Historisches Fenster Oktober 20155. Oktober 1988: Podiumsdiskussion zum Thema Polizei und Sinti und Roma an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Köln

5. Oktober 1988: Podiumsdiskussion zum Thema Polizei und Sinti und Roma an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Köln

5. Oktober 1988: Podiumsdiskussion zum Thema Polizei und Sinti und Roma an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Köln

Prof. Dr. Heike Wüller, Forschungsgruppe BiBeLL

Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes führten das Zentrum für Antisemitismus-forschung der TU Berlin und das Berliner Institut für Vorurteils- und Konfliktforschung 2013 eine aufwändige Befragung durch. Ziel war es, Informationen zur Einstellung der Bevölkerung gegenüber Sinti und Roma in Deutschland zu gewinnen. Die Untersuchung ergab, dass im Allgemeinen „eine ausgeprägte Gleichgültigkeit gegenüber dem Thema“ vorherrsche, im Lebensalltag der meisten Befragten nehme es nur einen geringen Stellenwert ein [1]. Der überwiegende Teil der 2.000 Befragten hatte keinen engeren persönlichen Kontakt zu Sinti und Roma, wusste zwar um deren brutale Verfolgung im Nationalsozialismus, war aber eher desinteressiert an der aktuellen Lebenssituation von in der Bundesrepublik lebenden Sinti und Roma. Mit dem Begriff „Zigeuner“ assoziierte ungefähr die Hälfte der Befragten „Elemente von lokaler Unstetigkeit“. „Mit weitaus weniger Nennungen, aber dennoch an zweiter Stelle folgten Aussagen, die unter der Kategorie ‚kriminelle Handlungen‘ zusammengefasst wurden. […] An dritter Stelle der offenen Nennungen erschien der Aspekt ‚Bettelei‘, der vor allem als Gegenwartsbeschreibung zu finden war.“[2] Jeder dritte Befragte wollte Sinti oder Roma nicht als Nachbarn haben. Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma Romani Rose reagierte entsprechend besorgt auf die Ergebnisse der Studie. „Ein Großteil der Angehörigen der Minderheit ist nicht sichtbar, und der Rest bedient das Feindbild.“[3] Obwohl mit Beginn der 1980er Jahre ein neues Problembewusstsein in Politik und Verwaltung Einzug gehalten und zu einem sensibleren Umgang mit der gesellschaftlichen Minderheit der Sinti und Roma beigetragen hat, hat sich offenkundig an der grundlegenden Haltung der deutschen Mehrheitsgesellschaft in den letzten 30 Jahren nichts wesentlich geändert.

Die gesellschaftliche Sensibilisierung für die Situation der Sinti und Roma zu Beginn der 1980er Jahre war unter anderem durch konkrete (lebensbedrohende) Angriffe gegen Mitglieder dieser Minderheit begründet, so etwa durch einen Brandanschlag auf ein von Roma-Familien bewohntes Haus in Darmstadt im Januar 1982. Der Deutsche Bundestag hatte schon 1980 begonnen, sich mit der Lebenssituation von Sinti und Roma in Deutschland intensiver zu befassen, konkret war es vor allem die SPD, die sich in einer Arbeitsgruppe dem Thema „Lage und Forderungen der Sinti“ widmete. Im Februar 1982 gründete sich der Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma, der sich fortan (und bis heute) unter anderem in einem von der Bundesregierung finanziell unterstützten Dokumentationszentrum für die systematische Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma engagierte. Bundeskanzler Helmut Schmidt erkannte im März 1982 die Ermordung von Sinti und Roma im Nationalsozialismus öffentlich als rassistisch legitimierten Völkermord an [4].

Wenig erstaunlich war, dass die aufkommenden Fragen nach möglichen Ursachen für massive Attacken gegen Sinti und Roma, wie etwa der Darmstädter Anschlag, nun auch das Verhalten von Verwaltungen, Polizeien und Sicherheitsbehörden in den Fokus der Betrachtung geraten ließen. So wandte sich im Darmstädter Fall dann auch der Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma in einem öffentlichen Appell an alle Länderinnenminister und beklagte, dass, da die Polizeibehörden durch „rassendiskriminierende Berichte […] an die Presse über angeblich besonders typische ‚Zigeuner‘- oder ‚Landfahrer‘-Kriminalität […] verstärkt bei der Bevölkerung für massive Vorurteile und Fremdenhaß“ gesorgt hätten, die Innenminister „soweit sie dem keinen Einhalt gebieten […] für die Störung der Ruhe und Ordnung in der Bevölkerung und für die Gefährdung des inneren Friedens verantwortlich“ seien [5].

Ganz konkret und besonders massiv griff der Vorsitzende des Zentralrats Romani Rose in diesem Zusammenhang vor allem den nordrhein-westfälischen Innenminister Dr. Herbert Schnoor an. Schnoor habe 1983 bei der Dortmunder Polizei eine Sonderkommission „Tageswohnungseinbrüche“ eingerichtet, deren ausschließliche Aufgabe die Befassung mit drei aus Jugoslawien stammenden Roma-Familien gewesen sei, die von den Behörden wieder vertrieben werden sollten. „Die bundesweite Propaganda dieser Kommission zielte auf Vorurteile in der Bevölkerung und bei Sozialbehörden, auf neue Sondergesetze gegen Sinti und Roma und auf eine offizielle Bundeszentrale beim BKA. Eine solche Sonderkommission verstößt damit gegen das Grundgesetz und die UN-Menschenrechtskonvention“[6], schrieb Rose dazu 1987 in seinem Buch „Bürgerrechte für Sinti und Roma“. Die Strafverfolgungsbehörden hätten damals, wie vom Oberlandesgericht Hamm 1984 festgestellt, falsche Beschuldigungen erhoben, so führte er weiter aus. Dennoch sei es zu Absprachen zwischen der Staatsanwaltschaft Dortmund und dem Ausländeramt gekommen, bei denen die Abschiebung der Familien verabredet worden sei. Trotz Intervention des Zentralrats habe der Innenminister dieser Abschiebung im Januar 1985 dann zugestimmt.

