MenschenrechtsbildungEin Weg zur Weltoffenheit

Umgang mit Diskriminierung, Ausschließung und Menschenfeindlichkeit

Dass es an der HSPV NRW die Initiative „Weltoffene Hochschule“ gibt, ist auch ein Zeichen dafür, dass der Umgang mit Diskriminierung, Ausschließung und Menschenfeindlichkeit eine noch nicht erledigte, vielleicht sogar fortwährende Aufgabe ist. Ähnlich verhält es sich mit der Menschenrechtsbildung. Einerseits wird auf die in den Grundrechten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland konkretisierten Menschenrechte in vielen Studienfächern Bezug genommen. Von diesen nicht bloß abstraktes Wissen aus den Vorlesungen zu besitzen, sondern auch fähig zu sein, sie im Alltag wahrzunehmen und sich für die eigenen sowie die Rechte anderer einzusetzen, verlangt jedoch zusätzliche Anstrengungen.1

Wann sind also Weltoffenheit und der Universalismus der Menschenrechte nicht nur ein ehrenwertes Ziel, sondern können im Alltag erlebt und erfahren werden? Dieser Frage könnte man nun begegnen, indem inhaltlich Werte und Haltungen von Studierenden oder methodisch die Verbesserung von Praxisrelevanz in der Lehre diskutiert werden. Doch für eine Auseinandersetzung mit der Bedeutung von Weltoffenheit und Menschenrechten im Alltag ist es wichtig, an Erfahrungen von Ausschluss und Menschenfeindlichkeit anzuknüpfen.

Wie diese sich im Leben von Menschen auswirken können, lässt sich am Beispiel Jean Amérys Schilderung seiner Erfahrung von Menschenfeindlichkeit erläutern.2 Als Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus überlebte er Folter sowie Shoa und hat seine Erfahrung von Menschenfeindlichkeit damit beschrieben, dass der Mitmensch ihm zum Gegenmenschen wurde. Das heißt, in der rassistischen Ausgrenzung, schließlich in der Folter, wurden seine Persönlichkeit und Hilfsbedürftigkeit missachtet, er wurde zum Feind und Störfaktor reduziert. Seine Schilderung zeigt uns, wenn der Mitmensch zum Gegenmenschen wird, kann man sich selbst in Alltagsbegegnungen nicht sicher sein, ob die eigene Existenz respektiert und notfalls geschützt wird. Um zu verstehen, wie solche Erfahrungen das Leben prägen, müsste man also diejenigen fragen, die missachtet und als Störfaktor betrachtet werden, aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, einer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder aus welchen Gründen auch immer. Solche Erfahrungen sind für das Leben prägend, in extremen Fällen, wie bei Améry – er hat den Freitod gewählt – nicht zu bewältigen. Doch in einer demokratischen Gesellschaft, in der jede und jeder gleich zählt, ist es möglich und notwendig etwas dafür zu tun, damit wir einander als Mitmenschen respektieren: Das heißt bei allen Differenzen und Widersprüchen den anderen als achtungs- und schutzwürdig wahrzunehmen.

Menschenrechtsbildung kann einen Weg aufzeigen, anderen und sich als Mitmenschen zu begegnen. Dies beginnt bereits in der Lehre und im Hochschulalltag. Die Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und -ausbildung beschreibt diese Herausforderung als Bildung durch Menschenrechte (Art. 2 Abs. 2 (b)). Demnach sind die Perspektiven und Erfahrungen aller Lernenden, aber auch Lehrenden, einzubeziehen. Der Universalismus der Menschenrechte ist somit nicht allein abstrakter Inhalt, sondern zeigt sich in der Form der Lehren und des Lernens, wo jede und jeder als Individuum mit besonderen Anliegen ernst genommen wird.

Eine Institution wie die HSPV NRW kann jedoch nicht allein in dieser Hinsicht ein Ort sein, an dem man anderen als Mitmenschen begegnet. Sie kann dies auch sein, indem sie jeder und jedem die Möglichkeit gibt, die Hochschule mitzugestalten und die eigenen Rechte zur Mitwirkung wahrzunehmen. In der Erklärung der Vereinten Nationen wird dies als Bildung für Menschenrechte beschrieben (Art. 2 Abs. 2 (c)). Hierzu bestehen bereits bei der Mitwirkung in den Gremien der Hochschule verschiedene Möglichkeiten, auch für Studierende. Doch dies kann auch im Alltag noch vielmehr bedeuten, etwa Mitmensch zu sein, indem man fähig ist, Kritik zu äußern und dabei Differenzen auszuhalten.

Dann ist einer Institution keiner, der ihr angehört, schicksalhaft ausgeliefert, sondern man kann sie mitgestalten, ob auf formalen Wegen in Gremien oder indem man sich in alltäglichen Situationen einbringt und einmischt. Genauso ist Weltoffenheit nicht einfach so gegeben und kann nicht beschlossen werden. Sie kann entstehen, indem jeder und jede täglich anderen als Mitmenschen gegenübertritt. Weil sich nicht von selbst versteht, was das alles bedeuten und umfassen kann, braucht es auch Menschenrechtsbildung.

1 Vgl. Ahmed, Sarah, 2012, On Being Included. Racism and Diversity in Institutional Life, Durham/London, 19 ff.

Vgl. Améry, Jean, 2015, Jenseits von Schuld und Sühne: Bewältigungsversuche eines Überwältigten, Stuttgart, 51 ff.