Historisches Fenster - September 2014September 1995: "Schwule und Polizei" - Antidiskriminierung ist Thema für die Gewerkschaft

September 1995: "Schwule und Polizei" - Antidiskriminierung ist Thema für die Gewerkschaft

Prof. Dr. Heike Wüller, Forschungsgruppe BiBeLL

Der Furor der Leserbriefschreiber war unüberhörbar: „Von der GdP hätte ich erwartet, daß sie so ein bisschen ‚Fels in der Brandung‘ bleibt, dem ist leider nicht so.“ [2] - „Aber in dieser Republik führen seit einiger Zeit die Minderheiten das Wort und sie finden ihr entsprechendes Forum.“ [3] - „Kümmert Euch doch mal um die Probleme von kinderreichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.“ - „Werte Kollegin […]. Ich möchte wirklich nicht wissen, was Sie mit Ihrer Freundin im Bett machen. Das können Sie beruhigt für sich behalten!“ [4]

Grund für diese harschen Anwürfe gegen die Gewerkschaft der Polizei (GdP) war die Tatsache, dass sie im September 1995 den Umgang von Polizistinnen und Polizisten mit ihren homosexuellen Kolleginnen und Kollegen zu einem großen Thema in ihrem monatlich erscheinenden Magazin „Deutsche Polizei“ gemacht hatte. Schon zu Beginn der 1990er Jahre publizierte die GdP Mahnungen, dass, „um effektiver Prävention und Strafverfolgung im Bereich ‚Gewalt gegen Schwule’ betreiben zu können“, der „Abbau von gegenseitigen Vorurteilen erforderlich“ sei, und informierte die Leserinnen und Leser über die Einrichtung von behördlichen „Polizeibeauftragten für Homosexuelle“ [5]. Nun griff sie die Situation von Homosexuellen in der Polizeiorganisation erneut auf – diesmal mit der Zielsetzung, um Verständnis für deren Lebensweise zu werben, Vorurteile abzubauen und ein Bewusstsein für die Probleme Homosexueller in der Organisation zu schaffen. Konkreter Anlass für diese Auseinandersetzung mit dem Thema war das kurz zuvor überdeutlich erkennbar gewordene hohe Maß an Ablehnung gegenüber Homosexuellen in den eigenen Reihen. „Vor einiger Zeit“, so heißt es im Editorial der Septemberausgabe der „Deutschen Polizei“ 1995, sei in der GdP-Zeitschrift eine Veranstaltung für lesbische und schwule Polizisten angekündigt worden: „Die Reaktion aus der Leserschaft war böse. Es gab in den letzten Jahren kaum ein Thema in DEUTSCHE POLIZEI, das Anlaß für derart aggressive Briefe gewesen war. Solche Reaktionen können nur aus Unwissenheit und Vorurteilen erwachsen. Schlußfolgerung für die Redaktion: An diesem Thema müssen wir dranbleiben.“ [6] So publizierte also die „Deutsche Polizei“ jetzt einen mehrseitigen geschichtswissenschaftlich ausgerichteten Text zur Verfolgung von Homosexuellen durch die Polizei und Berichte über zwei schwule Polizisten mit unterschiedlichen Erfahrungen in der Kollegenschaft sowie über eine lesbische Polizistin, die ehrenamtlich Opfer antihomosexueller Gewalt beriet. Die Abteilung „Bildung“ beim Bundesvorstand der GdP veröffentlichte, die Wichtigkeit des Themas unterstreichend, wenig später zusätzlich noch ein Themenheft mit dem Titel „Homosexualität in der Polizei. Widerspruch oder Herausforderung?“ [7].

Ein entscheidender Auslöser dafür, dass um die Mitte der 1990er Jahre das Thema Homosexualität deutlicher als zuvor ins öffentliche Interesse geriet, muss sicher in der endgültigen Abschaffung des § 175 StGB gesehen werden. Am 10. März 1994 verabschiedete der Deutsche Bundestag das 29. Strafrechtsänderungsgesetz, das die ersatzlose Streichung des § 175 aus dem Strafgesetzbuch vorsah. Noch bis 1969 hatte in der Bundesrepublik die Fassung gegolten, die schon in der NS-Zeit existiert hatte und die vorsah: „Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.“ [8] Nach ersten Änderungen, die vor allem die Setzung von Altersgrenzen für die Strafbarkeit homosexueller Handlungen einführten, stellte die Reform des Jahres 1973, die den auch noch 1994 gültigen Wortlaut des Gesetzes hervorgebracht hatte, ‚lediglich‘ noch sexuelle Handlungen von Männern an männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren unter Strafe. Dennoch: Auch diese Rechtslage war ein wichtiger Grund dafür, dass sich Homosexuelle, wenn sie Opfer von in der Homophobie des Täters begründeten Gewalttaten geworden waren, nicht an die Polizei wandten: Sie fürchteten ihrerseits, bestraft zu werden.

