AntiziganismusRassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja

Antiziganistische Vorurteile und Einstellungen in der heutigen Gesellschaft

„Kein Mensch sagt HWAO-Schnitzel.“1 Eine Aussage eines BKA-Mitarbeiters, die für Irritation sorgt: Für einige ist sie irritierend, weil sie die Abkürzung HWAO nicht kennen – für manch andere jedoch, gerade weil sie sie kennen und die als vermeintlichen Witz kodierte Botschaft entschlüsseln können. Die besagte Abkürzung steht für Personen und Gruppen, denen zugeschrieben wird, einen „häufig wechselnden Aufenthaltsort“ zu haben.

Eingeführt wurde die Abkürzung, weil ehemalige polizeiliche Bezeichnungen wie „Landfahrende“2 verboten wurden und die Verwendung des Z-Wortes3 diskriminierend ist. Obwohl das Z-Wort in der oben zitierten Aussage nicht enthalten ist, steht die Abkürzung hier für einen Platzhalter, worin dennoch eine enthaltene Abwertung von Sinti*zze und Rom*nja4 steckt. Um zu verstehen, weshalb diese Aussage, als auch die im Alltag und in den Medien vielfach präsenten Diskussionen rund um das Z-Wort problematisch sind, gilt es zunächst einmal Folgendes zu klären:

Was ist Antiziganismus? Wieso ist der Begriff selbst kontrovers? Wer wird in welcher Weise adressiert und stigmatisiert? Unter Antiziganismus versteht man eine Form des Rassismus, der gegen Sinti*zze und Rom*nja gerichtet ist. Der Begriff Antiziganismus ist weder im Alltag, noch im internationalen Sprachraum gebräuchlich. Dies hat mehrere Gründe: Von manchen wird die Verwendung des Begriffs Antiziganismus kritisiert, da die darin enthaltene Sprachwurzel auf das Z-Wort verweist, welches eine rassistische Fremdbezeichnung ist. Von einigen Betroffenen-Organisationen und Verbänden, als auch von vielen Forschenden, wird der Begriff Antiziganismus jedoch bewusst genutzt, um damit auf die rassistischen Zuschreibungen, Stigmata und Vorurteile gegenüber Sinti*zze und Rom*nja aufmerksam zu machen.

Für manche Nicht-Betroffene handelt es sich bei der Debatte um das Z-Wort vielleicht nur um eine Diskussion über die Namensgebung eines Schnitzels oder einer Paprika-Sauce. Einige haben vielleicht nicht einmal eine böswillige Intention, sondern wurden möglicherweise so sozialisiert, dass sie die rassistische Bedeutung des Z-Wortes nicht in ihrer historischen Tragweite mit bedenken. Doch insbesondere mit einem Rückblick auf die NS-Zeit wird diese offensichtlich: So wurde das Z-Wort als Fremdbezeichnung genutzt, um Sinti*zze und Rom*nja im Sinne der NS-Ideologie zu rassifizieren, indem ihnen abwertende Attribute wie beispielsweise vermeintliche „Arbeitsscheue“ oder „Asozialität“ zugeschrieben wurden, was zur systematischen Ausgrenzung, zu Berufsverboten, Kriminalisierung, Verfolgung, Zwangssterilisationen sowie Deportationen in Zwangsarbeits- und Konzentrationslagern führte. Letztlich wurden somit ca. eine halbe Million Sinti*zze und Rom*nja durch das NS-Regime ermordet, was analog zum Begriff des Holocaust mit den Begriffen Porajmos (Romanes für „das Verschlingen“) sowie Samudaripen (Romanes für „alle“ [sa] und „Mord“ [mudaripen]) beschrieben wird.5

