Sitzung der Gleichstellungsbeauftragten im Innenministerium100 Jahre Frauenwahlrecht

Foto: FHöV NRW
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100 Jahre Frauenwahlrecht

Andrea Nagel und Ines Zeitner nahmen am 8. November 2018 im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW) an der Sitzung der Gleichstellungsbeauftragten der Polizeibehörden und der Landesoberbehörden teil. Als Thema stand die Digitalisierung im Geschäftsbereich des IM NRW im Fokus der Betrachtung.

Im Vorfeld der eigentlichen Veranstaltung wurde die Ausstellung „100 Jahre Frauenwahlrecht" im Foyer des Innenministeriums durch den Leiter der Abteilung 1, Johannes Winkel, eröffnet. Die Ausstellung wird dort noch bis zum 4. Dezember 2018 zu sehen sein und zeigt die wichtigsten Stationen auf dem Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland sowie seine Protagonistinnen.

Hier findet unter anderem auch Erna Scheffler (1893-1983) Erwähnung, deren Name an der FHöV NRW durchaus bekannt sein dürfte: Sie ist die Namensgeberin der Straße, an der die Abteilung Köln zu finden ist. Sie gilt als Vorkämpferin für die Gleichberechtigung und war neben ihrer Arbeit als Anwältin für Frauenrechte auch die erste Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Besonders setzte sich Erna Scheffler für die rechtliche Umsetzung von Artikel 3, Absatz 2, des Grundgesetzes ein, in dem es heißt „Männer und Frauen sind gleichberechtigt".

Im Anschluss offerierte die Leiterin der Stabsstelle EGovernment, Informationssicherheit und Open.NRW, Barbara Weyer-Schoppmans, einen detaillierten Ausblick hinsichtlich der Digitalisierung im Geschäftsbereich des IM NRW. In diesem Zusammenhang wurde das Ziel verdeutlicht, mit standardisierten Lösungen zu einer Vereinfachung von Prozessen beizutragen und dabei auch Kosten einzusparen. Außerdem wurde herausgestellt, dass damit erhebliche Veränderungen für den Menschen, die Organisation und die Technik verbunden sind.

Zusätzlich diente die Veranstaltung auch dem regen Austausch unter den Gleichstellungsbeauftragten aus den unterschiedlichsten Bereichen.