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3 ½ Jahre ZustVU - ungelösten Rechtsfragen auf der Spur
Am 05.10.2011 führte die „Forschungsgruppe Umweltrecht“ (FGU) der FHöV NRW im Wissenschaftspark Gelsenkirchen eine Fachveranstaltung durch. Gemeinsam mit etwa 30 Vertretern der nordrhein-westfälischen Umweltbehörden griffen die Wissenschaftler der FGU unter dem Titel „3 ½ Jahre ZustVU – ungelösten Rechtsfragen auf der Spur“ ein aktuelles Thema auf: Das Inkrafttreten der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) am 01.01.2008 bewirkte, dass Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes in großem Umfang auf die Kreisordnungsbehörden verlagert wurden. Seitdem blieben einige Rechtsfragen offen; sie sorgen in der Praxis für Rechtsunsicherheit. Eine solche Unsicherheit über die grundlegende Frage der sachlichen Zuständigkeit stellt eine enorme Hürde für die Vollzugsbehörden dar. Dem sollte durch die Veranstaltung, die die Praktiker an einen Tisch holen wollte, abgeholfen werden.
Der Praxis-Workshop, der von den Umweltexperten der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Bezirksregierungen gut besucht wurde, widmete sich sowohl aktuellen Anwendungsproblemen als auch rechtspolitischen Fragen rund um die Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz.
Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Hendrik Schoen boten am Vormittag Prof. Dr. Thorsten Attendorn und Prof. Dr. Marc Röckinghausen ausführliche Impulsreferate zum „Zaunprinzip“ sowie der „Enkeltöchterproblematik“. Hinter diesen plastischen Begriffen verbirgt sich zum einen ein Grundmodell der ZustVU, zusammengehörige Anlagen innerhalb eines „virtuellen Zauns“ (für die eigentlich verschiedene Fachbehörden zuständig wären) in eine einheitliche Zuständigkeit zu geben. Dies wirft immer wieder Abgrenzungsfragen auf. Zum anderen ging es um die Frage, inwieweit kommunale Holding-Gesellschaften von der Bezirksregierung überwacht werden anstatt von „ihrer“ (Groß-)Mutter-Kommune. Auf Grundlage der Impulsreferate entwickelte sich eine eingehende und gewinnbringende Diskussion mit dem Panel, das neben den Referenten mit Ministerialrat Jörg Friedrich (MKULNV); Angelika Siepmann (Stadt Essen) sowie Helmut Döpcke (Städtetag NRW) aus dem kommunalen sowie staatlichen Raum fachkundig
besetzt war.
Am Nachmittag wurden in zwei Workshops, die von den Referenten sowie kommunalen Vertretern im „Tandem“ geleitet wurden, das Thema des Zaunprinzips vertieft sowie rechtspolitische Überlegungen im Zusammenhang mit der anstehenden Evaluation der ZustVU diskutiert. Die Ergebnisse beider Workshops werden in die aktuelle Evaluation einfließen.
Seitens der Teilnehmer wurde deutlich der Wunsch geäußert, eine solche Veranstaltung zu wiederholen – erste Themenvorschläge liegen bereits vor.
Forschungsgruppe Umweltrecht
an der FHöV NRW
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