Für Menschen, die von Antiziganismus betroffen sind, handelt es sich bei der Verwendung des Z-Wortes also nicht bloß um eine Debatte, was auf einer Speisekarte steht, oder wie man ein Schnitzel bestellt. Im Gegenteil ist dieses Wort ein Ausdruck für Menschenfeindlichkeit gegenüber Sinti*zze und Rom*nja: Selbst dann, wenn nicht einmal eine böse Absicht dahintersteckt. Oftmals besteht jedoch bei einigen die Unsicherheit, wie man diskriminierungsfrei über Sinti*zze und Rom*nja sprechen kann: Doch hierin liegt schon ein wesentlicher Denkfehler – denn in erster Linie sollte nicht über, sondern mit ihnen gesprochen werden. Gerade die erst kürzlich stattgefundene Debatte über das Z-Wort, das N-Wort sowie Phänomene wie Blackfacing in der WDR Talkshow „Die letzte Instanz“6 haben diese Problematik erneut medial in den Fokus gerückt, da Nicht-Betroffene über BIPoC7 und Sinti*zze und Rom*nja statt mit ihnen gesprochen haben. Was sich darin widerspiegelt, ist vor allem die Diskrepanz der immer noch bestehenden rassistischen Machtstrukturen, wer die Deutungshoheit beansprucht, darüber zu entscheiden, was diskriminierend sei.

Diese mögliche Unsicherheit, ob eine Person nun Sint*izza oder Rom*ni ist, mag zum einen darin begründet liegen, dass der Terminus „Sinti*zze und Rom*nja“ zwar eine selbstbestimmte Eigenbezeichnung, aber auch ein kollektiver Sammelbegriff ist, obwohl es noch eine große Vielfalt weiterer Gruppen gibt wie beispielsweise die Manouches, Lalleri, Lowara und Kalderasch und viele mehr. Nichtsdestotrotz sollte diese Unsicherheit nicht als Rechtfertigungsgrundlage zur weiteren Verwendung des Z-Wortes angeführt werden. Denn ob etwas diskriminierend ist, hängt zum anderen nicht von der subjektiven Empfindung oder Wahrnehmung ab, sondern lässt sich an Kriterien und Mechanismen objektiv erkennen.8

Eine wesentliche Frage ist allerdings, welche Relevanz es für Nicht-Betroffene hat, die kulturelle Identität von Sinti*zze und Rom*nja festzuhalten: Werden Sinti*zze und Rom*nja wie in der eingangs zitierten Aussage allein auf ihre Gruppenzugehörigkeit reduziert und zudem als Personen mit „häufig wechselndem Aufenthaltsort“ stigmatisiert, lassen sich durchaus Mechanismen von Rassismus objektiv erkennen. Erstens wird wie beim Othering-Prozess eine Zweiteilung (Dichotomisierung) aufgemacht zwischen einem „Wir“, beispielsweise der sesshaften Dominanzgesellschaft einerseits, und Sinti*zze und Rom*nja andererseits, welchen vorurteilsbehaftet zugeschrieben wird, sie seien angeblich ein „fahrendes Volk“. Bereits hierin zeigen sich immer noch präsente, stereotype Denkmuster: Denn die meisten Sinti*zze und Rom*nja sind sesshaft – allein in Deutschland leben zwischen 70.000 und 150.000 Sinti*zze und Rom*nja.9 Zweitens wird Angehörigen der Sinti*zze und Rom*nja sowie weiteren Betroffenen-Gruppierungen zugeschrieben, sie seien eine vermeintlich homogene Gruppierung (Homogenisierung), wenn durch die Abkürzung „HWAO“ über sie fälschlicherweise behauptet wird, sie seien angeblich alle „nomadisch“. Drittens geht damit die Unterstellung einher, Sinti*zze und Rom*nja würde ein bestimmter „Wesenskern“ anhaften (Essentialisierung), sodass der individuelle Mensch nicht mehr in seiner Persönlichkeit und nach seinem Verhalten beurteilt, sondern auf angebliche Eigenschaften reduziert wird. Viertens wird die Wahrnehmung von Sinti*zze und Rom*nja in unserer Gesellschaft durch derartige rassistische Stereotype dermaßen verzerrt, als seien sie angeblich „von Natur aus“ (Naturalisierung) zu dem ihnen zugeschriebenen Verhalten veranlagt: So zeigt sich dies insbesondere in Unterstellungen, ihnen würde ein „Wandertrieb“ innewohnen, oder anderen Attributionen wie beispielsweise schlechter Elternschaft, des Betrugs, Kriminalisierung, Wahrsagerei, angeblich genetischer Begabung zu Musik und Tanz, Promiskuität, vermeintlich mangelnder Bildung, Disziplin, Hygiene und vieles mehr.10

