Historisches Fenster September 201529. September 1983: Geiseldrama in Alsdorf Hoengen

Gegenwärtige Gedenktafel an der Fassade des Geldinstituts in Alsdorf-Hoengen (Foto: Sebastian Pozimski)
Gegenwärtige Gedenktafel an der Fassade des Geldinstituts in Alsdorf-Hoengen (Foto: Sebastian Pozimski)

29. September 1983: Geiseldrama in Alsdorf Hoengen

Von Sebastian Pozimski [1]

Im täglichen Dienst müssen Polizeibeamte unzählige, meist auf sehr vage und nicht besonders gesicherte Erkenntnisse gestützte Entscheidungen treffen - und das nicht selten in Bruchteilen von Sekunden. In vielen Fällen haben diese Entscheidungen glücklicherweise nur kurzzeitige Auswirkungen auf die unmittelbar am Geschehen beteiligten Personen. Es gibt jedoch auch Ausnahmesituationen, in denen durch die Entscheidungen von Polizeibeamten deren eigenes und das Leben anderer nachhaltig und in besonderer Weise beeinflusst werden. Derart folgenschwere Entscheidungen prägen so gut wie immer das Bild der Polizei in der Bevölkerung. Und je nach Sachlage verändern sie mittel- und langfristig sogar die Polizei als Ganzes.

In eben solch einer Entscheidungssituation befanden sich die Polizeibeamten der Polizeiwache Alsdorf am 29. September 1983, als sie zu einem Raubüberfall auf ein Geldinstitut gerufen wurden. Wie später durch die Gerichte festgestellt werden sollte, waren die Beamten für solch einen Einsatz nicht ausreichend ausgebildet und auch die logistischen Voraussetzungen zur Einsatzwahrnehmung waren unzureichend.[2] Durch fehlerhafte Wahrnehmungen, unzureichende Kommunikation und mehrere Fehleinschätzungen führte dieser Einsatz auf tragische Weise dazu, dass zwei Menschen ihr Leben verloren und ein weiterer eine Querschnittslähmung davon trug.

Gegen 8.00 Uhr des 29. September 1983 warteten drei Männer in einem gestohlenen PKW vor einer Alsdorfer Bank auf den Filialeiter. Als dieser vor dem Bankgebäude eintraf, sprangen zwei der Männer aus dem Fahrzeug, hielten ihm einen Revolver in den Rücken und machten ihm klar, dass dies ein Überfall sei. Als die beiden Bankräuber und der Filialleiter die Bank betraten, befanden sich bereits vier weitere Bankangestellte im Kassenraum.

Nach entsprechender Aufforderung durch die Täter verstaute einer der Bankangestellten im Schalterraum 150.000 DM in einer Tasche, während dessen wurden die anderen Bankangestellten auf dem Boden liegend durch die beiden Bankräuber gefesselt. Einer Angestellten, die sich, als der Filialleiter und die Täter die Bank betreten hatten, zufällig im Keller des Gebäudes aufhielt, gelang es, aus einer über der Bank gelegenen Wohnung die Polizei zu verständigen. Danach begab sich die Frau auf das Flachdach des Gebäudes, „um nachzusehen, ob sie eventuell den Wagen der Bankräuber entdecken“ könne. [3] Dies wurde von dem im Fluchtfahrzeug wartenden Täter bemerkt, der sich darauf noch vor dem Eintreffen der Polizei vom Tatort entfernte.

