Gute wissenschaftliche PraxisLeitlinien veröffentlicht

Ordnungen zur Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis online verfügbar
Die HSPV NRW sieht sich der Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Dafür gibt es zwingende Gründe: So werden nur Hochschulen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und anderen renommierten Fördermittelgebern, wie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), im Rahmen von Drittelmittelprojekten gefördert, die eine Ordnung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis, eine damit korrelierende Geschäftsordnung für Ombudspersonen und entsprechende Instrumente zur Durchsetzung eingeführt haben.
Die HSPV NRW hat nun in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der DFG – insbesondere mit dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft verabschiedeten „Kodex: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ – verbindliche Regeln als Ordnung festgelegt. Dieses Regelwerk wurde vom Senat in seiner 205. Sitzung am 29. Oktober 2024 beschlossen.
Die „Ordnung über die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis“ an der HSPV NRW ist von der DFG anerkannt worden und am Tag nach ihrer Veröffentlichung am 30. Januar 2025 in den Amtlichen Mitteilungen in Kraft getreten.Gleiches gilt für die „Geschäftsordnung für Ombudspersonen an der HSPV NRW“.
Die Regeln dieser Ordnungen sind für alle Forschenden der HSPV NRW verbindlich. Explizit gelten sie für alle in Forschung und Lehre tätigen Mitglieder und Angehörigen der HSPV NRW, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Postdoktorandinnen und Postdoktoranden und ferner auch für Angehörige des nichtwissenschaftlichen Personals, sofern sie in wissenschaftlichen Bereichen tätig sind.
Die Ordnungen sind auf der Website der HSPV NRW im Bereich Forschungsförderung (Downloads, allgemeine Informationen) abrufbar.
Für Rückfragen steht die Kommission für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben gerne zur Verfügung.
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