Studierendenaustausch Interessenabfrage für den ersten Austausch Studierender des Fachbereichs PVD der FHöV NRW mit der Universität in Moskau 2009

Interessenabfrage für den ersten Austausch Studierender des Fachbereichs PVD der FHöV NRW mit der Universität in Moskau 2009

Die Vorbereitungen für den ersten Austausch von Studierenden der FHöV NRW mit der Universität des Innenminsiteriums in Moskau laufen bereits dank der Mithilfe der Mitarbeiter/-innen in den Abteilungen auf Hochtouren.

Was Sie wissen sollten:

Bewerben können sich vorrangig Studierende des Bachelorstudienganges des Fachbereichs Polizeivollzugsdienst. Die Abteilungen wählen dann nach dem Bestenprinzip geeignete Studierende aus und stimmen sich dabei mit den Ausbildungsleitungen ab.

Sofern die Wahl auf Sie treffen sollte ist folgendes zu beachten:

Durch die mit der Einreise verbundenen Formalitäten, z.B. der Beantragung des Visums, werden folgende Daten benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und die Reisepassnummer.

Die Gültigkeit des Reisepasses muss, vom Zeitpunkt der Einreise aus gesehen, noch mindestens sechs Monate betragen. Sollte im Einzelfall die Beantragung eines Reisepasses erforderlich werden, ist zu berücksichtigen, dass hier Fristen von vier bis sechs Wochen denkbar sind. Der Reisepass muss zwingend bei Abholung des Visums vorliegen. Für den Einstieg in das Verfahren reicht für den Fall einer Neubeantragung aber durchaus die Mitteilung der Nummer des neuen Reisepasses.

Die Reisepässe selbst sind durch die ausgewählten Studierenden so schnell wie möglich an: FHöV NRW, Dezernat 13, Haidekamp 73, 45886 Gelsenkirchen, zusenden. Dort werden sie gesammelt und zwecks Ausstellung des Visums dem LAFP NRW zugestellt.

Mit dem Reisepass ist ebenfalls der ausgefüllte und unterschriebene <link http: www.fhoev.nrw.de fileadmin dokumentensammlung news europa visumsantrag_russland.pdf _self download file>Vordruck zur Beantragung des Visums und ein Lichtbild zu übersenden.

Es entstehen für die Studierenden für dieses Seminar ausdrücklich keine Kosten für den Flug, den Transfer, die Unterbringung und Verpflegung. Sie sind während Ihres Aufenthaltes als Bedienstete der Polizei des Landes NRW über die Freie Heilfürsorge abgesichert. Es besteht Dienstunfallschutz. Wir bereiten Sie auf Ihren Aufenthalt vor und machen Sie vertraut mit wichtigen Informationen zum Gastgeberland. Termine dazu werden wir noch veröffentlichen.

Ihr Aufenthalt in Moskau ist thematisch eingebunden in den Bereich Training. Sie werden teilnehmen an einem Training von Polizeianwärtern der Universität, das Teil der dortigen modularen Ausbildung ist. Nach aktuellem Stand stehen folgende Termine fest:

Abflug nach Moskau: Sonntag, 31. Mai 2009
Rückflug: Sonntag, 07. Juni 2009

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat 13:

Claus-Peter Schuch Tel. 0209-1659-103

Gitte Scheinert Tel. 0209-1659-222