Dass die neue rechtliche Situation 1994 nicht sogleich zu einer Veränderung des Anzeigeverhaltens führte, sondern alte Vorurteile – auf beiden Seiten, bei der Polizei und bei den Homosexuellen – weiter bestanden, ist beim Blick in die Geschichte allzu verständlich. Zu lange hatten sich Homosexuelle der Verfolgung durch den deutschen Staat, und damit durch die Polizei, ausgesetzt gesehen. Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches existierte schon seit 1872, dass es ihn überhaupt gab, war sichtbarer Ausdruck gesellschaftlicher Abwehrhaltungen gegen Homosexuelle. Die Nationalsozialisten veränderten den Wortlaut des Paragrafen, verschärften drastisch die Sanktionen und verfolgten und ermordeten Homosexuelle [9]. Deutlich wurden Ablehnung und Vorurteile gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften von der Mehrheitsgesellschaft aber auch noch in den 1990er Jahren, nach der Abschaffung der Strafbarkeit homosexueller Handlungen, vorgetragen. Die zitierten harschen Reaktionen der Leser der „Deutschen Polizei“ aus dem Jahr 1995 mögen hier nur pars pro toto stehen.

Trotzdem, oder gerade deswegen, tat sich jetzt, Mitte der 1990er Jahre, etwas. Auch innerhalb der Polizei. So berichtete der Landessprecher des Schwulenverbandes in Deutschland Michael Schmidt in der dritten Ausgabe der „Streife“ 1994 von einer polizeiinternen Schulung auf einer Kriminalwache im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Köln, bei der ein Vertreter des Schwulenverbandes als Referent für das Thema „Gewalt gegen Schwule“ eingeladen worden war. „Denn wenn die Polizei antischwule Gewalt effektiv bekämpfen soll, muß sie über die Lebenssituation schwuler Männer Bescheid wissen.“ [10] Auch ein Arbeitskreis aus Vertretern des Schwulenverbandes und des PP Köln habe sich gegründet, ein Flugblatt, das Hilfestellungen für Opfer antischwuler Gewalt geben solle, sei schon konzipiert.

Das Polizeipräsidium Essen installierte zeitgleich einen Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. Zu dessen Aufgaben gehörte es, Kontakt zu Verbänden von Lesben und Schwulen in Essen aufzubauen bzw. zu halten, sich dort um Vertrauen in die polizeiliche Arbeit zu bemühen und gemeinsam mit diesen Vereinigungen Maßnahmen zum Schutz vor Straftaten gegen Homosexuelle zu entwickeln. Zugleich wirkte dieser Mitarbeiter nach innen, in die Organisation hinein, denn als Ansprechpartner für homosexuelle Polizeibedienstete war er für deren „Beratung und Hilfestellung“ zuständig [11].

Andere Polizeipräsidien in Nordrhein-Westfalen folgten, wenn sie nicht schon tätig geworden waren, diesem Beispiel nach. Und auch die Polizistinnen und Polizisten organisierten sich: Vor genau 20 Jahren, im Jahr 1994 also, trafen sich erstmals homosexuelle Polizeibedienstete zum bundesweiten Austausch. Der Zusammenkunft folgten Vereinsgründungen in den Bundesländern.