Während der erste Streifenwagen eintraf, lief einer der Bankräuber mit einer auffälligen Jacke – was später noch bedeutsam werden sollte - und einer Tasche in der Hand aufgeregt auf der Suche nach dem Fluchtfahrzeug auf der Straße umher. Da er das Fahrzeug mit seinem Komplizen nicht finden konnte, begab er sich schnell zurück in das Bankgebäude. Einer der Polizeibeamten hatte ihn auf der Straße bemerkt und versucht, ihn zu verfolgen, verlor ihn dann aber aus den Augen. Der Polizist suchte zwar noch „vorsichtig“ [4] zwischen den vor der Bank geparkten Fahrzeugen nach dem Mann, konnte ihn jedoch nicht finden, da er bereits zurück in die Bank gelaufen war, um seinem Komplizen von dem fehlenden Fluchtfahrzeug zu berichten. In der Zwischenzeit hatte erreichte ein zweiter Streifenwagen den Einsatzort erreicht. Die Beamten stellten den Wagen an einer Straßeneinmündung mit Blick auf die Bank, direkt neben einem vorher durch sie gestoppten Lastkraftwagen, ab. Ein dritter Streifenwagen platzierte sich in einer Seitenstraße fast genau vor einem Eingang der Bank - eine ungünstige Position, wie sich herausstellen sollte, die Besatzung des Fahrzeugs aber handelte in Unkenntnis der erst kurz zuvor in der Bank vorgenommenen Umbauten. Sie waren nämlich in den Einsatzunterlagen noch nicht aktualisiert worden. [5]

Gerade als alle drei Streifenwagen vor Ort waren, wollte einer der Täter das Gebäude verlassen. Sein Plan: Sein Komplize und er flüchten mit dem Fahrzeug eines Bankangestellten. Als er beim Heraustreten aus dem Gebäude jedoch die Polizei bemerkte, zog er sich wieder in die Bank zurück. Die Polizeibeamten gingen nun daran, das Gebäude zu umstellen. Dann begaben sie sich in Deckung. Da den Bankräubern der Fluchtweg durch den Haupteingang der Bank nun versperrt war, suchten sie nach Möglichkeiten, einen Hinterausgang zu nutzen. Dazu versuchte einer der Täter, ein rückwärtiges Fenster des Gebäudes einzuschlagen. Draußen glaubten die Polizisten, einen Schuss gehört zu haben. Zwei Beamte, welche sich zu diesem Zeitpunkt im Bereich der vor der Bank verlaufenden Jülicher Straße, dem möglichem Fluchtweg der Täter, befanden, legten sich nach der vermeintlichen Schussabgabe auf den Boden und machten ihre mitgeführten Maschinenpistolen schussbereit. Beide konnten den vorderen Eingangsbereich der Bank zu diesem Zeitpunkt nicht einsehen und waren somit für die Folgezeit auf die Informationen ihrer Kollegen angewiesen. Auf der anderen Straßenseite brachte sich zugleich ein weiterer Polizist in Position, er konnte jetzt den Eingang der Bank sowie die vor der Bank liegenden Kollegen mit den Maschinenpistolen gut beobachten.

Die Täter in der Bank fassten derweil einen neuen Entschluss: Mit zwei Bankangestellten, die sie als Geiseln genommen hatten und mit erhobenen Händen vor sich gehen ließen, traten sie jetzt vor die Bank. Die Täter waren maskiert und bedrohten die Geiseln mit ihren Waffen. Alle Polizisten vor der Bank konnten das sehen - außer den beiden Beamten, die mit den Maschinenpistolen im Anschlag warteten. Über Funk informierte ein Beamte die Kollegen, dass die Täter aus der Bank kämen – von einer Geiselnahme war keine Rede. Als einer der Bankräuber einen der beiden vor dem Bankeingang platzierten Polizisten mit seiner Waffe bedrohte, ließ dieser seine Maschinenpistole und sein Funkgerät fallen und entfernte sich rückwärts von der Bank weg.

Die beiden Täter bestiegen nun mit den beiden Geiseln das vor der Bank geparkte Fahrzeug eines der Bankangestellten. Auf dem Fahrersitz nahm einer der Bankangestellten Platz, hinter ihn setzte sich einer der Täter. Der zweite Bankangestellte nahm hinten rechts Platz. Bevor der zweite Täter sich auf den Beifahrersitz setzen konnte, feuerte ein hinter den der Bank benachbarten Garagen befindlicher Beamter einen Schuss in Richtung des Täters ab, da er seinen am Streifenwagen stehenden Kollegen mit erhobenen Händen bemerkt hatte und annahm, der Täter „wolle seinen Kollegen erschießen.“ [6] Er verfehlte jedoch sein Ziel und das Projektil schlug im Dach eines neben dem Fluchtfahrzeug geparkten PKW ein. Der von den Tätern zuvor unmittelbar bedrohte Beamte lief daraufhin in eine offenstehende Garage auf dem Grundstück gegenüber dem Bankeingang.

