Schutz von KindernBei häuslicher Gewalt
Interprofessioneller Austausch zur Umsetzung des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" in Duisburg.
Am 31. Oktober 2024 kamen über 100 Fachkräfte unter anderen aus Polizei, Justiz, freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugend- und Sozialämtern zum Studienort Duisburg der HSPV NRW für einen Fachtag zum Thema „Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt: Zwischen Eingreifen, Unterstützen und Beteiligen“ zusammen. Ziel des Fachtags war es, Herausforderungen einer guten Praxis zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei häuslicher Gewalt aus verschiedenen beruflichen und wissenschaftlichen Sichtweisen auszutauschen sowie existierende und mögliche Modelle der Praxis interprofessionell zu diskutieren. Insbesondere die sogenannte Istanbul-Konvention sowie die UN-Kinderrechtskonventionen dienen dabei als rechtlicher Rahmen für alle beteiligten Professionen.
Nach einem eröffnenden Grußwort von Andrea Henze, Sozialdezernentin der Stadt Gelsenkirchen, lieferte Dr. Mike Seckinger vom Deutschen Jugendinstitut München einen Problemaufriss, worin er unter anderem das hohe Dunkelfeld und Herausforderungen in der Praxis bei der Kooperation zum Schutz von Kindern ansprach und Thesen für eine erfolgreiche Kooperation formulierte.
Im Anschluss fand ein interprofessioneller Austausch in drei parallelen Workshops statt, die sich im Schwerpunkt mit Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Herausforderungen aus verschiedenen Praxisperspektiven beschäftigten:
In der anschließenden Präsentation und Kommentierung der Workshopergebnisse durch Anne Groß (Staatsanwaltschaft Essen, Opferschutzbeauftragte), Dominic Weyermann (Amt für Kinder, Jugend und Familie des Kreises Düren) und Emanuel John, in Vertretung für Asmaa El Makhoukhi (Stadt Gelsenkirchen, Gleichstellungsbeauftragte), wurde deutlich, dass der interprofessionelle Austausch sich – trotz inzwischen sukzessive etablierter kommunaler und regionaler Netzwerkstrukturen – sehr voraussetzungsreich gestaltet: Es bedarf nicht nur eines Wissens aller beteiligter Professionen, wer, was, mit welchem Auftrag und auf welcher rechtlichen Grundlage macht, sondern auch einer auf wechselseitiger Anerkennung beruhenden kooperativen Haltung.
Abschließend lieferte Anja Köllen vom Childhood House Düsseldorf Einblicke darin, wie Kooperationsstrukturen zur Vermeidung von Sekundär- und Tertiärviktimisierung von Kindern und Jugendlichen mit Gewalterfahrungen gelingen können. Hier wurde vor allem deutlich, dass die Rechte Betroffener durch verbindliche und langfristig etablierte organisationale Abläufe und Strukturen erheblich geschützt werden können.
Insbesondere ist hervorzuheben, dass dieser Fachtag ein Beispiel dafür ist, wie die HSPV NRW durch begleitende Forschung und Wissenstransfer einen Beitrag zur Realisierung von Menschenrechten in der Praxis leisten kann. Das große Interesse an der Veranstaltung (es lagen innerhalb kürzester Zeit doppelt so viele Anmeldungen vor als Plätze vorhanden waren) sowie auch das Feedback der Teilnehmenden legen die Organisation einer Anschlussveranstaltung nahe. Organisiert wurde der Fachtag durch Sarah Jahn (Studienort Dortmund), Lucie Tonn (Studienort Hagen) und Emanuel John (Studienort Duisburg).