Neue Abteilungsleiterin der FHöV NRW - Abteilung KölnFrau Leitende Regierungsdirektorin Dr. Hanne Christiane von Danwitz im Interview

Frau Leitende Regierungsdirektorin Dr. Hanne Christiane von Danwitz im Interview

Nach 13 Jahren löst Frau Dr. Hanne von Danwitz Herrn Hubert Erkes als Leiterin der Abteilung Köln der Fachhochschule ab.

Die Ernennung von Frau Dr. von Danwitz zur Leitenden Regierungsdirektorin erfolgte am 21.07.2011 durch den Präsidenten der FHöV Dr. Schrapper, der ihr die vom Innenminister unterzeichnete Urkunde und zugleich die Bestellung als Abteilungsleiterin in Köln für die Dauer von acht Jahren überreichte.

Die Juristin lehrte seit dem Jahr 2003 an der Abteilung Köln in den Fächern Strafrecht und Juristische Methodik. Seit 2007 war sie zugleich die Gleichstellungsbeauftragte der FHöV NRW. So ist sie sowohl mit der Lehre und der Sicht und den Bedürfnisse der Lehrenden vertraut als auch mit den Inhalten und Abläufen der Verwaltung und der Gremienarbeit mit ihren vielen Facetten bereits befasst gewesen. Die Abteilungsverwaltung freut sich auf die Zusammenarbeit mit Frau Dr. von Danwitz und ist froh darüber, ein bereits bekanntes Gesicht in Amt und Würden sehen zu dürfen.

Natürlich hat der Autor des Berichts es nicht unversucht gelassen, seinen Fragebogen an die Frau zu bringen. Nachstehend darf das Interview mit der neuen Abteilungsleiterin in Köln gelesen werden.

  

Interview mit der neuen Abteilungsleiterin der FHöV NRW – Abteilung Köln

Frau LRD´in Dr. Hanne von Danwitz

 

Wie lange sind Sie schon als Professorin / Lehrende an der Abteilung Köln?

Seit Herbst 2003 bin ich als Lehrende an der FHöV Abt. Köln im Einsatz. Im Dezember 2003 wurde ich zur Professorin ernannt. Meine Fächer sind Strafrecht und juristische Methodik. Ich habe jährlich Seminare und/oder Projekte veranstaltet, die sich an PVD- und KVD/SVD-Studierende oder an Studierende des einen oder anderen Fachbereichs richteten.

 

Was hat Sie damals bewogen, eine Bewerbung als hauptamtlich Lehrende an die FHöV NRW zu senden?

Nach meiner Promotion 1994 war ich zehn Jahre lang als Rechtsanwältin tätig, davon sieben Jahre als selbstständige Rechtsanwältin mit eigenem Büro an meinem Wohnort. Als selbstständige Rechtsanwältin habe ich meinen juristischen Schwerpunkt, der in der eher anonymen „Großkanzlei“ darin lag zu verteidigen, verlagert in Richtung Familienrecht. An der Stellenausschreibung „Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht“ reizte mich nicht zuletzt die Nähe zu meiner eigentlichen Disziplin. Ebenso gefiel mir, an die Tätigkeit an der Uni Bonn anzuknüpfen. Dort hatte ich 1990 bis 1994 an einem Lehrstuhl gearbeitet.

 

Ein paar Worte zu Ihrer Vita?

Im Jahr 1962 wurde ich in – pssst – (… Düsseldorf) geboren (in derselben Klinik wie Herr Baldarelli). Mein Vater verunglückte im Jahr 1969 tödlich. Meine Mutter zog mit ihren zwei Kindern, also mit mir und meinem kleinen Bruder, für eine paar Jahre nach Ägypten. Abitur habe ich 1980 in Ratingen gemacht. Von 1980 bis 1986 studierte ich in Bonn Jura; im Jahr 1990 beendete ich die Referendarzeit in Bonn. Das weitere Berufliche steht oben. Seit 1988 bin ich verheiratet. Unsere zwei Söhne und unsere zwei Töchter wurden 1989 und 1995 sowie 1992 und 2002 geboren. Wir wohnen in einem wunderschönen westlichen Vorort von Köln: Bergheim. Früher war ich im Tauchverein; jetzt gehe ich nur noch zum Walken.

 

Auf eine einsame Insel würden Sie folgende 3 Dinge mitnehmen:

1. Meine Familie – und die Insel wäre nicht mehr einsam.

2. Eine Insel im Ozean? Hochseetaugliches Motorboot!

3. Genug zu essen.

 

Nun ans Eingemachte. Ihre Aufgabe(n) als Abteilungsleiterin definieren Sie wie?

Oh, könnte ich die Aufgaben der  Abteilungsleiterin selber definieren, so fiele mir gewiss viel Angenehmes ein. – Nach § 17 III FHGöD i. V. m. § 29 I GrdO der FHöV gehören zu den Aufgaben der Abteilungsleiter(innen) die Organisation des Lehrbetriebs, der Einsatz der Lehrenden, die Zusammenarbeit mit den (regionalen) Ausbildungskörperschaften und ein Anteil an der Lehre. Die Aufgaben werden in § 30 I GrdO sowie durch Beschlüsse des Senats und Beschlüsse des Präsidiums nicht zuletzt zu „FHöV 2015 – Referenzhochschule für den öffentlichen Dienst“  konkretisiert. Da sind dann weitere Aufgaben: die Förderung der Qualität der Lehre, die Modernisierung des Lehrbetriebs, die Unterstützung von Forschungsaktivitäten im Rahmen der Möglichkeiten einer Abteilungsverwaltung und unter Beachtung der originären Aufgaben der Zentrale und einiges mehr …

 

Das möchten Sie beibehalten – hier gibt es Ansätze von Verbesserung?

Vieles ist gut eingespielt. Einiges – wie etwa die durch die Bachelorstudiengänge enorm angewachsenen Aufgaben im Zusammenhang  mit der Prüfungsorganisation – wurde gerade erst durch den Verwaltungsleiter Herrn Krapf neu eingeteilt. Ohne nähere Kenntnis oder Erfahrungen oder entsprechenden Austausch soll daran nicht gerüttelt werden … Einstellen werden wir uns aber auf Herausforderungen wie einen längeren täglichen Studienbetrieb, auf ein neues Konzept und eine neue Bewirtschaftung in der Cafeteria, (hoffentlich) auf eine grundlegende Renovierung des Dozentenraums mit vorübergehendem Umzug der Dozenten in eine andere Räumlichkeit.

 

Das wissen Sie schon über die Abteilungsverwaltung:

Rechnet man die in der vergangenen Woche ausgewählten drei Beschäftigten für befristete Stellen und mich hinzu, so besteht die Abteilungsverwaltung aus elf Damen und sechs Herren, die alle gut zusammenarbeiten und sich auch nach getaner Tat vertragen (siehe z. B. das Abschiedsfest in Kerpen.)

 

Darauf kann sich Ihr Kollegium bereits freuen:

Die offizielle Einführung ins Amt durch den Präsidenten ist nach derzeitiger Planung vorgesehen für Anfang Oktober. Unbeschadet davon werde ich einen Einstand für die Verwaltungsmitarbeiter geben, wenn die Ferienzeit vorüber ist.

Vielen Dank für das Gespräch.