Wie gefährlich ist die AfD?Veranstaltungsbericht
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Vortrag von Dr. Hendrik Cremer im Rahmen der digitalen Ringvorlesung „Demokratie im Fokus“
Wie gefährlich ist die AfD? Aktueller kann die Frage vor dem Hintergrund bevorstehender Wahlen und den Prognosen zum Wahlverhalten nicht sein. Wie gefährlich die AfD für die demokratische Verfassung und unser Gemeinwesen ist, wurde von Dr. Hendrik Cremer detailliert und eindrücklich im Rahmen der digitalen Ringvorlesung „Demokratie im Fokus“ am 5. März 2026 erörtert.
Hendrik Cremer ist promovierter Jurist. Er ist als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung für Menschenrechtspolitik Inland und Europa am Deutschen Institut für Menschenrechte tätig. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehört Rechtsextremismus mit besonderem Fokus auf die AfD. Er ist Autor des Buches „Je länger wir schweigen, desto mehr Mut werden wir brauchen. Wie gefährlich die AfD wirklich ist“, das bereits in mehreren Auflagen bei Piper erschienen ist.
In seinem Vortrag zeichnete Cremer die Radikalisierung der AfD seit ihrer Gründung 2013 nach. Besonders hervorgehoben wurden hier das Grundsatzprogramm der AfD von 2016, die Rede von Petr Bystron zur Europawahlversammlung der AfD in Magdeburg im Juli 2023 und das Sommerinterview von Björn Höcke im August 2023. In den Beispielen wird ein grundlegendes Verständnis der Ungleichwertigkeit von Menschen sichtbar.
Cremer machte zudem deutlich, warum es geboten ist, dass die Polizei und die Allgemeine Verwaltung im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die AfD als ernsthafte Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung aufklären muss. Hierbei geht es um konkrete Wissensvermittlung, aber auch um die Förderung einer demokratischen Grundhaltung.
Konkrete Wissensinhalte könnten sein:
Die Förderung von demokratischer Grundhaltung bedeutet, sich damit auseinanderzusetzen, welches verfassungsmäßige Verständnis demokratischen Institutionen zugrunde liegt, welchen Wert Meinungsfreiheit, Chancengleichheit und politische Neutralität haben und wie sich dies im alltäglichen Berufs- und Privatleben widerspiegelt. Auch hier ist Bildung nicht als neutral zu verstehen, sondern im Sinne des Beutelsbacher Konsens als verfassungstreu.
Zudem versteht Cremer die Polizei als „Hüterin der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, die über die Gefahren aufzuklären hat, die von der AfD ausgehen. Dies ist vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Aufgabe und dem verfassungsgemäßen Auftrag von Polizei zu verstehen. Aber vor allem hat die Polizei hier auch ein Eigeninteresse, da die sie ihre Aufgaben nur bei Erhalt der demokratischen Grundordnung verfassungsgemäß erfüllen kann.
Dass die Polizei im Visier der AfD steht, Gewaltenteilung wichtig ist und sich die Polizei in der Öffentlichkeit positionieren muss, wird am Beispiel von Johann Kühme, ehemaliger Polizeipräsident von Oldenburg, deutlich. Er hat sich in der Öffentlichkeit kritisch zur AfD geäußert und ihr unter anderem vorgeworfen, die Arbeit der Polizei zu untergraben. Daraufhin klagte die AfD Niedersachsen gegen die Polizeidirektion Oldenburg. Das Verwaltungsgericht Oldenburg urteilte, dass einige seiner Äußerungen in ihrer konkreten Form rechtswidrig waren. In einem Bericht des NDR heißt es:
„Zwar habe er grundsätzlich das Recht gehabt, sich öffentlich zur inneren Sicherheit und zu Angriffen auf die Demokratie zu äußern, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Keiser bei der Urteilsverkündung am Montag. Allerdings seien ihm dabei wegen des Neutralitätsgebots rechtliche Grenzen gesetzt gewesen – diese habe er nicht immer eingehalten.“1
Während die AfD das Urteil begrüßte, wurde vor allem auf Polizeiseite betont, dass das Gericht die Auslegung der politischen Neutralität verfehlt hat (ebd.). Diese Auffassung teilt auch Cremer, da politische Mäßigung nicht als absolut zu verstehen sei, da es gerade die Pflicht von Polizei ist, für die Verfassung einzustehen. Dieses Verständnis gelte es in der Polizei über die Führungskräfte in die Organisation hinein zu verdeutlichen und in der Ausbildung zu vermitteln.
Die folgende Diskussion wurde rege geführt. Ausgehend von dem Statement Cremers, dass die AfD Thema in der Ausbildung werden muss, wurde deutlich, dass in der Ausbildung von Verwaltungs- und Polizeikräften Lehrinhalte aktualisiert werden müssen. Auch müsse besprochen werden, wie mit (rechts-)extremen Positionen in der Behörde umzugehen ist. Es wurde auch festgestellt, dass es vor allem in der Verwaltungslehre an Inhalten zur historischen Rolle von Verwaltung in autoritären Regimen fehlt.
Angesichts einer studentischen Meldung mit der Frage, was jede/r tun kann, wenn Unrecht bemerkt werde, wurde deutlich, wie groß der Bedarf ist, in der Lehre Möglichkeiten des Austauschs zu geben. Insofern sollten wir unsere Studierenden nicht mit der Frage allein lassen: Welchen Beitrag kann ich leisten?
1NDR: Urteil: AfD-Klage gegen Oldenburger Polizei teilweise erfolgreich, Bericht vom 18.11.2025 (letzter Aufruf am 28.05.2026).