All diese verzerrten und diskreditierenden Bilder über Sinti*zze und Rom*nja sind jedoch nicht erst durch die NS-Zeit entstanden – im Gegenteil sind sie historisch gewachsen und auch schon im Mittelalter präsent gewesen. Ein Beispiel dafür ist der Mythos des Kinderraubs11, wonach Sinti*zze und Rom*nja unterstellt wurde, sie würden Kinder entführen, obwohl sie beispielsweise durch Zwangschristianisierungen selbst Opfer von Familientrennungen und Kindesentzug wurden. Und auch heute noch hält sich dieser Mythos wie Fälle aus Irland zeigen, wo zwei Kinder von der Polizei aus einer Rom*nja-Familie in staatliche Obhut genommen wurden, bis erst durch einen DNA-Test belegt wurde, dass es sich um die leiblichen Eltern der Kinder handelte.12 Grund dafür war die Annahme, dass Kinder von Sinti*zze und Rom*nja nicht blond oder weiß13 sein könnten.

An diesem Fall wird ebenfalls ersichtlich, dass Sinti*zze und Rom*nja oftmals von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind: Zum einen, wenn ihnen kulturalisierende, antiziganistische Vorurteile wie oben genannt zugeschrieben werden. Zum anderen, wenn sie beispielsweise BIPoC sind und somit von verschiedenen Erscheinungsformen von Rassismus betroffen sein können. Denn es gibt kein stereotypes Erscheinungsbild von Sint*izze und Rom*nja, was jedoch oft als fälschliches Denkmuster vorherrscht. Häufig lässt sich auch eine Überschneidung zwischen antiziganistischen Vorurteilen und Sexismus beobachten: So lässt sich eine Hypersexualisierung von Frauen feststellen, wie beispielsweise in der Oper Carmen14 oder der Figur Esmeralda15 aus dem „Glöckner von Notre Dame“. Beide Frauen stellen das rassistisch beladene Imago von zwei Romnja dar: Ihnen werden Eigenschaften der verführerischen, sexuell verfügbaren, aber auch widerspenstigen Frau angedichtet, die zudem aus ihrer Rolle, welche die Dominanzgesellschaft von ihr erwartet, ausbricht und historisch betrachtet vor allem vom Kleinbürgertum exotisiert wurde.

Was sich an diesen Beispielen, als auch am Klischee der vermeintlichen „Wohnwagen- und Lagerfeuerromantik“ ablesen lässt, ist die immense Diskrepanz und Ambivalenz der Wirkmechanismen bei Antiziganismus: Einerseits werden Sinti*zze und Rom*nja seit Jahrhunderten durch rassistische Negativ-Attribute und entmenschlichende Schädlings-Metaphern16 abgewertet. Andererseits findet gleichermaßen eine Romantisierung statt, indem Bilder von Tanz, Musik, Sinnlichkeit und vermeintlicher Reiselust skizziert werden, welche das Resultat von „Sehnsuchtsstrukturen“17 des Kleinbürgertums bedienten und dieses sogar bis heute überdauern.

