Historisches Fenster - Oktober 201412. Oktober 1954: Leiter der Wasserschutzpolizeidirektion wird Hans Kirchhoff [2]

12. Oktober 1954: Leiter der Wasserschutzpolizeidirektion wird Hans Kirchhoff [2]

Prof. Dr. Heike Wüller, Forschungsgruppe BiBeLL

Allem Anfang wohnt ein Zauber inne – und manchmal auch ein kleiner Fehler. Das am 1. Oktober 1953 in Kraft tretende „Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen“ (POG) bewirkte für die organisatorische Struktur der Wasserschutzpolizei in Nordrhein-Westfalen eine entscheidende Neuerung. In § 3 Abs. 2 nämlich wurde die Einrichtung einer „Wasserschutzpolizeidirektion“ festgelegt. Faktisch erfolgte damit die Integration der bis dahin bestehenden Wasserschutzpolizei-Gruppen „Rhein“ und „Westdeutsche Kanäle“ in eine große neue Organisationseinheit, die den Status einer Kreispolizeibehörde erhielt. Welche schiffbaren Wasserstraßen in die örtliche Zuständigkeit der neuen Behörde fielen, regelte eine Verwaltungsvorschrift. Mit genauen Streckenangaben versehen zählte sie neun Abschnitte auf, nämlich Teile des Rheins, der Ruhr, der Weser, des Rhein-Herne-Kanals, des Wesel-Datteln-Kanals, des Datteln-Hamm-Kanals, des Dortmund-Ems-Kanals, des Mittellandkanals und des Osnabrücker Zweigkanals – und vergaß schließlich, das war der Fehler, einen Teil des Wesel-Datteln-Kanals (vom Rhein bis zur Schleuse Friedrichsfeld) und ein Stück der Ems (von Kilometer 0,00 bis zur Landesgrenze) in die Liste mit aufzunehmen. [3] Dergestalt in ihrer Zuständigkeit beschnitten, gehörte es nun also folglich zu den ersten Aufgaben der neu errichteten Wasserschutzpolizeidirektion, über entsprechende Eingaben in dieser Hinsicht eine rasche Korrektur der Verwaltungsvorschrift zu bewirken. Die noch komplizierteren, zum Teil grenzübergreifenden örtlichen Zuständigkeiten der Wasserschutzpolizeien der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen waren schon im März 1953 in einem Staatsvertrag zwischen den Ländern – offenkundig zur Zufriedenheit der Beteiligten - geregelt worden. [4]

Die neu errichtete Wasserschutzpolizeidirektion nahm ihren Sitz in Duisburg. Im Mai 1954 konnten die Mitarbeiter in die ihnen zugewiesenen Räume des dortigen Polizeipräsidiums einziehen. Kommissarisch geleitet wurde die neue Behörde zunächst vom bisherigen Chef der Wasserschutzpolizei-Gruppe „Rhein“ Polizeioberrat Willi Kleinfeld. Als zuständige Dienstaufsichtsbehörde fungierte die Bezirksregierung Düsseldorf, was sich aus der Lage der Wasserschutzpolizeidirektion ergab. Denn ihre Zuständigkeit erstreckte sich sogar auf fünf der insgesamt sechs zu diesem Zeitpunkt existierenden Regierungsbezirke. Erst am 12. Oktober 1954, also vor genau 60 Jahren, vollzog sich dann auch in personeller Hinsicht die Zementierung des neuen Status: Mit Hans Kirchhoff, zuletzt Abgeordneter des nordrhein-westfälischen Landtags, erhielt die nordrhein-westfälische Wasserschutzpolizeidirektion an diesem Tag ihren ersten Leiter.

Ein Blick zurück macht deutlich: Die Anfänge der Wasserschutzpolizei in Deutschland zu bestimmen, fällt schwer. Zwar gab es schon in der frühen Neuzeit erste gesetzliche Regelungen schifffahrtlicher Aufsicht an der norddeutschen Küste. In klar erkennbaren Strukturen institutionalisiert und für die heutige Organisation, die Aufgaben und den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Wasserschutzpolizeien traditionsbildend aber ist sicher erst die Entwicklung nach dem Ende des Ersten Weltkrieges. Als Gründungstag des sogenannten Reichswasserschutzes gilt gemeinhin der 1. Oktober 1919. An diesem Tag nämlich wurden die bis dahin der Marine unterstellten, zur Sicherheit auf den deutschen Wasserstraßen eingesetzten Motorbootflottillen dem Reichsinnenministerium unterstellt und die Mitarbeiter in zivile Beamtenverhältnisse überführt. Der Reichswasserschutz war zentral von Berlin aus organisiert, es gab Unterabteilungen, die sich in Abschnitte, Bezirke, Kommandos und Wachen gliederten. Nach Auflösung dieser Zentralstruktur im Jahr 1931 und mit der Überführung der Zuständigkeit des Wasserschutzes in die Obhut der Länder etablierte sich für die Hafen- und Schifffahrtspolizeien schließlich die Bezeichnung „Wasserschutzpolizei“. [5]