Als alle Personen, Bankräuber und Geiseln, im Fahrzeug waren, musste der Bankangestellte mit seinem Fahrzeug kurz rangieren, um den vor der Bank abgestellten Streifenwagen passieren zu können. In dem Moment, als sich der Wagen in Richtung Jülicher Straße in Bewegung setzte, lief der an der Einmündung der Straße stehende Beamte, der von dort aus und bis dahin das Geschehen gut beobachten konnte, hinter den geparkten Lastwagen. Seine beiden Kollegen, die vor der Bank gelegen hatten und denen die wichtige Information, dass die Täter Geiseln genommen hatten, immer noch fehlte, hatte er über die Geiselnahme nicht in Kenntnis gesetzt. Beim Losfahren des Fluchtwagens sah einer der Bankräuber den zur Garage flüchtenden Beamten und feuerte „aus dem geöffneten Beifahrerfenster auf ihn einen gezielten Warnschuss ab, der dessen Kopf knapp verfehlte und auf die Seitenwand der Garage aufschlug.“ [7] Einer der mit der Maschinenpistole ausgerüsteten Beamten konnte beobachten, dass auf seinen Kollegen geschossen wurde. Kurz darauf geriet sein Kollege aber aus seinem Blickfeld. Der Beamte wähnte ihn in „höchster Lebensgefahr oder gar bereits getroffen“. [8] Da er zugleich den mit den Geiseln besetzten PKW anfahren hörte, vermutete er, dass die Täter sich auf die Flucht begeben und sich dabei „rücksichtslos den Fluchtweg freischießen würden.“ [9] Als ihn das Fahrzeug langsam passierte, erkannte er die auffällige Jacke eines der beiden Bankräuber wieder. Um sich selbst und seine Kollegen außer Gefahr zu bringen, so glaubte er, habe er jetzt „das Fahrzeug mit allen Mitteln zu stoppen.“ [10] Er eröffnete folglich mit seiner Maschinenpistole das Feuer auf den Wagen, ohne zu wissen, dass sich auch Geiseln im Fahrzeuginneren befanden. Insgesamt gab er in etwa 1,4 Sekunden mittels Dauerfeuer zwei Salven mit den 19 im Magazin befindlichen Schuss ab. Dabei stieg aus der Maschinenpistole Rauch auf, was von dem hinter ihm befindlichen Beamten als durch einschlagende Projektile aufgewirbelte Staubpartikel gedeutet wurde. Deshalb schoss auch dieser Beamte stehend in einer Salve das ebenfalls mit 19 Schuss gefüllte Magazin seiner Maschinenpistole leer.

Das Fahrzeug überquerte unterdessen geradeaus fahrend die Jülicher Straße, prallte gegen eine Hauswand und kam zum Stehen. „Alle vier Insassen des R 4 waren durch den Kugelhagel in Mitleidenschaft gezogen worden“. Die im Fond des Fahrzeugs befindlichen Personen blieben schwerverletzt dort liegen. Der Fahrer und der Beifahrer stiegen kurz hintereinander aus dem Fahrzeug aus, wobei sich der Beifahrer sofort mit erhobenen Händen an die Wand stellte. Der Fahrer jedoch „lief auf dem Bürgersteig entlang der Häuser […] etwas geduckt stadteinwärts“ [12], wobei durch einen Beamten zwar eine blutende Wunde bei der sich entfernenden Person festgestellt wurde, jedoch nicht, dass es sich um eine Geisel handelte. Der Mann wurde aufgefordert, stehen zu bleiben. Da er darauf jedoch nicht reagierte, gab einer der Beamten, der zuvor bereits mit der Maschinenpistole geschossen hatte, zwei Schüsse aus seiner Dienstpistole „auf den vermeintlichen Bankräuber“ [13] ab, wobei ein Schuss in den Rücken eindrang und den Mann „auf Höhe der Garageneinfahrt zu Boden streckte.“[14]