Doch selbst diese Romantisierung in Form von Positiv-Attributen deckt bei genauerem Hinsehen einen Mechanismus von Rassismus auf: Hierin zeigt sich erneut die Hierarchisierung – nämlich in der Frage, wer für sich beansprucht, die Flucht-, Vertreibungs- und Verfolgungserfahrungen von Menschen als Reiselust zu deklarieren und zu verharmlosen.

Schließlich ist Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja auch heute noch in der Mitte unserer Gesellschaft präsent, wie die aktuellsten Befunde der Autoritarismus-Studie belegen: So gaben 41,9 % an, Probleme damit zu haben, wenn sich Sinti*zze und Rom*nja in ihrer Gegend aufhielten. 35,4 % gaben an, sie sollten aus den Innenstädten verbannt werden. Ganze 52,9 % gaben an, Sinti*zze und Rom*nja würden zu Kriminalität neigen.18 Auch heute noch erleben Sinti*zze und Rom*nja Diskriminierung und Benachteiligung: Gesellschaftlich im sozialen Miteinander als auch strukturell in vielen Lebensbereichen wie dem Wohn- und Arbeitsmarkt, dem Bildungssystem, als auch im Kontakt mit Behörden, Ämtern und der Polizei.19

Antiziganismus zu bekämpfen beginnt bei der Sensibilisierung, der Aufklärung und Sichtbarmachung von ausgrenzenden und abwertenden Mechanismen wie sie oben geschildert wurden. Denn letztlich sind derartige Einstellungen der Nährboden für Menschenfeindlichkeit, welche Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov und Vili-Viorel Păun am 19. Februar 2020 das Leben kostete: Sie waren drei Angehörige der Sinti*zze und Rom*nja, welche beim rechtsterroristischen Attentat in Hanau ermordet wurden.20

Das Leben vieler Sinti*zze und Rom*nja bewegt sich zwischen „Unsichtbarkeit und Stigmatisierung“21, da viele Betroffene sich als solche nicht „outen“ möchten, sondern im Alltag ihre kulturelle Identität aus Angst geheim halten. Auch Yanko le Redžosko (bekannt als Ian Hancock; Sprachwissenschaftler, Menschenrechtsaktivist), welcher erst nach seiner Berufung als Professor seine Identität als Rom öffentlich machte, ist einer von vielen bekannten Sinti*zze und Rom*nja wie unter anderem Ron Wood (Gitarrist der Rolling Stones) oder Jesús Navas (Fußballspieler).

In unserem Alltag könnten uns also auch viel mehr Sinti*zze und Rom*nja begegnen als die meisten vermuten. Um mit statt über Betroffene zu sprechen, sollten wir Folgendes bedenken: Bei der Debatte um Antiziganismus geht es also nicht um Sprachbefindlichkeiten oder political correctness: Es geht vielmehr darum, im Sinne einer demokratischen und menschenrechtsorientierten Haltung antiziganistischen Vorurteilen und Einstellungen entgegenzuwirken.
 

Empfehlungen zur weiteren Auseinandersetzung:

  • Bislimi, Nizaqete (2015): Durch die Wand – von der Asylbewerberin zur Rechtsanwältin. DuMont Verlag: Köln.
  • Weisz, Zoni (2016): Der vergessene Holocaust: Mein Leben als Sinto, Unternehmer und Überlebender. dtv Verlag: München.
  • Hancock, Ian (2010): Danger! Educated Gypsy: Selected Essays. [Hg. Karanth, Dileep]. University Of Hertfordshire Press: Hatfield.
  • Stender, Wolfram (Hg.) (2016): Konstellationen des Antiziganismus. Theoretische Grundlagen, empirische Forschung und Vorschläge für die Praxis. VS Springer: Wiesbaden.
  • IDA NRW – Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit in Nordrhein-Westfalen (2021): Rom*nja und Sinti*zze zwischen Unsichtbarkeit und Stigmatisierung. In: Überblick. Zeitschrift des Informations- und Dokumentationszentrums für Antirassismusarbeit in Nordrhein-Westfalen (2021), 27. Jg. [Heft 1]. Hier online abrufbar.

