Informationen des zentralen Wahlvorstands zur Briefwahl
Der Antrag auf Briefwahl muss gemäß § 24 Abs. 1 S. 2 WahlO spätestens am sechsten Arbeitstag vor dem Tag der Stimmabgabe (29. Oktober 2021), bei dem zuständigen Ortswahlvorstand eingehen. Einen Musterantrag erhalten Sie beim örtlichen Wahlvorstand Ihres Wahlortes oder in diesem Beitrag als Download.
Den Briefwahlantrag können Sie auch per E-Mail einreichen:
Weitere Informationen finden Sie auf der Gremienwahl-Website und in den Amtlichen Mitteilungen der HSPV NRW.
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