Öffentliches DienstrechtWorkshop in Münster

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stehen in zwei Reihen hintereinander für ein Gruppenbild zusammen.
Im fachlichen Austausch zwischen LAFP NRW und HSPV NRW wurden verschiedene Aspekte des öffentlichen Dienstrechts beleuchtet.
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Das LAFP NRW und die HSPV NRW tauschten sich zum Teilmodul "Öffentliches Dienstrecht" im Bachelor- und Masterstudium aus

Unter dem Schwerpunkt der Qualitätssicherung im Öffentlichen Dienstrecht im Masterstudiengang „Public Administration – Police Management“ nahmen auf Einladung des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP) die Landesfachkoordinatorin für das Beamtenrecht im Bachelorstudiengang des Polizeivollzugsdienstes, Frau Christiane Juny, sowie ihre Stellvertreterin, Frau Prof. Dr. Kathrin Jansen, am 7. Januar 2026 an einem Workshop zur Fortentwicklung des Teilmoduls Öffentliches Dienstrecht in Münster teil.

Weitere Teilnehmende waren unter anderem die Studienleitung des Masterstudiengangs am LAFP, der Modul- und Fachkoordinator für das Öffentliche Dienstrecht, Dozentinnen und Dozenten des Masterstudiengangs sowie Mitarbeitende der Fortbildungsabteilung des LAFP.

Das LAFP ist für die Durchführung des ersten Studienjahres des Masterstudiengangs für Studierende aus Nordrhein-Westfalen verantwortlich. Einen wesentlichen Bestandteil bildet dabei das Öffentliche Dienstrecht.

Nach einem Impulsvortrag des Studienleiters am LAFP, Herrn Marc Lepach, wurden Referate zum Fortbildungsangebot für Führungskräfte sowie zu den Inhalten der Lehrveranstaltungen im Öffentlichen Dienstrecht im Masterstudiengang vorgestellt. Im Anschluss präsentierten Frau Juny und Frau Prof. Dr. Jansen das Teilmodul Beamtenrecht. Dabei standen neben den fachlichen Inhalten insbesondere die zu erwerbenden Kompetenzziele, die curriculare Verortung sowie die Prüfungsleistung im Fokus. Zudem wurden die im Bachelorstudiengang bestehenden Herausforderungen erläutert und reflektiert.

Darauf aufbauend diskutierten die Teilnehmenden den Wissensstand der Studierenden am Ende des Bachelorstudiengangs sowie zu Beginn des Teilmoduls Öffentliches Dienstrecht im Masterstudiengang. Ebenso wurden bestehende und mögliche Fortbildungsangebote erörtert. Ein besonderer Fokus lag auch auf der möglichen Implementierung eines E-Learning-Moduls als nachhaltigem Instrument zur Kompetenzerreichung und Vertiefung der fachlichen Grundlagen. Die besondere Bedeutung des Öffentlichen Dienstrechts für die Wahrnehmung von Führungsaufgaben wurde dabei ausdrücklich hervorgehoben. Optimierungsmöglichkeiten und Lösungsansätze wurden intensiv analysiert.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der fachliche Austausch zwischen den beiden Studiengängen im Bereich des Dienstrechts als sehr gewinnbringend bewertet wurde und künftig fortgeführt werden soll.