Im Kugelhagel war der Bankangestellte, der hinten rechts im Fahrzeug gesessen hatte, durch drei Kugeln so schwer verletzt worden, dass er noch am selben Abend verstarb. Der Bankangestellte, der als Fahrer das Fahrzeug nach dem Aufprall verlassen und sich fußläufig in Sicherheit zu bringen versucht hatte, erlag gut sechs Wochen später, am 1. November 1983, in Folge eines „septischen Herzkreislaufversagens, das zurückzuführen ist auf die Schussverletzung aus der Dienstpistole“ seinen Verletzungen. [16] Der auf dem Beifahrersitz befindliche Bankräuber erlitt einen Durchschuss der Schwimmhaut an der rechten Hand, der zweite Bankräuber, welcher hinten links im Fahrzeug gesessen hatte, verlor ein Auge und ist seit diesem Tag querschnittsgelähmt. [15]

Die beiden Beamten, die mit Maschinenpistolen und der Dienstpistole geschossen hatten, sowie der Beamte, der an der Straßeneinmündung stehend seine Kenntnis über die Geiselnahme nicht an seine Kollegen weitergegeben hatte, wurden im Februar 1987 vom Landgericht Aachen nach einer vorhergehenden Verhandlung im Jahr 1985 und anschließenden, durch die Strafverteidiger der Polizeibeamten beantragten Revision vor dem BGH im Jahr 1986, schließlich zu Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung zu Haftstrafen zwischen sechs und zehn Monaten verurteilt. [17]

Der tragische Ablauf der Ereignisse in Alsdorf-Hoengen im Jahr 1983 gehörte später zu einem von mehreren Fällen, welche durch das nordrhein-westfälische Innenministerium in einem Bericht über tödliche Schusswaffengebräuche näher beleuchtet wurden. Im Landesarchiv NRW befindet sich ein Aktenkonvolut, aus dem hervorgeht, dass das Thema Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte in der Innenministerkonferenz 1983 und 1984 intensiv diskutiert worden war. Die Länder waren im April 1983 (also noch vor den tragischen Ereignissen in Alsdorf) aufgefordert gewesen, alle Todesfälle im Zusammenhang mit einem Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte zusammenzustellen. Das nordrhein-westfälische Innenministerium kam dieser Aufforderung am 26. Januar 1984 nach, musste dann aber auf Intervention des hessischen Innenministeriums im März 1984, also nach Alsdorf, noch einmal eine ausführlichere Stellungnahme nachliefern und zu konkreten Fragestellungen wie den erlassmäßigen Grundlagen des Schusswaffengebrauchs in NRW, den geltenden Polizeidienstvorschriften, Einzelheiten zur Schießausbildung sowie zu einsatztaktischen und psychologischen Schulungen der Beamten gesondert Stellung beziehen. [18] Neben taktischen und kommunikativen Unzulänglichkeiten bei der Einsatzbewältigung in Alsdorf-Hoengen wurden in einem „Auswertungsbericht“, den das nordrhein-westfälische Innenministerium als Antwort auf eine Kleine Anfrage eines Landtagsabgeordneten 1985 veröffentlichte, schließlich Mängel in den Bereichen Aus- und Fortbildung sowie Ausrüstung der Polizei festgestellt. [19]

Das Meinungsbild in der Bevölkerung, das an Hand von Leserbriefen in den lokalen Zeitungen und anderen Presseartikeln nachempfunden werden kann, zeigt nach den Alsdorfer Ereignissen, dass es hier eine große Skepsis hinsichtlich einer ausreichenden Ausbildung und Ausrüstung der Polizei in NRW gab. [20] Der Schutz der Bevölkerung vor Verbrechern, so echauffierte sich ein Leserbriefschreiber in der Neuen Rhein Zeitung vom 1. Oktober 1983, werde „überforderten Amateuren anvertraut“. Die Polizei müsse sich die Frage stellen lassen: „Wie verantwortungsbewußt werden Männer ausgebildet, die so schnell schießen?“ [21] Und ein anderer besorgter Bürger meldete sich in den Aachener Nachrichten mit der provokanten Frage zu Wort, ob nicht eigentlich jedermann Angst haben müsse, „zur Zielscheibe eines nervösen Polizisten [zu werden], der eine Waffe in der Hand hat, an der er viel zu wenig ausgebildet ist, [um] gezielte Schüsse abzugeben.“ [22]

