Amtssprache Deutsch – ein Mythos?!Sprache als Schlüssel zur Verständigung

Auf einer Tafel ist mit weißer Kreide steht das Wort "Deutsch" geschrieben.
Der Fokus des Beitrags liegt auf dem Polizei- und Verwaltungshandeln
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Wege zur Verständigung in einer superdiversen und migrantischen Gesellschaft

Sprache ist ein Schlüssel zur Verständigung – auch im Polizei- und Verwaltungshandeln. Sprache ist darüber hinaus ein Merkmal von (Sub-)Kultur: Polizei und Verwaltung haben Wörter und Abkürzungen entwickelt, die in ihrem spezifischen Umfeld genutzt und verstanden werden. Wenn innerhalb der Polizei von „VU“ (Verkehrsunfall), „HG“ (Häusliche Gewalt) oder „Ladi“ (Ladendiebstahl) gesprochen wird, ist für Polizeiangehörige klar, worum es geht. In der Verwaltung ist mit einem „Ausländer“ jemand ohne deutschen Pass gemeint, ein „Flüchtling“ ist eine Person mit Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention und „mit Migrationshintergrund“ sagt man zu einer Person, die nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde oder von der mindestens ein Elternteil keinen deutschen Pass hat beziehungsweise hatte (Statistisches Bundesamt, 2026). Es handelt sich um spezifische Termini der Rechts- und Verwaltungssprache. Es wäre nicht kultursensibel, diese in der Alltagssprache zu nutzen, da sie Ausgrenzungen schaffen. Menschen mit „Sie als Ausländer“ oder „Sie mit Migrationshintergrund“ anzusprechen, wäre diskriminierend und wenig höflich.

Interkulturelle Kompetenz und interkulturelle Öffnung bedeuten, mit Mehrsprachigkeit in der Polizei und Verwaltung professionell umgehen zu können. An der HSPV NRW werden Polizei- und Verwaltungsenglisch vermittelt. Bei der Polizei ist die Teilnahme im entsprechenden Modul Pflicht, in den Verwaltungsstudiengängen wird Verwaltungsenglisch als Wahlmodul angeboten. Beruflich auf Englisch kommunizieren zu können, ist hilfreich und in verschiedenen Situationen, wenn die Beteiligten wenig oder kein Deutsch verstehen, zielführend. Doch ist das rechtssicher? Und überhaupt erlaubt? Immer wieder berichten Verwaltungsstudierende, dass ihnen in den Praxisphasen untersagt wird, in einer Fremdsprache zu kommunizieren – mit der Begründung, dass sie sich damit rechtlich angreifbar machen. 

Dass Polizei- und Verwaltungsbeschäftigte in Fremdsprachen wechseln dürfen, regelt das Verwaltungsverfahrensgesetz. Dort stellt der § 23 Abs. 1 heraus: „Die Amtssprache ist Deutsch“. Doch in der Gesetzesbegründung des Bundes ist auch festgehalten: „Die Beschränkung auf den Begriff ‚Amtssprache‘ erlaubt (…), in der täglichen Verwaltungspraxis beim Umgang mit Ausländern sich deren Sprache zu bedienen, soweit die Angehörigen der Behörde ihrer mächtig sind. Auch die Verteilung von Merkblättern u.ä. in fremden Sprachen wird hierdurch nicht gehindert“ (Deutscher Bundestag, 1973). Das heißt, die Beschäftigten entscheiden selber, ob sie in eine Fremdsprache wechseln oder nicht.

Behörden stehen in der Pflicht, eine sprachliche Verständigung mit den Bürgerinnen und Bürgern sicherzustellen. Idealerweise gelingt dies durch professionelle Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen, doch für die Vielfalt möglicher Sprachen und aus Kostengründen stehen diese nicht immer zur Verfügung. Die sprachlichen Ressourcen der Mitarbeitenden zu nutzen, ist naheliegend und zielführend. Jedoch darf dies nicht zu pauschalen Zuweisungen und Zuschreibungen führen, beispielsweise nach der Devise, dass Serkan alle Einsätze mit türkeistämmigen Bürgerinnen und Bürgern übernimmt oder Alina alle Fälle von Menschen aus der Ukraine bearbeitet. 