Dass man sich im Innenministerium der Bedeutung der Dortmunder Ereignisse für die Bewertung polizeilicher Arbeit in der Öffentlichkeit bewusst war, zeigt die Publikation eines Leserbriefs des „Zigeunerseelsorgers“ im Bistum Paderborn in einer „Streife“-Ausgabe des Jahres 1984. Unter der Überschrift „Arbeit der Polizei Dortmund bei der Strafverfolgung von Zigeunern“ war hier vom vorbildlichen Verhalten der Dortmunder Polizei beim Umgang mit Sinti und Roma zu lesen: „Im Verlauf meiner Arbeit habe ich schon viele Beschwerden geschrieben, auch habe ich mich oft über die Arbeitsweise von Behörden beklagt“, erklärte der Briefschreiber zu Beginn. „Das, was ich im Verlauf des vergangenen Jahres erfahren habe im Umgang mit den jugoslawischen Zigeunern, möchte ich aber auch mitteilen und mich bei diesen Beamten bedanken.“[7] Der Geistliche berichtete dann von Kindern, die „unter Schlägen und Mißhandlungen“ zu Einbrüchen und Diebstählen gezwungen und von der Polizei auf frischer Tat ertappt worden seien. „Diese Kinder waren die Leidtragenden in einem unvorstellbaren Maß. Auf der einen Seite waren sie auf Leben und Tod den Erwachsenen ausgeliefert, auf der anderen Seite konnten sie bei der Polizei nicht um Hilfe bitten, weil ihnen sonst wirklich der Tod drohte. Dies erkannten die Beamten der Dortmunder Polizei“, die bei ihren Befragungen sehr behutsam vorgegangen seien und den Briefschreiber als Berater hinzugerufen hätten. Besonders das Verhalten eines Kriminalbeamten stellte der Seelsorger schließlich heraus. Keines der Kinder habe jemals Angst vor diesem Polizisten gehabt, im Gegenteil hätten alle hervorgehoben, dass er „ein ‚guter Mann‘ sei“[8].

Noch 1987 betonte Romani Rose in seinem Buch aber die „bisher nicht abgebrochenen Auseinandersetzungen des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma und des Verbandes Deutscher Sinti und Roma Nordrhein-Westfalen mit Minister Dr. Schnoor und Staatssekretär Dr. Munzert im Innenministerium in Düsseldorf wegen des polizeilichen Rassismus in der öffentlichen Berichterstattung in Dortmund“ [9]. Der Staatssekretär hatte Rose wohl, wie dieser in seiner Abhandlung schreibt, deutlich gemacht, dass die NRW-Polizeibehörden mittlerweile angewiesen seien, „möglicherweise diskriminierend wirkende Bezeichnungen“ von Personen, die einer Straftat verdächtig sind, zu unterlassen [10]. Tatsächlich hatte Innenminister Dr. Schnoor bereits am 10. März 1986 einen unter anderem in der „Streife“ publizierten Runderlass veröffentlicht, in dem er sich auf das Grundgesetz und die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten berief: „Da Angaben über die Volkszugehörigkeit von Personen, die einer Straftat verdächtig sind, Diskriminierungen darstellen können, die Vorurteile verstärken oder wecken, bitte ich, die Bezeichnung von tatverdächtigen Sinti oder Roma als Zigeuner, den Hinweis bei solchen Tatverdächtigen auf ihre Zugehörigkeit zu den Sinti oder Roma sowie deren Kennzeichnung als Landfahrer zu unterlassen. Das gilt auch bei Mitteilungen gegenüber Dritten einschließlich der Presse.“[11]

Der Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministers hatte eine Vorgeschichte, sie beginnt 1982 im Bundestag: Im Herbst dieses Jahres nämlich wollten Abgeordnete der SPD und der FDP in einer Großen Anfrage an die Bundesregierung unter anderem wissen, ob dieser bekannt sei, dass „Zigeunernamen“ (ZN) im polizeilichen Informationssystem INPOL erfasst würden und ob sie das für vereinbar mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz halte. In ihrer Antwort stellte die Bundesregierung vordringlich darauf ab, dass, da nicht die Gesamtheit der „genannten Personengruppe“ erfasst werde, keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken vorlägen. Allerdings müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Der Bund und eine Minderheit der Länder vertrete die Auffassung, dass auf die Führung des Zusatzes „ZN“ verzichtet werden könne, denn: „das Maß eines etwaigen polizeilichen Nutzens“ sei nicht so gewichtig, „als daß es – auch vor dem geschichtlichen Hintergrund – gerechtfertigt wäre, deswegen auch nur den Anschein einer Diskriminierung aufkommen zu lassen.“[12] In Wiesbaden sorgten dann im Januar 1983 etwa einhundertdreißig Sinti und Roma für Aufsehen, weil sie in an KZ-Kleidung erinnernder Bekleidung vor dem Bundeskriminalamt gegen die Erfassung des Suchmerkmals „ZN“ im INPOL-System der deutschen Polizeien demonstrierten. Wohl erst auf Druck des Bundesinnenministeriums konnte sich im Juli 1983 der Arbeitskreis II („Innere Sicherheit“) der Innenministerkonferenz dazu durchringen, diesen zusätzlichen Namensvermerk zu suspendieren [13]. Eine „eigentümliche Mischung aus fehlender Sensibilität und bürokratischer Gewohnheit“ habe dazu geführt, dass diese Verfahrensweisen überhaupt ihren Eingang in die Datenerfassung der Sicherheitsbehörden gefunden haben, sagt dazu der Forscher Andrej Stephan, der sich mit dem Umgang des BKA mit Minderheiten beschäftigt hat [14]. Der Begriff „Landfahrer“ [15] tauchte seit 1983 dann nicht mehr in der Polizeilichen Kriminalstatistik auf [16]. Erst im Januar 1986 kam beim Bundeskriminalamt ein behördeninterner Vermerk zum Sprachgebrauch heraus: Die Benutzung des Wortes Zigeuner sei nicht grundsätzlich verboten, es sei aber dann nicht zu benutzen, wenn sich daraus im jeweiligen Zusammenhang eine Diskriminierung der „Zigeuner“ als Volksgruppe ableiten ließe. Auch der Begriff „Landfahrer“ solle nicht mehr verwendet werden, stattdessen sei das Kryptonym „HWAO“ für „häufig wechselnder Aufenthaltsort“ zu benutzen [17].

Romani Rose schien Schnoors Erlass vom 10. März 1986 wenig beeindruckt zu haben, denn als er 1987 sein Buch veröffentlichte, hatte ihm mittlerweile auch das Verhalten der Kölner Polizei Anlass zu massiver Kritik gegeben: Ende 1986 hatte die Stadt Köln Roma-Familien aus Jugoslawien eine städtische Unterkunft zugewiesen. Schnell wurden diese Familien in der öffentlichen Berichterstattung darauf in Zusammenhang mit Diebstählen und Wohnungseinbrüchen gebracht: Die Presse „stellte sich der Kölner Polizei […] als […] Sprachorgan zur Verfügung“[18], mutmaßte Rose, indem sie nun verstärkt über „Zigeunerkinder“ schreibe, die „rund um die Domplatte auf Diebestour sind.“[19] „Innenminister Schnoor und Staatssekretär Munzert in Düsseldorf wissen, wie solche Polizeiberichte mit dem ständigen Hinweis auf die ethnische Zugehörigkeit von Tatverdächtigen in der Bevölkerung und auch gegenüber anderen Behörden wirken, sie kalkulieren offenbar bei ihrer Minderheiten- und Ausländerpolitik mit solcher Stimmung gegen die gesamte Volksgruppe und lassen deshalb die Polizei in Köln nach dem Stil von Dortmund seit Monaten gewähren.“[20]

