Beeinträchtigung des Prüfungsbetriebs durch das Coronavirus
Aufgrund der aktuellen regionalen Beschränkungsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Kreisen Gütersloh und Warendorf haben auch angrenzende Kreise und kreisfreie Städte Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung erlassen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020.
Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die Klausur im Modul HS 2.2 am 29. Juni 2020 an der Abteilung Münster zu verschieben.
Die Klausur findet für die Studienorte Münster und Bielefeld am regulären ersten Wiederholungstermin, am 16. September 2020 statt.
Die Prüfung im Modul HS 2.3 am 3. Juli 2020 ist vorerst nicht betroffen.
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