Die Einrichtung von „Arbeitskreisen homosexueller Bediensteter“ wurde in Nordrhein-Westfalen von übergeordneten Dienststellen engagiert unterstützt, wie ein Leserbrief vom 1. Vorsitzenden des „AHPol NRW“ Peter Budzinski aus dem PP Köln und seiner Stellvertreterin Petra Lompa von der Bereitschaftspolizeiabteilung Linnich an die GdP im Dezember 1995 zeigt: „Wir sind stolz, im tolerantesten Bundesland der BRD unseren Dienst zu verrichten.“ [12] Ein grundlegender Bewusstseinswandel in den Reihen der Polizeibeschäftigten aber war das selbstredend noch nicht. In Artikeln der Zeitschrift „Polizeispiegel“ der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), die etwa zur selben Zeit, also 1995, erschienen, wurde eine doch eher ablehnende Haltung gegenüber Homosexuellen zum Teil sogar durch Gewerkschaftsfunktionäre selbst manifest. Die durch politische Entscheidungen initiierte finanzielle Unterstützung sozialer Minderheiten wurde hier, in Artikeln der DPolG, ganz generell in Frage gestellt, indem die Autoren diese mit Mittelkürzungen für die Polizei konfrontierten: „NRW hat wieder jede Menge! Geld, Geld, Geld! Die trüben Zeiten gehören der Vergangenheit an, die Landeskassen sind wieder voll. Schwulen- und Lesbenprogramme, Prostituiertenförderung und Frauenuniversität, Gutachteninflation und Postenvermehrung – rund 600 Millionen zaubert Herr Schleußer [der amtierende nordrhein-westfälische Finanzminister, H.W.] als Startkapital für die neue Landesregierung hervor.“ Und dann folgten Forderungen: „Polizeimeister nach A 8 befördern – und zwar alle! 3.500 neue Hauptmeisterstellen schon 1996. [...] Die Polizei in Nordrhein-Westfalen verlangt Gerechtigkeit!“ [13] Eine gemeinsame Aktion der Polizei Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V. und dem Arbeitskreis lesbischer und schwuler Polizeibediensteter NRW e.V. im Jahr 1996, bei der mit Unterstützung von Landesmitteln auf großformatigen Plakaten appelliert wurde: „Liebe verdient Respekt. Keine Gewalt gegen Lesben und Schwule in NRW“ forderte die Deutsche Polizeigewerkschaft noch einmal heraus: „‘Die Polizei‘ hat mit dem Schwulenverband überhaupt nichts veranstaltet, vermutlich sind es lediglich einige eifrige Öffentlichkeitsarbeiter“, schrieb Rainer Wendt, zu diesem Zeitpunkt stellvertretender Landeschef der nordrhein-westfälischen DPolG. „Überall wird gekürzt (Schulen, Kindergärten, Sozialstationen, Therapien für Angehörige missbrauchter und ermordeter Kinder). Aber Geld für Schwulenplakate, das haben wir. Es sind andere Haushaltstitel, ich weiß, aber damit läßt sich nicht alles entschuldigen. Niemand muß sich wundern, wenn radikale Tendenzen in Teilen der Bevölkerung und auch in der Polizei zunehmen. ‚Liebe verdient Respekt’-Aktionen helfen nicht, sie abzubauen, sie verstärken sie und sind auch Ursache gefährlicher Geisteshaltungen.“ [14]

Im Jahr 2002 nahmen die Ländervereine der homosexuellen Polizistinnen und Polizisten einen einheitlichen Namen an: „Vereinigung lesbischer und schwuler Polizeibediensteter“ (VelsPol) e.V. [15] In der Präambel der Vereinssatzung heißt es: „Weder in der Gesellschaft noch in der Polizei als Spiegelbild der Gesellschaft ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit unter Berücksichtigung der sexuellen Orientierung uneingeschränkt gewährleistet. Dies führt dazu, dass viele lesbische, schwule, bisexuelle und transidentische (LSBT) Polizeibedienstete nicht offen, sondern versteckt und unter einem hohen psychischen Druck leben. Teile der Bevölkerung erkennen Homosexuelle als vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft nicht an. Lesbische und schwule Opfer von Gewaltstraftaten haben oftmals Angst, die Polizei als Strafverfolgungsbehörde um Hilfe zu bitten. Die Gründung des Vereins soll die Arbeit der Bundes- und Landesorganisationen und -gruppen zur Schaffung und Stärkung einer Gemeinschaft unterstützen, und Benachteiligungen und Diskriminierungen, denen Lesben, Schwule, bisexuelle und transidentische Personen innerhalb und außerhalb der Polizei ausgesetzt sind, beenden.“ [16]

Seit zehn Jahren, also seit 2004, existiert nun auch das supranationale Netzwerk „European Gay Police Association“. Dass es auch zu diesem Zeitpunkt noch einiges im Hinblick auf den selbstverständlichen Umgang mit homosexuellen Kolleginnen und Kollegen zu tun gab, macht eine Mail deutlich, die VelsPol auf ihrer Homepage veröffentlicht. „Ich halte gerade Ihre Einladung zum Bundesseminar 2005 in meinen Händen […]. Als christlicher Polizeibeamter sehe ich mich bestätigt, dass Sodom und Gomorra auch hier in Deutschland auf unser Volk zukommt. […] Ich persönlich wünsche Ihnen keinen Erfolg bei Ihrem Seminar in Berlin. Ich bin mir auch sicher, dass auf Ihrer Veranstaltung nicht der Segen Gottes liegen wird. Wenn bei diesem Seminar etwas heraus kommt, ist es das Werk eines Anderen, nicht Gottes. Grüße von J.S.“ [17]

Literatur:

Dobler, Jens: Zwischen Duldungspolitik und Verbrechensbekämpfung: Homosexuellenverfolgung durch die Berliner Polizei von 1848 bis 1933 (Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V., Bd. 6). Frankfurt am Main 2008.

