Weg frei für das PromotionsrechtPromotionskolleg NRW

Wissenschaftsrat empfiehlt Verleihung des Promotionsrechts für Promotionskolleg NRW

Der Wissenschaftsrat hat am Freitag, den 8. Juli 2022 bekanntgegeben, dass er der nordrhein-westfälischen Landesregierung empfiehlt, dem Promotionskolleg NRW (PK NRW) das Promotionsrecht zu verleihen.

Der Wissenschaftsrat ist in seiner Begutachtung zu dem Ergebnis gekommen, dass das Promotionskolleg eine den Universitäten gleichwertige Umgebung für die Ausbildung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) bietet.

Die Möglichkeit für forschungsstarke Professorinnen und Professoren aus HAW, eigenständig Promotionen zu betreuen, stärke zudem nachhaltig die Forschungs- und Innovationspotenziale der Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Darüber hinaus werde ein wesentlicher Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit für hochqualifizierte Absolventinnen und Absolventen der HAW geleistet.

Seit seiner Gründung im Jahr 2020 baut das Promotionskolleg NRW eigene Strukturen und Prozesse auf, um die Voraussetzungen für Promotionen an HAW in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Dazu greift das Kolleg auf die Erfahrungen des Graduierteninstituts NRW in den Jahren 2016 bis 2020 zurück, aus dem es hervorgegangen ist.
Zu den Trägerhochschulen zählen die 16 staatlichen und vier staatlich refinanzierten Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie die HSPV NRW, die das Promotionskolleg errichtet haben.

Weitere Informationen sowie eine ausführliche Pressemitteilung zu dem Thema finden Sie auf der Website des Promotionskollegs NRW:

zur Pressemitteilung