Die Rheinschifffahrt war von der beschriebenen Entwicklung weitgehend ausgenommen, denn der Nordrhein lag in der „entmilitarisierten Zone“, für die restriktive Bestimmungen in Hinsicht auf die Militär- und Polizeiorganisation galten. Was also das Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens betrifft, so ist von besonderem Interesse die Gründung der sogenannten Preußischen Rheinpolizei. Die schiffbaren Wasserstraßen der preußischen Rheinprovinz, also der Regierungsbezirke Koblenz, Trier, Köln, Düsseldorf und Aachen, befanden sich unter Landeshoheit, die „Rheinstrombauverwaltung“ hatte sich um Ausbau und Unterhaltung des Rheins zu kümmern, d.h. sie war auch zuständig für die Kontrolle des Schiffsverkehrs im Hinblick auf die Einhaltung der Schifffahrtspolizeiordnung. Um die Verfolgung von Straftaten kümmerte sich hingegen die allgemeine Polizeiverwaltung. Per Erlass des preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 12. Juni 1920 wurde die Rheinpolizei schließlich aus sehr pragmatischen Gründen errichtet, nämlich „wegen Überhandnahme des Schleichhandels und Schmuggels“. [6] Um die Verfahrensabläufe zu verbessern, wurden 1920 den Wasserbauämtern Polizeikommissare zugewiesen – sie sollten möglichst kriminalistisch versiert sein –, Polizeiwachtmeister unterstützten zusätzlich die sogenannten Strommeister bei der Rheinstrombauverwaltung. Diese neue, zunächst nicht uniformierte „Rheinstrompolizei“ wurde ab Dezember 1921 in „Rheinpolizei“ umbenannt, 1922 aus der Rheinstrombauverwaltung herausgelöst und dann dem preußischen Ministerium des Innern direkt unterstellt. [7]

Im Zuge der Zentralisierung der Polizei im Deutschen Reich fielen 1937 die preußische Wasserschutzpolizei und die preußische Rheinpolizei ebenso wie die badische, bayerische und hessische Rheinpolizei in die organisatorische Zuständigkeit des Reichs.

Von der Existenz einer Rheinschifffahrt unmittelbar nach Kriegsende zu sprechen, verbietet sich. Nicht nur waren die Schiffe größtenteils zerstört, lagen im Fahrwasser und blockierten die Kais und Verladerampen. Auch die gesprengten Brücken machten den Rhein unpassierbar. Noch bis ins Jahr 1947 hinein musste die Fahrrinne von Trümmern und Wracks befreit werden. Trotzdem forcierten die Briten schon im September 1945 auf Grundlage der „Military Government Instruction on the Re-organisation of the German Police System in the British Zone“ die Einrichtung von fünf Wasserschutzpolizei-Gruppen in ihrer Besatzungszone: Neben Wasserschutzpolizeien in Schleswig-Holstein (mit Sitz in Kiel), in Hamburg und in Bremen wurden für das Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens die beiden Wasserschutzpolizei-Gruppen „Recklinghausen“ mit Sitz in Münster und „Rhein“ mit der Zentrale in Köln festgeschrieben. [8] In eisernen Nachen rudernd nahmen die Wasserschutzpolizisten (sicher nicht nur) auf dem Rhein schließlich so zügig als eben möglich ihre Arbeit auf. [9]

