Polizei und GewaltTagung in Bielefeld

Aufnahme eines Polizisten in Uniform von hinten.
Die Tagung fand in den Räumlichkeiten des Studienorts Bielefeld statt
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Am 2. und 3. September 2026 kamen an der HSPV NRW in Bielefeld Polizist/innen, Sozialwissenschaftler/innen und Jurist/innen zusammen, um sich mit dem Thema „Polizei und Gewalt“ auseinanderzusetzen

Organisiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Martin Klein und Prof. Dr. Jonas Grutzpalk. Die interdisziplinäre Tagung bot Raum für differenzierte Diskussionen über rechtliche, soziologische und organisatorische Perspektiven auf staatliche Gewaltausübung.

Während der gesamten Tagung stand die Begrifflichkeit selbst im Fokus. In der Polizeisprache wird häufig zwischen „Gewalt“ und „Zwang“ unterschieden. Dies verdeutlicht die starke Wertgebundenheit des Gewaltbegriffs, die sich historisch bis ins Lateinische zurückverfolgen lässt (Unterscheidung zwischen der unrechtmäßigen violentia und der rechtmäßigen potestas). Dennoch sind sich beide „phänomenologisch ähnlich“ (Rafael Behr). Zudem zeigte die Diskussion, dass Autorität und Gewalt keineswegs deckungsgleich sind: Gewalt kommt häufig erst dann zum Einsatz, wenn eine Autorität um ihren Erhalt oder ihre Existenz fürchtet.

Vorträge

  • Prof. Dr. Jonas Grutzpalk (HSPV NRW) setzte sich kritisch mit der Theorie des Gewaltmonopols auseinander. Wer vom Gewaltmonopol spricht, bezieht sich meist auf Thomas Hobbes und dessen Werk „Leviathan“ (1651) – insbesondere auf die Annahmen, dass der Mensch im Naturzustand gewalttätig sei und die Gewährleistung von Sicherheit seit jeher Aufgabe des Staates gewesen sei. Ein historischer Abgleich zeigt, dass diese Prämissen nicht aufrechterhalten werden können. Dennoch bleibt das Gewaltmonopol essenziell: Ein friedliches Zusammenleben sehr vieler Menschen ist ohne eine solche Konflikteinzäunung kaum denkbar.
     
  • Felix Abrecht (HSPV NRW) beschrieb am Beispiel der Anreise von Fans zu einem Fußballspiel, wie mit möglicher und tatsächlicher Gewalt seitens der Polizei umgegangen, wie sie vorausbedacht und planerisch eingehegt wird.
     
  • Daniel Zühlke (Universität Frankfurt) hinterfragte, ob das aktuelle Strafrecht der Tatsache ausreichend gerecht wird, dass die Ausübung von Zwang fest zum Berufsbild der Polizei gehört. Um einer Kultur entgegenzuwirken, in der die Polizei stets ihre vollkommene Unschuld betonen muss, schlug er eine Differenzierung zwischen rechtmäßiger, rechtswidriger und strafbarer Körperverletzung im Amt vor. Dies könnte die Polizei entlasten und die Aufarbeitung im Sinne einer konstruktiven Fehlerkultur fördern.
     
  • Fabian Rosenkranz (DLR) beleuchtete die organisatorische Perspektive: Wie geht eine Organisation, die Gewaltfähigkeit von ihren Mitarbeitenden erwartet, im Alltag damit um – etwa bei der Ausrüstung, im Training oder hinsichtlich der persönlichen Haltung gegenüber Gewalt?
     
  • Mareike Wilke (Universität Bielefeld) berichtete aus der Arbeit der Conflicta-Agentur und zeigte auf, wie Stadtgesellschaften bei der Bewältigung expressiver Gewaltereignisse (wie etwa nach Terroranschlägen) unterstützt werden können.
     
  • Prof. Dr. Stefanie Haumer (HSPV NRW) gab einen rechtlichen Einblick in die Organisation von Versammlungslagen im deutschen sowie im nordrhein-westfälischen Recht. Sie veranschaulichte, wie der rechtliche Umgang mit Gewalt strukturiert ist und wie frühere Praxiserfahrungen kontinuierlich in gesetzliche Neuregelungen einfließen.


Die Tagung hat eindrucksvoll gezeigt, wie gewinnbringend der Austausch zwischen Wissenschaft, Recht und polizeilicher Praxis ist, um das so wertgebundene Thema Gewalt differenziert, reflexiv und praxisnah zu beleuchten. Danke an alle Referierenden und Teilnehmenden für die engagierten Debatten!