VeranstaltungsberichtKooperation zum Schutz des Kindeswohls

Eine gemeinsame Veranstaltung der Fachbereichsräte AV/R und Polizei

Am 2. Juni 2021 wurde an der HSPV NRW ein Fachgespräch durchgeführt, das Anforderungen an den Kinderschutz thematisierte, insbesondere an die Kooperation der Jugendämter und der Polizei im Netzwerk mit weiteren Akteuren des Gesundheits- und Bildungswesens. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Fachbereichsrat Polizei, vertreten durch Dr. Emanuel John als Beauftragter für Menschenrechtsbildung, und vom Fachbereichsrat AV/R, vertreten durch dessen Sprecher, Prof. Dr. Bernhard Frevel.

Zu den etwa 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zählten Angehörige der Polizei NRW und anderer deutscher Polizeibehörden, Vertreterinnen und Vertreter aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Kommunalverwaltungen sowie Lehrende und Studierende verschiedener Hochschulen. Im Rahmen von drei Vorträgen bekamen sie Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit Herausforderungen der Kooperation beim Kinderschutz aus Sicht der Praxis, der Sozialwissenschaften und der Rechtswissenschaften.

Luci Tonn vom Kompetenzzentrum Kinderschutz NRW, das an den Landesverband NRW des Kinderschutzbundes angegliedert ist, betonte die Bedeutung und die Herausforderung der Kooperation beim Kinderschutz, unter Berücksichtigung der Praxiserfahrungen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.

Einen Einblick in die gelebte Behördenkooperation lieferten Katja Lasch, Fachstelle Kinderschutz beim Jugendamt Düsseldorf, und KHK Marion Heyer vom Polizeipräsidium Düsseldorf. Bürokratische Abläufe und deren Schnittstellen führten dabei die konkreten Herausforderungen, Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation vor Augen.

Nach einer kurzen Diskussionsrunde zu den ersten Beiträgen, lieferten Prof. Dr. Ruth Linssen und Prof. Dr. Kerstin Feldhoff (beide von der Fachhochschule Münster) eine sozial- beziehungsweise rechtswissenschaftliche Reflexion des Themas. Aus sozialwissenschaftlicher Perspektive verdeutlichte der Ansatz des Framings, wie unterschiedlich die Wahrnehmung einer Problemlage, je nach Profession, sein kann. Die rechtswissenschaftliche Betrachtungsweise hat darüber hinaus gezeigt, inwiefern im Straf- und Sozialrecht, aber auch im Datenschutzrecht, Herausforderungen hinsichtlich der Kooperation zum Schutz des Kindeswohls zu finden sind.

In einem abschließenden Austausch wurden weitere Impulse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgenommen, sodass neben neuen Einsichten auch Fragen für zukünftige Diskussionen in diesem Themenfeld auftraten.