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg hatte sich an der Arbeitssituation der Wasserschutzpolizei nichts Grundlegendes geändert. Einen Großteil der Arbeit nahmen unter anderem „Fahndungs- und Festnahmeersuchen der Gerichte, Ersuchen um Vernehmungen in Strafsachen, Zustellung von Vorladungen zu Gerichtsterminen, Vorführungen zu den Gerichten und Feststellungen in den unterschiedlichsten Verwaltungsangelegenheiten einzelner Behörden“ ein. [10] In den „Military Government Instructions“ wurde folglich auch festgelegt, dass – angelehnt an das britische Vorbild – bei der Wasserschutzpolizei, konkret in der Gruppe „Rhein“, auch eine Kriminalpolizei mit drei Offizieren und vier Wachtmeistern eingerichtet werden sollte. [11] Das war ein Novum und sollte die nordrhein-westfälische Wasserschutzpolizei auch später noch deutschlandweit hervorheben. Da schon 1946 die Kriminalabteilungen der Wasserschutzpolizei in ihrer inhaltlichen Ausrichtung den bestehenden Kriminalgruppen der Stadtkreis- bzw. Regierungsbezirks-Polizeien angepasst worden waren, gehörte es auch zu ihren Aufgaben, Personenakten, Blattsammlungen sowie „Verbrecher-“ und „Verbrechenskarteien“ anzulegen. [12] Nach Absprachen mit den Verantwortlichen in der französischen und amerikanischen Besatzungszone wurde in der Folge 1948 eine in der örtlichen Zuständigkeit weit vergrößerte, nämlich sich auf das gesamte Bundesgebiet erstreckende „Zentralfahndungsstelle“ der Wasserschutzpolizeien beschlossen. Ihr Sitz war bei der Wasserschutzpolizei-Gruppe „Rhein“ in Köln. [13]

Nachdem die britische Militärregierung am 23. August 1946 die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben hatte, war zunächst eine „Übergangsverordnung über den vorläufigen Aufbau der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen“ geschaffen worden, ihr folgte im Mai 1949 in Absprache zwischen Vertretern der Besatzungsmacht und des Landes das „Gesetz über den vorläufigen Aufbau der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen“. Die Wasserschutzpolizei wurde hierin, so wie das Landeskriminalpolizeiamt, die Landespolizeischulen, die Polizeihundezucht und-abrichtestelle und der Fernmeldedienst der Polizei zu Landeseinrichtungen gemacht, also dem Innenminister direkt unterstellt. Das Weisungsrecht erhielt dieser allerdings endgültig erst im Juni 1951, nachdem der Landtag das Gesetz des Jahres 1949 entsprechend erweitert hatte. [14] Der Innenminister delegierte es schon im Oktober 1952 per Verordnung auf die Regierungspräsidenten. Die Wasserschutzpolizeigruppe „Rhein“ wurde nun dem Regierungspräsidenten in Düsseldorf zugewiesen, die Wasserschutzpolizeigruppe „Westdeutsche Kanäle“ (ehemals „Recklinghausen“) dem Regierungspräsidenten in Münster.

1953 folgte, oben ist es erwähnt, dann die Neustrukturierung. 254 Beamte, 39 Angestellte und 22 sogenannte Lohnempfänger zählte die Wasserschutzpolizei jetzt. [15] Die personellen Kontinuitäten waren groß, neu war, dass mit Hans Kirchhoff nun erstmals ein Nichtpolizist Behördenleiter wurde.

Hans Kirchhoff [16] war am 25. Juni 1913 in Bochum geboren worden. Nach dem frühen Tod des Vaters wuchs der Sohn in den Landkreisen Paderborn und Tecklenburg auf und besuchte Schulen in Bochum, in Wewelsburg und im Osnabrücker Raum. Nachdem er sich als junger Mann für eine Berufslaufbahn in der öffentlichen Verwaltung entschieden hatte, begann Kirchhoff seine Karriere bei der Ruhrknappschaft in Bochum.

