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Die Bedeutung der Akkreditierung für Studiengänge
Jeden zweiten Donnerstag im November findet seit 1989 der „World Quality Day“ statt, an dem an die Bedeutung der Qualität als wichtiger Erfolgsfaktor, ursprünglich bezogen auf Unternehmen, erinnert wird. Übertragen auf die HSPV NRW bedeutet dies, sich erneut die Wichtigkeit der Qualitätssicherung in den Kernaufgaben einer Hochschule – nämlich Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung – vor Augen zu führen. Daher soll der Weltqualitätstag, der in diesem Jahr auf den 11. November 2021 fällt, zum Anlass genommen werden, um das Gebiet der Akkreditierung als externes Element der Qualitätssicherung von Studium und Lehre näher vorzustellen.
Die Programmakkreditierung von Studiengängen entstammt dem Bologna-Prozess.
Durch die EU-weite Formulierung von gemeinsamen Standards soll sichergestellt werden, dass alle Bachelor- und Masterstudiengänge eine vergleichbare und transparente Qualität von Studium und Lehre aufweisen.
Die damit verbundenen Ziele sind
Die Grundlage eines Akkreditierungsverfahrens bildet die externe Begutachtung in einem zweistufigen Verfahren.
Selbstbericht
Akkreditierungsantrag
Den zweiten Schritt bildet der Antrag auf erstmalige Akkreditierung beziehungsweise Verlängerung der Akkreditierung beim Akkreditierungsrat.
Dieser überprüft den Studiengang auf Grundlage des Selbstberichts und der eingereichten Dokumente sowie anhand des Gutachtens, das von der Agentur erstellt wurde. Der Akkreditierungsrat spricht nach der Überprüfung in der Regel entweder eine Akkreditierung ohne Auflagen oder mit Auflagen aus. Diese Auflagen weisen auf einen Qualitätsmangel hin, der jedoch innerhalb von zwölf Monaten durch Anpassungen des Studiengangs beseitigt werden kann und muss. Nur in sehr wenigen Fällen wird die Akkreditierung aufgrund von Mängeln verwehrt, sodass zahlreiche tiefgreifende Änderungen des Studiengangs notwendig sind.
Sämtliche Studiengänge an der HSPV NRW sind akkreditiert und weisen damit eine extern festgestellte sehr gute Qualität auf!
Zuletzt wurde im Jahr 2020 die Akkreditierung des Polizeivollzugsdiensts ohne Auflagen verlängert und der neu eingeführte Studiengang Verwaltungsinformatik wurde ohne Auflagen erstakkreditiert. Die nächste Akkreditierung steht bei den Verwaltungsstudiengängen (KVD, SVD, VBWL und Rente) im September 2023 an.
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