Die Kritik, die das Aachener Landgericht an der zu theoretischen Ausbildung und der unzureichenden Schießausbildung der Polizeibeamten geübt hatte, wurde auch durch die Gewerkschaft der Polizei in einem Artikel in der „Deutschen Polizei“ aufgegriffen. Die Gewerkschaft forderte hierin insbesondere Antworten auf die Fragen, warum die Polizeibeamten in der Ausbildung nur theoretisch mit einer Geiselnahme konfrontiert würden, welche technischen und taktischen Möglichkeiten es bei solchen Einsatzlagen alternativ noch geben könne und wer neben den vor Ort tätigen Beamten bei derartigen Einsätzen eigentlich noch in der Verantwortung stehe. [23]

Ab 1986 wurden dann erkennbare Veränderungen in der Ausbildung und der Ausrüstung der nordrhein-westfälischen Polizisten vorgenommen. Unzweifelhaft waren diese auch auf die Ereignisse in Alsdorf-Hoengen zurückzuführen. Details der neuen Schießausbildung vermittelte unter anderem die „Streife“ den nordrhein-westfälischen Polizistinnen und Polizisten. Die Artikel dort zeigen – im Umkehrschluss – deutlich, welche (heute selbstverständlichen) Bestandteile der Schießausbildung es bis dahin noch nicht oder nur sehr eingeschränkt gegeben hatte. So wird beispielsweise ausgeführt, dass die Polizeibeamten künftig üben würden, ständige Lagebeurteilungen anzustellen und persönlich verantwortliche Entscheidungen zu treffen. [24] Weiterhin sollten auf dem Schießstand auch die Androhung des Schusswaffengebrauchs, die Abgabe eines Warnschusses oder auch der Verzicht des eigentlich rechtmäßigen Schusswaffengebrauchs, zum Beispiel bei Geiselnahmen, trainiert werden. [25]

Auch wenn die sogenannte Integrierte Fortbildung, bei der im Rahmen von wiederholendem Training von Standardlagen in der örtlichen Fortbildung dazu beigetragen werden soll, dass polizeiliche Gewaltanwendungen und unnötige Gefährdungen vermieden bzw. reduziert und die Akzeptanz für polizeiliches Einschreiten erhöht werden [26], erst im Jahre 1987 bei der nordrhein-westfälischen Polizei eingeführt wurde, so hatte es in diesem Bereich schon in den Jahren zuvor Überlegungen zur besseren Abstimmung der Bereiche der Eigensicherung, der Eingriffstechniken und dem Schießen gegeben, welche unmittelbar auf die Ereignisse von Alsdorf-Hoengen zurückzuführen sind. In seiner „Auswertung des Aachener Urteils über den Alsdorfer Schußwechsel“ erläuterte das NRW-Innenministerium im November 1985, dass die Polizei nunmehr „erhebliche Anstrengungen [unternimmt], die sogenannte ‚polizeiliche Situationsbeherrschung‘ zu verbessern“, die Polizeibeamten sollten künftig besser in der Lage sein, „aggressionsgeneigte Situationen zu entspannen und verstärkt gewaltlose Alternativen polizeilichen Einschreitens anzuwenden.“ [27] Auch für die heutzutage selbstverständliche „Integrierte Fortbildung“ musste in der „Streife“ zu deren Einführung regelrecht geworben werden. [28]