 

1 Zitat eines BKA-Mitarbeiters im Rahmen eines Zeitzeugengesprächs mit Andrej Stephan am 25.02.2010 in Wiesbaden. Vgl. Stephan, Andrej (2011): „Kein Mensch sagt HWAO-Schnitzel“ – BKA Kriminalpolitik zwischen beständigen Konzepten, politischer Reform und „Sprachregelungen“. In: Baumann, Imanuel/ Reinke, Herbert/ Stephan, Andrej/ Wagner, Patrick (2011): Schatten der Vergangenheit. Das BKA und seine Gründungsgeneration in der frühen Bundesrepublik. [Sonderband der Reihe Polizei und Forschung]. Luchterhand: Köln, S. 247-312; hier: S. 247.

2 Vgl. Stephan (2011), S. 277ff.

3 Ich entscheide mich bewusst dafür, das Wort zu zensieren und nicht auszuschreiben, weil ich keine rassistischen Begriffe reproduzieren möchte.

4 Erläuterung: Rom (m. Singular); Roma (m. Plural); Romni (f. Singular); Romnja (f. Plural); Sinto (m. Singular); Sinti (m. Plural); Sintezza (f. Singular); Sintezze (f. Plural). (In manchen Formen wird „Sinteza/ Sinteze“ auch nur mit einem z geschrieben oder mit einem i statt dem e).

5 Vgl. Fings, Karola (o.D.): Völkermord, Holocaust, Porajmos, Samudaripen. [Beitrag auf RomArchive]. Abrufbar unter: https://www.romarchive.eu/de/voices-of-the-victims/genocide-holocaust-porajmos-samudaripen/ [letzter Zugriff: 01.10.2021 – 09:35 Uhr].

6 Vgl. Zentralrat Deutscher Sinti und Roma (2021): WDR will mit Rassismus Quote machen – WDR-Sendung „Die letzte Instanz“ zeigt, wie tief Antiziganismus in unserer Gesellschaft verwurzelt ist. [Beitrag vom 01.02.2021]. Abrufbar unter: https://zentralrat.sintiundroma.de/wdr-will-mit-rassismus-quote-machen-wdr-sendung-die-letzte-instanz-zeigt-wie-tief-antiziganismus-in-der-gesellschaft-verwurzelt-ist/ [letzter Zugriff: 01.10.2021 – 09:51 Uhr].

7 Die Abkürzung „BIPoC“ steht für Black, Indigenous and People of Color. Warum es sinnvoll ist, diese Abkürzung zu verwenden: Es handelt sich hierbei um eine Selbstbezeichnung für Menschen mit Rassismuserfahrung.

8 Vgl. Hierzu beispielsweise verschiedene Forschungsansätze und Modelle wie unter anderem von Birgit Rommelspacher (2009).

9 Eine konkrete Angabe kann aufgrund fehlender Studien nicht gegeben werden. Die Angaben berufen sich auf Schätzungen von verschiedenen Betroffenen-Verbänden und Organisationen sowie dem Minderheitensekretariat. Dies liegt unter anderem auch an der Marginalisierung von Sinti*zze und Rom*nja, sowie an den immer noch bestehenden Vorurteilen, sodass viele ihre Identität als solche nicht preisgeben aus Angst vor Diskriminierung. Vgl. Engbring-Romang, Udo (2014): Ein unbekanntes Volk? Daten, Fakten und Zahlen. Bundeszentrale für politische Bildung: Bonn. Online abrufbar unter: https://www.bpb.de/internationales/europa/sinti-und-roma-in-europa/179536/ein-unbekanntes-volk-daten-fakten-und-zahlen?p=1 [letzter Zugriff: 01.10.2021 – 10:12 Uhr].

