Von Integration zu InklusionNeue Inklusionsvereinbarung unterzeichnet

v.l. Stefan Jürgens, Inklusionsbeauftragter, Guido Mäurer, Vorsitzender des Personalrates des Verwaltungsangehörigen, HSPV-Präsident Martin Bornträger, Schwerbehindertenvertreter Jochen Schwering und Thomas Folz, Vorsitzender des Personalrates der Dozentinnen und Dozenten, unterzeichnen die neue Inklusionsvereinbarung
v.l. Stefan Jürgens, Inklusionsbeauftragter, Guido Mäurer, Vorsitzender des Personalrates des Verwaltungsangehörigen, HSPV-Präsident Martin Bornträger, Schwerbehindertenvertreter Jochen Schwering und Thomas Folz, Vorsitzender des Personalrates der Dozentinnen und Dozenten, unterzeichnen die neue Inklusionsvereinbarung

2004 wurde, damals noch an der FHöV NRW, eine Integrationsvereinbarung zwischen Schwerbehindertenvertretung, dem Verwaltungspersonalrat und der Hochschulleitung unterzeichnet.

Nach 19 Jahren gab es jedoch gute Gründe, diese Dienstvereinbarung zu aktualisieren und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dabei ging es nicht nur um veränderte gesetzliche Regelungen. Einer der wichtigsten Gründe war, dass der gesellschaftliche Paradigmenwechsel von der Integration hin zur Inklusion sich auch in der neuen Inklusionsvereinbarung der HSPV NRW widerspiegeln sollte.
 

Was bedeutet das?

Während Integration Zugehörigkeit meint, bei der sich der schwerbehinderte Mensch an eine bestehende Umgebung anpasst, geht es bei der Inklusion darum, eine Umgebung zu schaffen, die allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Die neue Inklusionsvereinbarung des HSPV NRW ist ein Instrument, das diesen Prozess stützt und voranbringt.

 Doch mit einer Inklusionsvereinbarung an sich ist noch nichts geschafft. Die eigentliche Arbeit fängt jetzt erst an, denn dieses Papier soll nicht nur gute Absichten beinhalten. Sie ist gem. § 166 SGB IX verbindlich und enthält Grundsätze wie, dass jede zugunsten der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen getroffene Bestimmung großzügig anzuwenden ist und ein eingeräumtes Ermessen großzügig auszuüben ist. Aber zum Beispiel auch, dass neue IT-Verfahren grundsätzlich nur nach erfolgreicher Überprüfung der Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit eingeführt werden.

Die Inklusionsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Nun sind alle handelnden Personen gefordert, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen.

Mehr zu den Inhalten und Gesetzesgrundlagen lesen Sie in der aktuellen Inklusionsvereinbarung.
 

Hochschulleitung, Mitglieder der Interessenvertretungen
Hochschulleitung und Mitglieder der Interessenvertretungen