Was den Bereich der Ausrüstung betrifft, gab es nach den Vorfällen von Alsdorf-Hoengen – wie schon angesprochen – ebenfalls Überlegungen zu Veränderungen. Vor allem die Modifizierung der Maschinenpistole ist hier erwähnenswert. Im Gerichtsprozess hatten die angeklagten Alsdorfer Polizisten geäußert, sie hätten den Sicherungshebel versehentlich auf Dauerfeuer gestellt. Das Gericht widerlegte diese Aussagen zwar [29], in vom Verfasser geführten Experteninterviews bestätigen Zeitzeugen allerdings, dass es in Kreisen der Polizei damals offenbar die gefestigte Annahme gab, „dass man eben in Ausnahmesituationen dazu neigt, ohne Rast sofort den Hebel auf Dauerfeuer zu drücken.“ [30] In einem Artikel in der Zeitschrift „Deutsche Polizei“ vom April 1984 kritisierte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei die Meldungen zu den geplanten Änderungen der Maschinenpistole. Seiner Ansicht nach hätten bereits drei Jahre zuvor sachkundige Mitarbeiter der Gewerkschaft - erfolglos - auf die technischen Mängel an den Waffen hingewiesen. Nun hätten die Kollegen, die sich vor Gericht verantworten müssten, das Nachsehen. Er und die Öffentlichkeit fragten sich im Hinblick auf die Veränderungen der Waffe: „Warum nicht gleich so?“ [31] Innenminister Herbert Schnoor wies in einer Stellungnahme in der darauffolgenden Ausgabe der Zeitschrift „Deutsche Polizei“ die Vorwürfe des Autors zurück und gab an, dass die Überlegungen zur Veränderung der Sicherung der Maschinenpistolen nicht erst im Zusammenhang mit den Vorfällen von Alsdorf entstanden seien. [32] Man habe schon 1976 „Kugelrastbolzen“ eingebaut, um das Umschalten des Sicherungshebels zu erschweren. „In die Diskussion um eine weitere vom Bundesminister des Innern angeregte Änderung des Sicherungssystems fiel der Unglücksfall in Alsdorf.“ [33] Ausweislich des schon mehrfach zitierten „Auswertungsberichts“ des Innenministeriums vom November 1985 hatte bereits während des polizeilichen Ermittlungsverfahrens unmittelbar nach dem Alsdorfer Vorfall eine Überprüfung der Maschinenpistolen stattgefunden. Gemeinsam mit dem Hersteller sei nun eine Zusatzsicherung entwickelt worden. Eine Freigabe der Dauerfeuerstellung sei nur noch mit zwei Händen möglich. Die 5.200 Waffen des Landes Nordrhein-Westfalen seien bereits umgerüstet worden und „sowohl der Bund als auch die Länder haben ihre Absicht bekundet, diese Zusatzsicherung ebenfalls für die Maschinenpistolen ihrer Polizeien einzuführen.“ [34] Auch diese Neuerung wurde den in Nordrhein-Westfalen tätigen Polizeibeamten im Herbst 1985 wieder in der „Streife“ vorgestellt. [35]

Die Alsdorfer Ereignisse vom 29. September 1983 haben, das hat die intensive Recherche in zeitgenössischen Gerichtsakten, offiziellen Berichten, Zeitungen und Zeitschriften sowie durch Gespräche mit Zeitzeugen gezeigt, viel verändert: Sie griffen ebenso radikal in das Leben der beteiligten Menschen – der Bankangestellten, der Polizisten, der Bankräuber, der Familien aller unmittelbar Betroffenen – ein, wie sie nachhaltig auf wichtige Bereiche der Aus- und Fortbildung sowie der Ausrüstung der nordrhein-westfälischen Polizei wirkten.

Literatur:

Anonymus: GdP: Urteil muß wachrütteln. In: Deutsche Polizei 12/1985, S. 3.

Anonymus: Polizei-Maschinenpistolen erhielten Zusatzsicherung. In: Die Streife 5/1985, S. 9.

Anonymus: Russisch Roulett. In: Der Spiegel Nr. 46/1983, S. 90-92. www.spiegel.de/spiegel/print/d-14023052.html (Zugriff: 30.04.2014).

Anonymus: Schießausbildung – Nichtschießausbildung: Übungen mit der Schußwaffe unter einsatzmäßigen Bedingungen. In: Die Streife 11/1986.

Geck (Vorname ungenannt): Integrierte Fortbildung. In: Die Streife. 3/1987, S. 2-4.