Positiv gegen das Verhalten des Innenministeriums setzte Rose hingegen in seinem Buch das Verhalten der Gewerkschaft der Polizei ab. Mit dem Vorstand der GdP hatten Vertreter des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma im März 1986 in Hilden ein Gespräch geführt [21], in dem es unter anderem um die Frage polizeiinterner Kennzeichnungen von Sinti und Roma gegangen war. Rose zitierte in seinem Buch aus diesem Gespräch. Die GdP habe die Presse wissen lassen: „Es ist für die polizeiliche Arbeit nicht erforderlich, Personen nach ethnischen Kriterien zu unterscheiden, wie zum Beispiel unter der Bezeichnung Zigeuner oder Landfahrer. Auch das neu eingeführte Kürzel ‚HWAO‘ für ‚Personen mit häufig wechselndem Aufenthaltsort‘ soll gestrichen werden. Gerade staatliche Institutionen haben die Pflicht, zuallererst aus den Erfahrungen mit dem Dritten Reich die Konsequenzen zu ziehen und religiöse, rassische und ethnische Kennzeichnungen auszuschließen.“[22] Die GdP selbst berichtete zweimal in ihrer Zeitschrift „Deutsche Polizei“ über die Zusammenkunft und betonte hier zum einen, dass sie sich bei der Innenministerkonferenz dafür stark machen wolle, dass „jede Erfassung von Sinti und Roma in polizeilichen Unterlagen und Dateien ersatzlos gestrichen wird“ [23], zum anderen erklärte sie ihren Mitgliedern die Position des Zentralrats: „Den Sinti und Roma geht es darum, als das behandelt zu werden, was sie sind: normale deutsche Staatsangehörige.“ Romani Rose habe im Gespräch betont, dass „einzelnen Polizeibeamten kein Vorwurf gelte“, vielmehr der ‚alte Geist‘ aus polizeilichen Publikationen und Lehrbüchern verschwinden müsse [24].

Wie neuere Forschungen zum Umgang der bundesrepublikanischen Polizei und des Bundeskriminalamtes mit Sinti und Roma zeigen, hatte sich dieser „alte Geist“ hier tatsächlich noch lange bis in die Nachkriegszeit gehalten. Die personellen Kontinuitäten, die es in der Bundesrepublik in den Behörden gab, führten ganz selbstverständlich dazu, dass in der polizeilichen Ausbildung, im Denken der Beamten und im polizeilichen Jargon die Geringschätzung für Sinti und Roma, die in der NS-Zeit in deren Verfolgung und Ermordung gipfelte, weiterlebte. So wurde beispielsweise erst 1982 der 1967 entstandene, sogenannte Niggemeyer-Leitfaden („Kriminologie – Leitfaden für Kriminalbeamte“) im BKA amtsintern aus dem Verkehr gezogen. Bernhard Niggemeyer hatte hierin unter anderem geschrieben: „Die Zigeuner leben in Sippen und Horden, haben einen ‚Häuptling‘, dem sie bedingungslos Gehorsam schulden und eine Stammesmutter, die als Hüterin der Stammessitte gilt. Die Zigeuner haben weder einen festen Wohnsitz, noch gehen sie einer geregelten Berufstätigkeit nach. Der Hang zu einem ungebundenen Wanderleben und eine ausgeprägte Arbeitsscheu gehören zu den besonderen Merkmalen eines Zigeuners.“[25] In polizeilichen Fachzeitschriften gingen einige Autoren in der Nachkriegszeit mitunter sogar so weit, die rassendiskriminierenden Motive für die Ermordung der Sinti und Roma im Dritten Reich, ja sogar deren massenhafte Ermordung selbst, zu verunklären. So veröffentlichte Kriminalamtmann Eller aus Bayern 1954 beispielsweise einen Aufsatz in der Zeitschrift „Kriminalistik“, in der er unter anderem schrieb: Eine „Anzahl zigeunerischer Personen“ sei „wegen ihrer teils asozialen, teils kriminellen Lebensweise“ in polizeiliche Vorbeugungshaft (das heißt: ins Konzentrationslager, H.W.) gekommen. Unter welchen Umständen sie „ihr Leben lassen mußten“, sei „mangels konkreter Unterlagen“ nicht feststellbar. Viele seien aber ohne Zweifel „Opfer von Seuchen“ geworden, was „auf die persönliche und angeborene Unsauberkeit der Betroffenen“ zurückzuführen sei [26].

Am 27. November 1987 näherten sich Innenminister Schnoor und Romani Rose dann offenbar einander an. Schnoor lud Rose zu einem Gespräch nach Düsseldorf, aus dem als unmittelbare Konsequenz eine Veranstaltung an der Kölner Abteilung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW hervorging, deren Ziel sein sollte, „vor den Polizeibeamten der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen die besonderen Probleme von Sinti und Roma darzustellen.“[27] In der Folge fanden dann an der Fachhochschule weitere Gespräche statt, so unter anderem eine Besprechung zwischen Dozentinnen und Dozenten der beiden Fachbereiche Polizei und Kommunale Verwaltung, einem Vertreter des Zentralrats der Deutschen Sinti und Roma und dem Wissenschaftler Dr. Wolfgang Feuerhelm von der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden [28]. Der Leiter der FHöV NRW Dr. Dieprand von Richthofen wusste darüber dem Innenminister zu berichten, dass das Gespräch „von dem ernsthaften Bemühen aller Beteiligten gekennzeichnet“ gewesen sei, „eventuell bestehende Vorurteile zu erkennen, Ursachen zu erforschen und zum Abbau erkannter Vorurteile beizutragen.“[29]

In der FHöV einigte man sich auf ein dreistufiges Verfahren: Vom Leiter des Fachbereichs Polizei Walter Volmer erging zum einen eine Einladung an alle haupt- und nebenamtlichen Lehrkräfte der Hochschule, an einem Gespräch mit Vertretern des Zentralrates der Deutschen Sinti und Roma im Mai 1988 teilzunehmen, um zum zweiten eine für den Oktober 1988 vorgesehene Podiumsdiskussion mit Wissenschaftlern, Vertretern der Fachhochschule, Angehörigen der Praxis und Fachhochschülern vorzubesprechen und – drittens - zu überlegen, „wie die Problematik in regulären Lehrveranstaltungen erörtert werden soll.“[30]