10 Vgl. IDA NRW – Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit in Nordrhein-Westfalen (2021): Rom*nja und Sinti*zze zwischen Unsichtbarkeit und Stigmatisierung. In: Überblick. Zeitschrift des Informations- und Dokumentationszentrums für Antirassismusarbeit in Nordrhein-Westfalen (2021), 27. Jg. [Heft 1], S. 1-24; hier: S. 3ff., 11f. und passim.

11 Vgl. Schafer, Wolfram (2005): Wider den Vorwurf des Kindesraubes. In: Engbring-Romang, Udo/ Solms, Wilhelm (Hg.): Diebstahl im Blick? Zur Kriminalisierung der „Z-geuner“. I-Verb: Seeheim, S. 180-195. [Anm.: Im Original ist der Buchtitel ausgeschrieben und nicht zensiert].

12 Vgl. Süddeutsche Zeitung (2013): Fälschlicher Kindesentzug. Irische Polizei gibt Roma ihre Kinder zurück. [Artikel vom 24.10.2013]. Abrufbar unter: https://www.sueddeutsche.de/panorama/faelschlicher-kindesentzug-irische-polizei-gibt-roma-ihre-kinder-zurueck-1.1802480 [letzter Abruf: 01.10.2021 – 10:54 Uhr].

13 Das Wort „weiß“ wird hier kursiviert, und das Wort „Schwarz“ wird groß geschrieben, um darauf aufmerksam zu machen, dass es sich um gesellschaftspolitische Kategorien handelt. Vgl. Ogette, T. (2020). Exit RACISM. Rassismuskritisch denken lernen. Unrast Verlag: Münster, 8. Aufl.

14 Vgl. Wagner, Sydnee (o.A.): Georges Bizets „Carmen“ und die „liederliche Frau“. „Z-geuner“ als hypersexueller Tropus. [Beitrag auf RomArchive]. Abrufbar unter: https://www.romarchive.eu/de/music/classical-music/bizets-carmen-and-wanton-woman/ [letzter Zugriff: 01.10.2021 – 11:17 Uhr]. [Anm.: Im Original ist der Titel ausgeschrieben und nicht zensiert].

15 Vgl. Lázár, Eszter/ Gasser, Christian (o.A.): Die Repräsentation von „Rollen der Sinti und Roma“ als Möglichkeit, das „Andere“ in Animationsfilmen zu dekonstruieren. [Beitrag auf RomArchive]. Abrufbar unter: https://www.romarchive.eu/de/film/deconstruction-of-the-other-in-animated-films/ [letzter Zugriff: 01.10.2021 – 11:22 Uhr].

16 Vgl. IDA NRW (2021), S. 11f.

17 Vgl. Lohse, André (2016): Antiziganismus und Gesellschaft. Soziale Arbeit mit Roma und Sinti aus kritisch-theoretischer Perspektive. Springer VS: Wiesbaden, S. 50ff. und passim.

18 Vgl. Decker, Oliver/ Brähler, Elmar (Hg.) (2021): Autoritäre Dynamiken. Alte Ressentiments – neue Radikalität. [Leipziger Autoritarismus-Studie 2020]. Psychosozial Verlag: Gießen; hier: S. 65f.

19 Vgl. Markus End (2019): Antiziganismus und Polizei. [Mit Dokumentation der Fachveranstaltung „Die Polizei und Minderheiten“ – am Beispiel des Antiziganismus und einem ergänzenden Beitrag zum OEZ-Attentat]. Schriftenreihe Bd. 12. Zentralrat Deutscher Sinti und Roma: Heidelberg.

20 Vgl. Hammel, Ina/ Elmazi, Emran (2021): Der Anschlag von Hanau und seine Folgen. [Beitrag vom 18.02.2021; Zentralrat Deutscher Sinti und Roma]. Abrufbar unter: https://zentralrat.sintiundroma.de/der-anschlag-von-hanau-und-seine-folgen/ [letzter Zugriff: 01.10.2021 – 11:51 Uhr].

21 Vgl. IDA NRW (2021), S. 1-24.