Kempkes, W.: „Verhängnisvolle Schüsse“ (Leserbrief). In: Aachener Volkszeitung vom 01.10.1983. Landesarchiv NRW, Repositum: Innenministerium NRW, Polizei: NW 1253, Nr. 107.

Landgericht Aachen: Beschluss vom 25.10.1985, Aktenzeichen: 62 Ks/41 Js 616/83.

Landgericht Aachen: Beschluss vom 02.02.1987, Aktenzeichen: 64 Ks/41 Js 616/83.

Lohoff, A.: „Bekomme ich langsam Angst, aber auch Wut“ (Leserbrief) In: Aachener Nachrichten vom 08.10.1983, o.S.

Munzert, E.: Auswertung des Aachener Urteils über den Alsdorfer Schußwechsel. 29.11.1985. Landesarchiv NRW, Repositum: Innenministerium NRW, Polizei: NW 1253, Nr. 107.

Plum, H.: „Dazu gehören keine Maschinenpistolen“ (Leserbrief). In: Aachener Nachrichten, Erscheinungsdatum unbekannt (Private Sammlung eines dem Verfasser bekannten Polizeibeamten).

Pozimski, S.: Das Geiseldrama in Alsdorf-Hoengen vom 29. September 1983 und seine Konsequenzen für Aus- und Fortbildung sowie Ausrüstung der Polizei NRW. Unveröffentlichte Bachelorarbeit, FHöV NRW 2014.

Schnoor, H.: IM Dr. Schnoor zur MP-Umrüstung: Falscher Eindruck entstanden. In: Deutsche Polizei 10/1984, S. 3.

Schröder, G.: Umrüstung der Polizeiwaffen. In: Deutsche Polizei 9/1984, S. 1.

Weiß, K.: „Schnelle Schüsse“ (Leserbrief). In: Neue Rhein Zeitung vom 01.10.83. Landesarchiv NRW, Repositum: Innenministerium NRW, Polizei: NW 1253, Nr. 107.

Zantow/Bach: Auswertungsbericht über tödliche Schusswaffengebrauchsfälle durch Polizeibeamte in NRW 1974-1983. (Broschüre). (1984). Landesarchiv NRW, Repositum: Innenministerium NRW, Polizei: NW 0782, Nr. 32.