Die Vorbereitungen der Veranstaltung im Oktober 1988 verliefen nicht ohne Spannungen. Auf die Einladung zum Dozentengespräch im Mai etwa reagierte das Polizeipräsidium Köln, das mit einigen Mitarbeitern auch im Dozentenkreis vertreten war, abweisend: „[…] wegen laufender Strafverfahren gegen in Köln ansässig gewordene Roma, in denen die von Ihnen eingeladenen Herren ermittelnd tätig geworden sind, verbietet sich die Teilnahme an der von Ihnen vorgesehenen Veranstaltung.“[31] Der Kölner Polizeipräsident Jürgen Hosse bestätigte Walter Volmer in einem Telefonat sogar noch einmal persönlich, das PP Köln würde keine Polizisten zur Teilnahme am Gespräch im Mai an der FHöV entsenden [32]. Weitere Absagen folgten: Sowohl zur Teilnahme am Vorgespräch als auch an der Podiumsdiskussion im Herbst war auch ein ehemaliger leitender Kriminalbeamter aus Köln eingeladen worden. Er antwortete Volmer in einem ausführlichen Brief, warum eine Teilnahme für ihn „nach reiflicher Überlegung“ ausgeschlossen war: „Ich befürchte bei der Konzeption der Veranstaltung, daß die Fachhochschule sich zu einem Podium für die Thesen des Verbandes für die Sinti und Roma macht. Es wird nach meiner Erfahrung in solchen Veranstaltungen weniger um Dialog als vielmehr um Agitation und Schuldzuweisung aus Richtung des Verbandes der Sinti und Roma gehen. Hinzukommt, daß ich einen Veranstaltungsort Köln oder Dortmund für unglücklich halte, weil man nicht allgemeine Probleme der Sinti und Roma im Umgang mit Behörden diskutieren wird, sondern die aktuelle Situation der Sinti und Roma in Köln und die des abgelaufenen Jahres.“[33] Sich für die Offenheit des Schreibers bedankend, antwortet Volmer ebenso frei: „Nicht nachvollziehen kann ich Ihre Befürchtung, die Fachhochschule mache sich zu einem Podium für die Thesen des Zentralrats der Sinti und Roma. Ein solcher Vorwurf müßte sich an den Innenminister des Landes NW persönlich richten, da er diese Veranstaltung angeregt hat. Darüber hinaus hatte ich geglaubt, daß Sie bei Ihrer – wenn auch zeitlich sehr kurzen – Lehrverpflichtung an unserer Abteilung und der Kenntnis meiner Person und Funktion des Fachbereichs Polizei davon ausgingen, daß die Fachhochschule und der Fachbereich Polizei ohne Ansehen der Person und ohne Vorurteil unterschiedlichste Meinungen zu Wort kommen lassen, ohne von verständigen Beobachtern mit diesen identifiziert zu werden.“[34]

Der Zentralrat stellte den Dozenten der Fachhochschule eine kleine Literaturliste zum Thema Sinti und Roma zusammen „für die Vorbereitung im Unterricht und für einen eventuellen Einbau in das curriculum [sic!]“ [35]. Besonders die Fächer Einsatzlehre, Kriminalistik, Kriminologie, Verhaltenstraining, Psychologie, Soziologie und Politikwissenschaft sollten dabei auf Wunsch des Fachbereichsrats mit Material versorgt werden [36].

Die intensiv geplante Veranstaltung am 6. Oktober 1988 in Köln war gut besucht, für den Transport der Studierenden aus den anderen Studienorten der Fachhochschule war die nordrhein-westfälische Bereitschaftspolizeidirektion eingebunden worden. Über den Verlauf berichtete eine am Folgetag vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma veröffentlichte, mit der FHöV NRW „vereinbarte“ Presseerklärung [37]. Sie trug die plakative Überschrift: „Polizei beginnt Dialog mit Sinti und Roma“: „Auf Anregung des nordrhein-westfälischen Innenministers, Dr. Herbert Schnoor (SPD), fand gestern nachmittag in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Köln eine Veranstaltung des Fachbereichs Polizei in Zusammenarbeit mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma statt. An ihr nahmen zukünftige Polizei- und Kriminalkommissare aus ganz Nordrhein-Westfalen, der Landeskriminaldirektor aus dem Düsseldorfer Innenministerium, Günter Seidel, und der zuständige Abteilungsleiter des Regierungspräsidiums Köln, Hartmut Witt, teil. Romani Rose wies als Vorsitzender des Zentralrats zu Beginn der Veranstaltung darauf hin, daß Sinti und Roma seit 600 Jahren eine in Deutschland lebende Minderheit sind und heute in der großen Mehrzahl als Handwerker, Kaufleute und Arbeiter hier wohnen. Rose sagte weiter, daß Sinti und Roma trotz der nationalsozialistischen Völkermordverbrechen immer noch verbreiteten Vorurteilen ausgesetzt seien. Mithervorgerufen und verstärkt würden diese Vorurteile durch Presseberichte, die eigens auf die Zugehörigkeit von einzelnen Beschuldigten zur Volksgruppe der Sinti und Roma hinwiesen. Die negativen Auswirkungen auf die ganze Minderheit würden dabei nicht berücksichtigt. In der sehr offen geführten Diskussion vertraten alle Veranstaltungsteilnehmer die Auffassung, daß die Polizei den Auftrag zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten habe. Entsprechend dem Grundgesetz und nach den Erfahrungen aus dem ‚Dritten Reich‘ sei sie aber verpflichtet, religiöse, rassische und ethnische Kriterien bei der polizeilichen Arbeit auszuschließen. Das müsse auch für die Polizeiberichte an die Presse gelten. Der Sprecher des Fachbereichsrates Polizei, Kriminaldirektor Walter Volmer, wies auf die Bedeutung solcher Veranstaltungen zur Verständigung zwischen Polizei und Sinti und Roma auch für die Zukunft hin.“

Die Berichterstattung in den regionalen Tageszeitungen fokussierte sich in den nächsten Tagen auf die Aussage von Romani Rose, dass die Diskriminierung von Sinti und Roma auch auf die Pressedarstellungen zurückzuführen sei, die Veranstaltung in der Fachhochschule rückte dabei etwas in den Hintergrund [38]. Ausführlicher berichtete die „Streife“ im Januar 1989 über den Verlauf der Veranstaltung. Walter Volmer war der alleinige Verfasser des Textes mit dem Titel „Verständnis für Minderheiten“, vergeblich hatte er sich bemüht, Romani Rose als Mitautor zu gewinnen. Volmer hatte Rose knapp drei Wochen nach der Veranstaltung einen „Roh-Entwurf“ des Textes vorgelegt und eine gemeinsame Autorschaft vorgeschlagen sowie darum gebeten, den Text nach „Ihren Vorstellungen“ umzuarbeiten. Er vergaß dabei nicht zu erwähnen, dass ihn Roses Auftritt in Köln beeindruckt hatte. „Für mich persönlich war es ein tiefes Erlebnis, weil ich Ihre Sorgen spürte und ehrliches Bemühen um eine Verständigung erkannte. Ich werde auch in Zukunft alles tun, dieses Ziel zu unterstützen.“[39] Rose bat Volmer in seiner Antwort um Verständnis dafür, dass er ablehnte. „Angesichts der Mühe, die Sie sich für den Zentralrat machen, und trotz der Offenheit, mit der wir diskutieren können, fällt es mir schwer, Ihnen meine Bedenken mitzuteilen.“ Der Text könne ausgehend „von dem Problem der selektiven Wahrnehmung“ zum Teil zur „Bestätigung einzelner vorhandener Vorurteile“ führen. „Dafür könnte aber nicht mein Name stehen.“[40] Tatsächlich war der Text aus der Perspektive eines an der FHöV NRW lehrenden Polizisten geschrieben, der bei seinen Kolleginnen und Kollegen im Land einen „Einstellungswandel durch Erkenntniszuwachs“ [41] zu erzielen hoffte. Romani Rose hatte feines Gespür dafür, dass er nicht der richtige Autor für diese Botschaft sein konnte.

