Wie verhalte ich mich als Studierender im Falle einer Erkrankung?Informationen des Prüfungsamtes

Studierende, die aufgrund von Erkrankungen nicht an den Prüfungen teilnehmen können, müssen gemäß dem grundsätzlichen Verfahren auch bei „coronabedingten Erkrankungen“ oder Verhinderungen (zum Beispiel Quarantäne) einen Prüfungsrücktritt beantragen.

Entsprechende Nachweise (beispielsweise Atteste) sind auf dem gewohnten Wege zu übermitteln.

Das Prüfungsamt bewertet die Lage täglich neu und wird über etwaige Absagen auf der Homepage der HSPV NRW informieren.


Darüber hinaus ist die die HSPV NRW um eine stetige Aktualisierung der veröffentlichten Informationen bemüht.

Das folgende Schaubild informiert Sie über die Verhaltensregeln im Falle eine Erkrankung mit Covid-19.

Quelle: Presse- und Informationsamt Stadt Münster