[1] Polizeikommissar Sebastian Pozimski ist 32 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Er ist seit 2001 Polizeibeamter und durchlief zunächst die Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in Linnich. Nach erfolgreich bestandener Ausbildung wurde er zum Polizeipräsidium Aachen versetzt und versah dort in verschiedenen Dienststellen seinen Dienst. Unter anderem war er in der Polizeiwache in Alsdorf tätig, wo er erstmalig von den Vorfällen aus dem Jahr 1983 hörte. Im Jahr 2011 begann Sebastian Pozimski ein Studium zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW in Köln, in dessen Verlauf er sich in einer Seminararbeit und schließlich in seiner Bachelorarbeit (beides betreut durch Prof. Dr. Heike Wüller) mit dem Geiseldrama von Alsdorf detailliert auseinandersetzte. Hierzu forderte er unter anderem Gerichtsakten bei der Staatsanwaltschaft Aachen an, besuchte das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, recherchierte in der Bibliothek der Hochschule der Polizei in Münster und führte zwei ausführliche Zeitzeugeninterviews mit dem ehemaligen Filialleiter der Alsdorfer Bank, selbst eine der Geiseln, sowie einem mittlerweile pensionierten Polizeibeamten, der unter anderem als Prozessbeobachter bei den Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den Vorfällen von Alsdorf-Hoengen eingesetzt worden war.
[2] vgl. Landesarchiv NRW, Repositum: Landgericht Aachen, 62 Ks/41 Js 616/83, S. 39 f.
[3] Landgericht Aachen, 62 Ks/41 Js 616/83, S. 9.
[4] ebd., S. 10.
[5] vgl. Landgericht Aachen, 64 Ks / 41 Js 616/83, S. 13. [6]Landgericht Aachen, 62 Ks/41 Js 616/83, S. 13.
[7] Landgericht Aachen, 62 Ks/41 Js 616/83, S. 14.
[8] ebd.
[9] ebd.
[10] ebd.
[11] Landgericht Aachen, 62 Ks/41 Js 616/83, S. 16.
[12] Landgericht Aachen, 62 Ks/41 Js 616/83, S. 17.
[13] ebd.
[14] ebd.
[15] Landgericht Aachen, 62 Ks/41 Js 616/83, S.16.
[16] Landgericht Aachen, 62 Ks/41 Js 616/83, S. 18.
[17] vgl. Landgericht Aachen, 64 Ks / 41 Js 616/8; Landgericht Aachen, 62 Ks/41 Js 616/83; BGH, 2 StR 235/86.
[18] vgl. Landesarchiv NRW, Repositum: Innenministerium NRW, Polizei: NW 0782, Nr. 38: Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte.
[19] vgl. Innenministerium NRW, Polizei: NW 0782, Nr. 32: Zantow/Bach: Auswertungsbericht über tödliche Schusswaffengebrauchsfälle durch Polizeibeamte in NRW 1974-1983 (Broschüre von 1984).
[20] vgl. Kempkes, W.: „Verhängnisvolle Schüsse“. In: Aachener Volkszeitung. 01.10.1983. Leserbrief. Fundstelle: Landesarchiv NRW, Innenministerium NRW, Polizei: NW 1253, Nr. 107; vgl. Weiß, K.: „Schnelle Schüsse“. In: Neue Rhein Zeitung. 01.10.83. Leserbrief. Fundstelle: Landesarchiv NRW, Innenministerium NRW, Polizei: NW 1253, Nr. 107; vgl. Lohoff, A.: Bekomme ich langsam Angst, aber auch Wut. In: Aachener Nachrichten. 08.10.1983. Leserbrief; vgl. Plum, H.: „Dazu gehören keine Maschinenpistolen“. In: Aachener Nachrichten (Jahr unbekannt), Leserbrief (Private Sammlung eines dem Verfasser namentlich bekannten Polizeibeamten); vgl. Anonymus: Russisch Roulett. In: Der Spiegel. 1983. Nr. 46, S. 90 ff.
[21] Weiß, K.: „Schnelle Schüsse“.
[22] Plum, H.: „Dazu gehören keine Maschinenpistolen“.
[23] vgl. Anonymus: Urteil muß wachrütteln. In: Deutsche Polizei 12/1985, S. 3.
[24] vgl. Anonymus: Schießausbildung – Nichtschießausbildung: Übungen mit der Schußwaffe unter einsatzmäßigen Bedingungen. In: Die Streife 11/1986.
[25] ebd.
[26] vgl. Geck: Integrierte Fortbildung. In: Die Streife 3/1987, S. 2-4.
[27] vgl. Munzert, E.: Auswertung des Aachener Urteils über den Alsdorfer Schußwechsel. 29.11.1985. Landesarchiv NRW, Innenministerium NRW, Polizei: NW 1253, Nr. 107, o. S.
[28] Geck, Integrierte Fortbildung, S. 4.
[29] vgl. Landgericht Aachen, 62 Ks/41 Js 616/83, S. 20 f.
[30] vgl. Pozimski, S.: Das Geiseldrama in Alsdorf-Hoengen vom 29. September 1983 und seine Konsequenzen für Aus- und Fortbildung sowie Ausrüstung der Polizei NRW. Anlage 2. S. 44, Zeile 3 f.
[31] Schröder, G.: Umrüstung der Polizeiwaffen. In: Deutsche Polizei 9/1984, S. 1.
[32] Schnoor, H.: IM Dr. Schnoor zur MP-Umrüstung. Falscher Eindruck entstanden. In: Deutsche Polizei 10/1984, S. 3.
[33] ebd.
[34] Munzert, E.: Auswertung des Aachener Urteils über den Alsdorfer Schußwechsel, o.S.
[35] Anonymus: Polizei-Maschinenpistolen erhielten Zusatzsicherung. In: Die Streife 5/1985, S. 9.

Konzeption: Forschungsgruppe BiBeLL der FHöV NRW
Text: Sebastian Pozimski; Lektorat: Heike Wüller; Gestaltung: Martina Eckert