Der Aufsatz in der „Streife“ fasste die Vorträge der FHöV-Veranstaltung kurz zusammen: Der Wissenschaftler Dr. Wolfgang Feuerhelm [42] hatte in seinem Beitrag wesentliche Ergebnisse aus seiner Untersuchung zum Thema „Polizei und ‚Zigeuner‘ – Strategien, Handlungsmuster und Alltagstheorien im polizeilichen Umgang mit Sinti und Roma“ vorgestellt. Unter anderem hatte er herausgefunden, dass bei den von ihm befragten 100 Polizisten nach wie vor Unkenntnis und Vorurteile über die Lebenssituation von Sinti und Roma bestanden, und dass polizeiliche Vorschriften und Veröffentlichungen immer noch sprachliche und inhaltliche Passagen enthielten, die auf rassistischen Denkweisen der Verfasser beruhten. Landeskriminaldirektor Günter Seidel vertrat in seinem Statement die Position, dass die Polizei ein „Teil der Gesellschaft“ sei, sie reproduziere die Vorurteile, die es in der Bevölkerung gebe. Er habe allerdings sogar festgestellt, so Seidel, „daß bei der Mehrheit der Polizeibeamten wegen der kritischen Auseinandersetzung mit der Problematik diese Vorurteile eindeutig geringer ausgeprägt seien.“[43] Hartmut Witt, Abteilungsleiter beim Regierungspräsidenten Köln, brachte als wichtigen Aspekt die Verantwortung der NRW-Kommunen in die Veranstaltung ein: Die Polizei würde im Kontext von Sinti und Roma „zur Lösung von Problemen aufgerufen, ohne auf die Ursachen einwirken zu können.“[44] Der Fachbereichsrat Kommunale Verwaltung der FHöV NRW hatte im Anschluss an die Veranstaltung bekräftigt, ähnliche Begegnungen anbieten zu wollen, ein Seminar zur Situation der Sinti und Roma aus Sicht der Kommunalverwaltungen sei bereits durchgeführt worden [45].

Die Bemühungen der FHöV NRW, sich im Rahmen von Lehrveranstaltungen mit der Geschichte und der Lebenssituation von Sinti und Roma in Deutschland fundiert auseinanderzusetzen, scheinen heute Früchte zu tragen. Wirft man einen Blick auf die mittlerweile fast 1.000 Seiten umfassende Zusammenstellung der Titel aller in den seit Einführung des Bachelorstudiums an der FHöV NRW abgefassten Abschlussarbeiten, findet man hier auch Überschriften wie: „Die Rolle der Kriminalpolizei bei der Realisierung rassenpolitischer Zielsetzungen der Nationalsozialisten, dargestellt am Beispiel der Entrechtung, Ausgrenzung und Ermordung der ‚Zigeuner‘“[46]; „Zuzug aus Südosteuropa - gesetzliche Richtlinien und politische Maßnahmen zur Integration der Roma" [47]; „Sinti und Roma- die geborenen Verbrecher oder durch Vorurteile stigmatisiertes Volk?" [48] oder „Schwierige Verhältnisse – Polizei und Roma“ [49]. 2014 wurde die Thesis des Absolventen Franz Leßau zum Thema „Die Zuwanderung bulgarischer und rumänischer Roma als Herausforderung für die deutschen Kommunen am Beispiel von Duisburg und Dortmund“ sogar als eine der herausragenden Abschlussarbeiten an der FHöV NRW prämiert [50].

Dass noch viel zu tun bleibt, zeigt unter anderem die Lektüre der Publikationen polizeilicher Berufsvertretungen. Die Zeitschrift des Bundes Deutscher Kriminalbeamter [sic!] „der Kriminalist“ veröffentlichte in ihrer Ausgabe vom Juli/August 2005 einen Artikel des Ersten Kriminalhauptkommissars Günter Weiss aus Kehl am Rhein, der selbst Sinto ist. Weiss erläutert hierin kurz die Geschichte der Sinti und Roma in Deutschland, zeigt auf, dass Forschungen ergeben haben, dass Sinti und Roma „vermutlich weniger kriminell sind als die Mehrheitsbevölkerung“ [51], wirbt um Verständnis dafür, dass die jahrhundertelange Verfolgung und Diskriminierung Sinti und Roma misstrauisch gegenüber der Polizei gemacht habe und endet seinen dreiseitigen Aufsatz mit einem emotionalen Einblick in sein Familienschicksal: „Mein Vater wurde als 16-jähriger nach Beendigung seiner Lehre als Werkzeugmacher im Jahr 1944 ins Konzentrationslager Auschwitz deportiert. Er hat dort die Hölle er- und überlebt. Das einzige Verbrechen, das mein Vater begangen hat, war seine Abstammung.“[52] Dass der BDK seinen Mitgliedern die skizzierten Fakten vermittelte, mag Indiz dafür sein, dass die Verantwortlichen hierfür eine Notwendigkeit sahen. Der Inhalt eines Leserbriefs in der zwei Monate nach der Veröffentlichung des Weiss-Textes erschienen Ausgabe des „Kriminalist“ scheint diese Vermutung zu bestätigen. Hier nämlich meldete sich der stellvertretende bayerische Landesvorsitzende des BDK, Kriminalhauptkommissar Peter Lehrieder aus Fürth, zu Wort: „Selbst in Zeiten, wo der Minderheitenschutz über alles geht und die Erbsünden der Nazizeit noch auf den Folgegenerationen lasten, muss nicht alles Einseitige und mit rosaroter Brille Geschriebene hingenommen werden. […] In Arbeitsgruppen sind wir […] tief, nicht zuletzt durch Aussteiger, in die Lebensphilosophie von kriminellen Zigeunern, eingedrungen. Uns wurde von Sintis [sic!] erklärt, dass man sich als ‚Made im Speck‘ der bundesrepublikanischen Wohlfahrtsgesellschaft fühle. […] Ist es wirklich ein Vorurteil wenn sich Bürger darüber beschweren, dass Sinti mit dem Mercedes vor dem Sozialamt vorfahren? Stimmt es nicht, dass kaum ein Roma [sic!] einer geregelten, sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht? […] Diese Zeilen stellen keine Einzelmeinung dar, wie ich in Gesprächen mit vielen erfahren habe.“[53]