Dass die Amtssprache Deutsch ist, gilt nicht pauschal für die ganze Bundesrepublik. Nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sind regional weitere Amtssprachen zugelassen. In Deutschland sind sechs Minderheitensprachen geschützt: Dänisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch, Romanes, Nieder-sorbisch und Obersorbisch (Bundesministerium des Innern, 2026). In Flensburg hat ein Bürger das Recht, seinen Bauantrag auf Dänisch zu stellen. In Cottbus kann eine Bürgerin ihren Antrag auf Sozialhilfe auf Sorbisch vortragen. Allerdings lehnt ein Großteil der Sinti und Roma es ab, dass ihre Sprache außerhalb ihrer Gemeinschaft gesprochen wird. Dies beruht auf einem Misstrauen, das durch die Instrumentalisierung der Romanes-Sprache in der NS-Zeit zum Zwecke der Verfolgung und Vernichtung entstanden ist (Engbring-Romang, 2016). Als eigenständige Sprache ebenfalls geschützt ist die Regionalsprache Niederdeutsch („Platt-deutsch“), die in acht der sechzehn deutschen Bundesländer gesprochen wird. Es ist umstritten, ob es sich um eine eigenständige Sprache oder eher um eine Variation des Deutschen handelt. Das Vorhandensein weiterer Amtssprachen neben Deutsch betrifft jedoch nicht NRW. In NRW ist einzig Deutsch als Amtssprache definiert.

Die deutsche Sprache ist eine schwierige Sprache. Insbesondere Erwachsenen mit einer Muttersprache außerhalb der Familie der germanischen Sprachen fällt es schwer, sich in sie einzufinden. Kniffelig sind unter anderem die verschiedenen Zeitformen, der Konjunktiv und die zahlreichen Vorsilben. Jemandem zu erklären, ob man etwas gemacht hatte oder gemacht hätte, ist herausfordernd. Und allein das Wort „fahren“ steckt in rund 1.800 Wortverbindungen. Ob jemand heranfährt, herausfährt, hereinfährt oder herumfährt, macht einen Unterschied. 

Neben dem situationsabhängigen Wechsel in eine Fremdsprache gibt es die leichte Sprache, die einen die Verständigung mit Menschen ermöglichen kann, die wenig Deutsch sprechen. Ursprünglich wurde leichte Sprache für die Kommunikation mit Menschen entwickelt, die Lernbeeinträchtigungen haben. Mittlerweile wird leichte Sprache auch im Kontext der Migrationsgesellschaft eingesetzt. 

Leichte Sprache ist eine grammatisch korrekte, aber vereinfachte Form des Deutschen. Dies bedeutet, dass Grammatik und Wortschatz gegenüber dem Standard-Deutschen reduziert sind. So werden beispielsweise Nebensätze, Passivformulierungen und Konjunktive vermieden. Jeder Satz soll nur eine Aussage enthalten. Und Verneinungen sollen möglichst mit „nicht“ und nicht mit k-Wörtern wie „kein“ umschrieben werden (Universität Hildesheim, 2026).

Sprachliche Verständigung in interkulturellen Kontexten bedeutet für Polizei- und Verwaltungsbeschäftigte maximal flexibel mit Sprache umgehen zu können. Der Wechsel in eine Fremdsprache ist ein Weg, die Anwendung leichter Sprache ein weiterer. Dass die Amtssprache Deutsch ist, ist richtig, relativiert sich jedoch vor den praktischen Anforderungen und notwendigen Strategien, die eine Verständigung mit Menschen in der migrantischen Gesellschaft erst ermöglichen.