Müller, Jürgen: Ausgrenzung der Homosexuellen aus der „Volksgemeinschaft“. Die Verfolgung der Homosexuellen in Köln 1933-1945. Köln 2003.

Pantel, Nadia: Beamtenbunt. In: Süddeutsche Zeitung 21./22. Juni 2014, S. 12.

Schmidt, Michael: Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Gewalt gegen Schwule“ beim PP Köln: „Geh’n wir Schwule klatschen im Park“, In: Streife 3/1994, S. 16-17.

Terweide, Annette: Lesben und Schwule in der Polizei. Anspruch auf Gleichbehandlung und Akzeptanz. Gewerkschaft der Polizei, Arbeitshilfe 14, Hilden 2004.

Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Deutschland: Sehen Sie einen Unterschied? Do you see a difference? Köln o.J.

o.V.: Geld! Geld! Geld! NRW hat wieder jede Menge! In: Polizeispiegel 10/1995, S. 117.

Wendt, Rainer: Meine Meinung: Liebe verdient Respekt? In: Polizeispiegel 4/1997, NRW, S. 27.

Wiese, Birgit; Klarner, Joachim; Giseler, Burkhard; Albrecht, Cordula: Von der Anmache bis zum Totschlag. Homosexuelle Verbrechensopfer wehren sich. In: Deutsche Polizei 11/1992. S. 18-20.

[1] Für freundliche Unterstützung und Hinweise auf die Literaturdatenbanken der Gewerkschaft der Polizei danken wir Stephan Hegger, Referent des Vorsitzenden und Pressesprecher der GdP, Landesbezirk NRW.
[2] Deutsche Polizei 12/1995, S. 5
[3] Deutsche Polizei 12/1995, S. 5.
[4] Deutsche Polizei 10/1995, S. 3
[5] Wiese, Birgit; Klarner, Joachim; Giseler, Burkhard; Albrecht, Cordula: Von der Anmache bis zum Totschlag. Homosexuelle Verbrechensopfer wehren sich. In: Deutsche Polizei 11/1992. S. 18-20, hier: S. 20.
[6] Deutsche Polizei 9/1995, S. 3.
[7] Vgl. Deutsche Polizei 9/1995, S. 2.
[8] Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs vom 28. Juni 1935, RGBl. I S. 839.
[9] Vgl. etwa: Müller, Jürgen: Ausgrenzung der Homosexuellen aus der „Volksgemeinschaft“. Die Verfolgung der Homosexuellen in Köln 1933-1945. Köln 2003; Dobler, Jens: Zwischen Duldungspolitik und Verbrechensbekämpfung: Homosexuellenverfolgung durch die Berliner Polizei von 1848 bis 1933. Frankfurt am Main 2008.
[10] Schmidt, Michael: Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Gewalt gegen Schwule“ beim PP Köln. „Geh’n wir Schwule klatschen im Park“. In: Streife 3/1994, S. 16-17, hier: S. 17.
[11] Leserbrief von Rainer Grebert, Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, KK Vorbeugung, Essen. In: Deutsche Polizei 10/1995, S. 3 und 5, hier: S. 5.
[12] Deutsche Polizei 12/1995, S. 5.
[13] Polizeispiegel 10/1995, NRW, S. 117.
[14] Polizeispiegel 4/1997, NRW, S. 27.
[15] Vgl. dazu: <link http: www.velspol.de>www.velspol.de ,besonders:
<link http: www.velspol-nrw.de html geschichte.html>www.velspol-nrw.de/html/geschichte.html
(Stand: 10. September 2014) sowie die Broschüre: VelsPol Deutschland: Sehen Sie einen Unterschied? Do you see a difference?. Köln o.J.
[16] <link http: www.velspol.de index.php ziele satzung>www.velspol.de/index.php/ziele/satzung
(Stand: 10. September 2014).
[17] <link http: www.velspol.de index.php bundesseminar>www.velspol.de/index.php/bundesseminar/53-warum
(Stand: 10. September 2014); vgl. zu Vorurteilen gegenüber Homosexuellen im Polizeidienst auch den Bericht über das Treffen der European Gay Police Association im Juni 2014 in Berlin: Pantel, Nadia: Beamtenbunt. In: Süddeutsche Zeitung, 21./22. Juni 2024, S. 12.