Im September 2006 sprach sich der zu diesem Zeitpunkt amtierende stellvertretende Bundesvorsitzende des BDK und heutige Chefredakteur der BDK-Verbandszeitschrift "der Kriminalist" Rolf Jaeger für die Wiedereinführung einer größeren Differenzierung bei der Erhebung von Herkunftsdaten in Einwohnermelde-, Ausländer- und Kriminalstatistiken aus. Konkreter Anlass für seine Forderung war ein Erlass des NRW-Innenministeriums zur Straftatenerfassung so genannter Russlanddeutscher, deren gesonderte Nennung in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht mehr erlaubt wurde. Gerade der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass eine intensive öffentlichkeitswirksame Berichterstattung über kriminelle Vergehen einer kleinen Minderheit das Bild der Gesamtheit einer Gruppe prägt und um Sensibilität im Umgang mit persönlichen Daten gebeten, ja aus diesem Grund gerade (erfolgreich) dafür plädiert, eine gesonderte Registrierung von Sinti und Roma etwa in der Kriminalstatistik aufzugeben. Jaegers Argumentation für die Differenzierung vor allem der Qualifizierung „deutscher Tatverdächtiger“ eröffnete jetzt zwei interessante Perspektiven: Sie changierte zwischen der Vermutung, dass eine differenzierte Kriminalstatistik ultrarechten Gruppierungen den Wind aus den Segeln nehme, wenn sich nämlich herausstellen würde, dass nicht so viele „Ausländer“ kriminell seien, wie (von diesen) behauptet - und der Erkenntnis: „Jede Tat, die einem eingebürgerten Deutschen zugerechnet wird, wird damit der Gesamtgruppe der Deutschen zugerechnet. So werden die Deutschen als Nation letztlich in dem Rahmen krimineller, in dem eingebürgerte Tatverdächtige überproportional auffällig werden.“[54]

Die Sensibilisierung der Polizistinnen und Polizisten für den Umgang mit Minderheiten, darunter eben auch mit Sinti und Roma, ist nicht nur im Rahmen einzelstaatlicher Bemühungen nötig und fruchtbar, sondern muss gerade in Anbetracht weltweiter Migrationsströme im supranationalen Zusammenspiel der Kräfte erfolgen. 2010 brachte daher die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) einen umfänglichen Leitfaden für die polizeiliche Arbeit heraus: „Police and Roma and Sinti: Good Practices in Building Trust and Understanding“. Er ist hervorgegangen aus unterschiedlichen OSZE-Projekten zum Thema und enthält neben (Hand-lungs-)Empfehlungen für die Polizei auch ein ganz konkretes Hilfsangebot: Die OSZE sei bereit, allen Mitgliedsstaaten Unterstützung bei der konkreten Implementierung der beschriebenen Schritte zur Verbesserung der Beziehung zwischen Sinti und Roma und der Polizei zu geben [55]. Ihre Empfehlungen stellt die OSZE deutlich in den Kontext der Prävention. Eine beiderseitige Annäherung sei der einzige erfolgversprechende Weg, Kriminalität und Diskriminierung zu verhindern und die Bedürfnisse und Rechte der größten Minderheit in der OSZE-Region zu erkennen bzw. zu schützen sowie zur erfolgreichen Integration der Sinti und Roma in die Mehrheitsgesellschaft beizutragen. Die Staatenkonferenz rät unter anderem dazu, systematische Evaluationen vorzunehmen, Vergleiche nationaler rechtlicher Grundlagen und Handlungscodes mit dem Ziel einer Überprüfung, ob diese mit internationalen menschenrechtbasierten Richtlinien vereinbar sind, anzustellen, Sinti und Roma auch sichtbar in die nationalen Verwaltungen und Polizeien zu integrieren, Polizisten für ihre Aufgaben in multiethnischen, diversen Gesellschaften zu schulen, strukturelle Rahmenbedingungen für Veränderungen in den Behörden zu schaffen und partnerschaftliche Kontakte zwischen Polizei und Sinti und Roma aufzubauen [56]. Nur die Zusammenarbeit zwischen der Polizei, Repräsentanten der Sinti und Roma, Regierungsvertretern und Ministerien, den Kirchen, der Zivilgesellschaft und dem privaten Sektor sei erfolgversprechend. Wichtig für die Polizei sei, möglichst großflächig Sinti- und Roma-Organisationen anzusprechen und diejenigen zu einer Kooperation zu bewegen, die dafür offen sind, um dann auch die zu überzeugen, denen aus historischer Bedingtheit heraus das Vertrauen in die Polizei fehlt. Besonders wichtig sei bei allem, in der täglichen Polizeiarbeit den Willen und die Fähigkeit zur Konfliktlösung zu demonstrieren. Denn: „One example of bad practice by a single officer can destroy the achievements of good work of his/her colleagues.”[57]

 

Literatur:

o.A.: Feriendelikt Einbruch. „Rein, raus – ruck, zuck.“ In: Der Spiegel 34/1985. S. 56-74.

Baumann, Imanuel: Dem Verbrechen auf der Spur. Eine Geschichte der Kriminologie und Kriminalpolitik in Deutschland 1880 bis 1980. Göttingen 2006.

Bogdal, Klaus-Michael: Europa erfindet die Zigeuner. Eine Geschichte von Faszination und Verachtung. Bonn 2011.

Deutscher Bundestag: 9. Wahlperiode, Drucksache 9/2360, 21.12.1982 (Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Jaunich, Jahn (Marburg), Hoffmann (Saarbrücken), Dr. Linde, Sieler, Thüsing, Bergerowski, Dr. Hirsch, Kleinert, Schmidt (Kempten), Dr. Wendig, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 9/1935, Lage und Forderungen der Sinti, Roma und verwandter Gruppen).

Deutscher Bundestag: 10. Wahlperiode, Drucksache 10/3292, 03.05.1985 (Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Fischer (Frankfurt), Schily, Frau Reetz und der Fraktion DIE GRÜNEN – Drucksache 10/2032 (neu), Lage und Forderungen der Sinti, Roma und verwandte Gruppen).

Deutscher Bundestag: 10. Wahlperiode, Drucksache 10/4128, 06.11.1985 (Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Lage der Sinti, Roma und verwandte Gruppen).

Deutscher Bundestag: 10. Wahlperiode, Drucksache 10/4129, 06.11.1985 (Entschließungsantrag der Abgeordneten Ströbele, Frau Dann, Mann und der Fraktion DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage der Abgeordneten Fischer (Frankfurt), Schily, Frau Reetz und der Fraktion DIE GRÜNEN – Drucksache 10/2032 (neu), Lage und Forderungen der Sinti, Roma und verwandte Gruppen).

Deutscher Bundestag: 10. Wahlperiode, Drucksache 10/6287, 31.10.1986 (Bericht der Bundesregierung über Wiedergutmachung und Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht sowie über die Lage der Sinti, Roma und verwandter Gruppen).

Deutscher Bundestag: 11. Wahlperiode, 11/2196, 25.04.1988 (Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß) 1. Zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN – Drucksache 11/1385, Verleihung einer kommunalen Ehrenbürgerschaft an Verfolgte des Nationalsozialismus; 2. Zu dem Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 11/224, Verbesserung der Situation der Sinti und Roma).

Feuerhelm, Wolfgang: Polizei und „Zigeuner“. Strategien, Handlungsmuster und Alltagstheorien im polizeilichen Umgang mit Sinti und Roma. Stuttgart 1987.

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Fußnoten:

* Foto: © Fritz Greußing, in: Romani Rose: Bürgerrechte für Sinti und Roma. Das Buch zum Rassismus in Deutschland. Hg. vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Heidelberg 1987, S. 153.

[1] Zentrum für Antisemitismusforschung. Institut für Vorurteils- und Konfliktforschung e.V.: Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma. Expertise für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. 2. überarbeitete Aufl. Berlin 2014, S. 9.
[2] Zentrum für Antisemitismusforschung et al., Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung, S. 10.
[3] Vgl. Zeit online, 3. September 2014; <link http: www.zeit.de gesellschaft zeitgeschehen antiziganismus-sinti-roma-vorurteiledeutschland-diskriminierung-studie _blank>www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-09/antiziganismus-sinti-roma-vorurteiledeutschland-diskriminierung-studie (Stand: 15.10.2015).
[4] Vgl. dazu auch: Stephan, „Kein Mensch sagt HWAO-Schnitzel“ […] – BKA-Kriminalpolitik zwischen beständigen Konzepten politischer Reform und „Sprachregelungen“. In: Imanuel Baumann, Herbert Reinke, Andrej Stephan, Patrick Wagner: Schatten der Vergangenheit. Das BKA und seine Gründungsgeneration in der frühen Bundesrepublik. Köln 2011. S. 247-285, hier: S. 274 f.
[5] Rose, Romani: Bürgerrechte für Sinti und Roma. Das Buch zum Rassismus in Deutschland. Hg. vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Heidelberg 1987, S. 134-135.
[6] Rose, Bürgerrechte für Sinti und Roma, S. 149-150.
[7] Die Streife 07-08/1984, S. 15.
[8] Die Streife 07-08/1984, S. 15. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ zitiert den Text in seiner Ausgabe 34/1985, S. 73. Die Titelstory der Ausgabe befasst sich mit dem Thema „Feriendelikt Einbruch“. Die Einbruchserie in Dortmund wird als ein Beispiel vorgestellt.
[9] Rose, Bürgerrechte für Sinti und Roma, S. 154.
[10] Vgl. Rose, Bürgerrechte für Sinti und Roma, S. 154.
[11] Streife 05/1986, S. 7 (Bezeichnung von Sinti und Roma durch die Polizei). Im Bericht der Bundesregierung über Wiedergutmachung und Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht sowie über die Lage der Sinti, Roma und verwandter Gruppen vom 31.10.1986 heißt es dazu einschränkend: „Die Länder haben allerdings mehrheitlich darauf hingewiesen, daß in Einzelfällen nach einer Güterabwägung im Interesse einer wirksamen Fahndungs- oder Ermittlungstätigkeit bei der Strafverfolgung oder zur Abwehr von in Einzelfällen bestehenden Gefahren entsprechende Hinweise bei der Inanspruchnahme der Medien unverzichtbar sind, wenn nicht der Fahndungs- bzw. Ermittlungs- oder Abwendungserfolg von vornherein gemindert werden soll.“ (Deutscher Bundestag: 10. Wahlperiode, Drucksache 10/6287, 31.10.1986 (Bericht der Bundesregierung über Wiedergutmachung und Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht sowie über die Lage der Sinti, Roma und verwandter Gruppen), S. 56-57.
[12] Deutscher Bundestag: 9. Wahlperiode, Drucksache 9/2360, 21.12.1982 (Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Jaunich, Jahn (Marburg), Hoffmann (Saarbrücken), Dr. Linde, Sieler, Thüsing, Bergerowski, Dr. Hirsch, Kleinert, Schmidt (Kempten), Dr. Wendig, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 9/1935, (Lage und Forderungen der Sinti, Roma und verwandter Gruppen), S. 8-9.
[13] Vgl. dazu: Stephan, Andrej: Umgang des BKA mit Minderheiten unter besonderer Berücksichtigung der Minderheit der Sinti und Roma. Vortrag im Rahmen des Kolloquiums: Erste Forschungsergebnisse aus dem Projekt BKA-Historie. Wiesbaden 6.4.2011. S. 2; Stephan, „Kein Mensch sagt HWAO-Schnitzel“, S. 276.
[14] Stephan, Umgang des BKA mit Minderheiten, S. 5.
[15] Michael Zimmermann erläutert in seinem Aufsatz „Ausgrenzung, Ermordung, Ausgrenzung“, dass der Begriff „Landfahrer“ bis in die 1980er Jahre auf Sinti und Roma appliziert wurde: Er „hatte die Funktion, das unter Rassismus-Verdacht stehenden Wort ‚Zigeuner‘ zu ersetzen, zugleich aber dessen Inhalt zu bewahren.“ (Zimmermann, Michael: Ausgrenzung, Ermordung, Ausgrenzung. Normalität und Exzeß in der polizeilichen Zigeunerverfolgung in Deutschland (1870-1980). In: Lüdtke, Alf (Hg.): „Sicherheit“ und „Wohlfahrt“ im 19. und 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 1992, S. 344-370, hier: S. 365).
[16] Vgl.: Stephan, „Kein Mensch sagt HWAO-Schnitzel“, S. 269.
[17] Vgl. Stephan, Umgang des BKA mit Minderheiten, S. 6.
[18] Rose, Bürgerrechte für Sinti und Roma, S. 156.
[19] Rose, Bürgerrechte für Sinti und Roma, S. 155.
[20] Rose, Bürgerrechte für Sinti und Roma, S. 157.
[21] Vgl. Deutsche Polizei 04/1986, S. 6 und Deutsche Polizei 05/1986, S. 16.
[22] Rose, Bürgerrechte für Sinti und Roma, S. 141.
[23] Deutsche Polizei 04/1986, S. 6.
[24] Deutsche Polizei 05/1986, S. 16.
[25] Niggemeyer, Bernhard: Kriminalsoziologie, in: Ders., Herbert Gallus u. Hans-Joachim Hoeveler: Kriminologie, Leitfaden für Kriminalbeamte, Wiesbaden 1967 (=Schriftenreihe des Bundeskriminalamtes 1967/1–3).S. 283–388, hier: S. 337, zitiert nach: Stephan, Andrej: „Kein Mensch sagt HWAO-Schnitzel“, S. 266. Herbert Reinke führt zur Person Niggemeyers aus: „Dr. Bernhard Niggemeyer, Jahrgang 1908, leitete von 1953 bis Ende der sechziger Jahre das Kriminalistische Institut des Bundeskriminalamtes. Die Polizeikarriere Niggemeyers begann 1936 bei der Kriminalpolizei in Düsseldorf. Nach verschiedenen Zwischenpositionen hatte er ab 1943 die Position eines Leitenden Feldpolizeidirektors bei der Geheimen Feldpolizei (GFP) inne. Die Niggemeyer in der besetzten Sowjetunion unterstellten GFP-Einheiten haben Massenmorde begangen. Im Rahmen von Ermittlungen gegen diese Polizeieinheiten gab Niggemeyer jedoch an, von diesen und ähnlichen Vorgängen bei den ihm unterstellten Einheiten keine Kenntnis gehabt zu haben. (Reinke, Herbert: Grundzüge der Organisationsentwicklung, 1949 bis 1983. In: Baumann, et al.: Schatten der Vergangenheit, S. 15-28, hier: S. 27, Fußnote 60.) Vgl. hierzu auch Schenk, Dieter: Auf dem rechten Auge blind. Die braunen Wurzeln des BKA. Köln 2001, S. 181–193.
[26] Eller, H.: Die Zigeuner – ein Problem. In: Kriminalistik 1954, S. 124 ff., hier S. 126; zitiert nach: Zimmermann, Ausgrenzung, Ermordung, Ausgrenzung, S. 366.
[27] Vgl. Schreiben des Leiters der Abteilung II im Innenministerium NRW Norbert Salmon an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW vom 8.12.1987.
[28] Vgl. zur Kriminologischen Zentralstelle: Sohn, Werner: Die ersten 25 Jahre. Wiesbaden 2011.
[29] Schreiben des Leiters der FHöV NRW an den Innenminister des Landes NRW vom 29.07.1988.
[30] Schreiben des Sprechers des Fachbereichsrats Polizei der FHöV NRW Walter Volmer an den Landeskriminaldirektor Günter Seidel vom 13.04.1988.
[31] Schreiben des Leiters „Abteilung Kriminalpolizei“ des PP Köln an den Leiter der FHöV NRW Dr. Dieprand von Richthofen vom 10.03.1988.
[32] Vgl. Schreiben des Leiters „Abteilung Kriminalpolizei“ des PP Köln an den Leiter der FHöV NRW Dr. Dieprand von Richthofen vom 10.03.1988, Randnotizen Volmer.
[33] Schreiben eines Kriminalrates a.D. an den Sprecher des Fachbereichsrats Polizei der FHöV NRW Walter Volmer vom 18.4.1988.
[34] Schreiben des Sprechers des Fachbereichs Polizei Volmer an einen Kriminalrat a.D. vom 26.4.1988.
[35] Schreiben des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma an die FHöV NRW vom 5.4.1988.
[36] Vgl. Volmer, Walter: Verständnis für Minderheiten. In: Die Streife 01-02/1989. S. 2-4, hier: S. 2.
[37] Vgl. Telefax des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma vom 6. Oktober 1988 an Landeskriminaldirektor Seidel und den Leiter der Abteilung 2 des Regierungspräsidiums Köln Witt.
[38] Vgl. etwa: Kölner Stadtanzeiger vom 7. Oktober 1988 und Westfälische Nachrichten vom 7. Oktober 1988 (jeweils in Kopie o.S. vorliegend).
[39] Schreiben des Fachbereichssprechers Polizei der FHöV NRW Walter Volmer an den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma vom 22.10.1088.
[40] Schreiben des Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma Romani Rose an den Fachbereichssprecher Polizei der FHöV NRW Walter Volmer vom 25. November 1988.
[41] So der Titel eines Aufsatzes von Walter Volmer aus dem Jahr 2000, in dem er beschreibt, wie sich seine Haltung zur Rolle der Polizei im Dritten Reich mit zunehmendem Fachwissen immer mehr änderte: „Ins Herz getroffen“ – Einstellungswandel durch Erkenntniszuwachs. In: Buhlan, Harald und Werner Jung (Hg.): Wessen Freund und wessen Helfer? Die Kölner Polizei im Nationalsozialismus. Köln 2000. S. 29-36.
[42] Zur wissenschaftlichen Arbeit von Wolfgang Feuerhelm und Stephan Bauer im Untersuchungskontext vom Umgang des BKA mit Sinti und Roma vgl.: Stephan, „Kein Mensch sagt HWAO-Schnitzel“, S. 252-253.
[43] Volmer, Verständnis für Minderheiten, S. 3.
[44] Volmer, Verständnis für Minderheiten, S. 3.
[45] Volmer, Verständnis für Minderheiten, S. 3.
[46] Verfasser: Frank Günzel, 2013, betreut durch Prof. Dr. Heike Wüller, Zweitgutachter: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Horn.
[47] Verfasserin: Mandy Anna Maria Tepaß, 2015, betreut durch Prof. Dr. Thomas Heinicke, Zweitgutachterin: Annegret Frankewitsch.
[48] Verfasser: Esmer Vilic, 2012, betreut durch Raimund Müller, Zweitgutachterin: Isabel Boesenberg.
[49] Verfasser: Dennis Wiemer, 2013, betreut durch Ulrike Neuhoff, Zweitgutachterin: Prof. Dr. Katrin Möltgen.
[50] Die Arbeit wurde betreut von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Horn, Zweitgutachterin war Prof. Dr. Heike Wüller. Vgl. www.fhoev.nrw.de/services/nachrichten/nachricht/artikel/qualifizierte-studienabschluesse-belohnt-1.html (Stand: 15.10.2015); FHöV NRW: Jahresbericht 13/14, Gelsenkirchen 2015, S. 16-17.
[51] Weiss, Günter: Sinti und Roma – seit 600 Jahren in Deutschland. Geschichte – Kultur – Verfolgung. In: der kriminalist 08/2005, S. 302-304, hier: S. 302.
[52] Weiss, Sinti und Roma – seit 600 Jahren in Deutschland, S. 304.
[53] Leserbrief von KHK Peter Lehrieder. In: der kriminalist 10/05, S. 414. (Die Zeichensetzungsfehler sind aus dem Text ohne Änderung übernommen und nicht – wie die Fehler beim Vokabular – gesondert markiert.)
[54] Jaeger, Rolf: „Deutscher Tatverdächtiger“ muss in der Kriminalstatistik differenzierter dargestellt werden. In: der kriminalist 09/2006, S. 381-383, hier: S. 382.
[55] Vgl. OSCE: Police and Roma and Sinti: Good Practices in Building Trust and Understanding. Wien 2010, S. 22.
[56] Vgl. OSCE, Police and Roma and Sinti, S. 15-22.
[57] OSCE, Police and Roma and Sinti, S. 109-110.

Konzeption: Forschungsgruppe BiBeLL der FHöV NRW
Text: Heike Wüller; Gestaltung: Martina Eckert