1937 und 1938 besuchte er die Westfälische Verwaltungsakademie in Bochum. Diese zweite, „Abteilung Industriebezirk“ benannte Abteilung der zum Institut für Wirtschaft- und Sozialwissenschaft der Westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster gehörende Verwaltungsakademie war im Oktober 1925 gegründet worden. Neben den Standorten Münster und Osnabrück diente sie der akademischen Weiterbildung der Verwaltungsbeamten, das Curriculum war ebenso anspruchsvoll wie fortschrittlich: „Die Westfälische Verwaltungsakademie hat sich zur Aufgabe gesetzt, dem berechtigten Streben der Beamtenschaft nach Erweiterung ihrer fachlichen Bildung durch Schaffung systematisch aufgebauter, hochschulmäßiger Lehreinrichtungen entgegenzukommen. […] Ihre Lehrpläne umfassten deshalb die Wirtschafts- und Sozialwissenschaft sowie die Rechtswissenschaft, zu denen für den kommunalwissenschaftlichen Lehrgang noch die Kommunalwissenschaften hinzutraten.“, [17] heißt es in einer zeitgenössischen Beschreibung. Unmittelbaren Nutzen ziehen konnte Kirchhoff aus seiner Zusatzqualifikation wohl zunächst eher nicht, denn er wurde schon bald als Soldat in die Wehrmacht eingezogen, war dann in Polen, Frankreich und Russland eingesetzt. Politisch engagiert war er schon früh gewesen. 1931, als 18-Jähriger, wurde er Mitglied der Deutschen Zentrumspartei. 1870 als Vertreterin des politischen Katholizismus in Deutschland gegründet, löste sich die DZP, nachdem sie zunächst im März 1933 noch dem sogenannten Ermächtigungsgesetz zugestimmt hatte, im Juli 1933 selbst auf. Nach Kriegsende gründete sie sich neu, blieb in Nordrhein-Westfalen relativ stabil und war bis 1958 sogar im Landtag vertreten. Hans Kirchhoff trat ihr 1946 wieder bei und wurde schnell ihr Kreisvorsitzender in Bochum, engagierte sich daneben ab 1948 bei der Ruhrknappschaft im Betriebsrat und war Mitglied der Gewerkschaft „Öffentliche Dienste, Transport, Verkehr“ (ÖTV). In der laufenden Legislaturperiode 1950 bis 1954 zog Kirchhoff als Vertreter der DZP in den nordrhein-westfälischen Landtag – nachrückend - ein, wo er bis zum Juli 1954, dem Ende der Legislaturperiode, tätig blieb. Darauf folgte im Oktober 1954 die schon zitierte Ernennung zum Leiter der nordrhein-westfälischen Wasserschutzpolizeidirektion, der er bis 1962 vorstand.

Heute hat es den Anschein, als hätte sich der ‚Akademiker‘ Kirchhoff bei der Wasserschutzpolizei erst einmal neu orientieren, einfinden und den Untergebenen vorsichtig annähern müssen. Eine Bierzeitung aus dem Jahr 1960 aus Köln jedenfalls persifliert den Vortragsstil des „Chefs“, der sich doch sehr „englisch“ anhöre: „Da steht er vor uns, der Chef vom Ganzen, Hat einen Vortrag wieder mal im Ranzen, Hier sitzen wir und rücken vor, Und leihen ihm das ganze Ohr […]: „Meine Herren, der präjudizierte Grundgedanke dieses fiktiv-imaginären Perfunsators, spiegelt sich im surrealistisch-eklatanten prismatomorphischen Ringen um die Perfunsation des allseits bekannten [unleserlich]mirs wieder [sic!] […] So schlägt der Chef dann mit beherztem Munde Von sich zum Kollegen eine goldene Brücke. Der sitzt da mit offenem Munde, Ob seiner Bildungslücke!“ [18]

Ab 1962 war Hans Kirchhoff dann bis zu seiner Pensionierung 1978 Polizeipräsident von Essen – ein beliebter wohl dazu. Er starb am 25. November 1994.

Und die Wasserschutzpolizei? Die Wasserschutzpolizeidirektion, von 1983 bis 2006 in „Wasserschutzpolizeipräsidium“ umbenannt, blieb bis 2006 eine Kreispolizeibehörde. Seit Januar 2007 ist sie Teil des Polizeipräsidiums Duisburg, neben den allgemein üblichen Direktionen Zentrale Aufgaben, Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität und Verkehr existiert sie jetzt hier als fünfte Direktion. [19] Die örtlichen Zuständigkeiten haben sich nicht verändert, die Aufgaben sind, der Zeit angepasst, weitgehend gleich geblieben. Zu ihnen gehören die Überwachung des Schiffsverkehrs durch den Bootsstreifendienst, Schiffskontrollen, Bekämpfung von Schiffsunfällen, die Überwachung von Transport und Umschlag gefährlicher Güter, Sicherheits- und Ordnungsdienst auf dem Wasser (etwa bei Großveranstaltungen wie Regatten, Hafenfesten oder „Rhein in Flammen“) und die Bekämpfung von Gewässerverunreinigungen. [20] Schönes bleibt!

Literatur

Bröhl, Peter: Wasserschutzpolizei in drei Zeitepochen. Zur Geschichte der Wasserschutzpolizei auf dem Rhein von 1920 bis 1953. Frankfurt/M. 2006.

Elleringmann, (Vorname unbekannt): Westdeutsche Verwaltungsakademie, Abteilung Industriebezirk in Bochum. In: Der Volksschullehrer 21/1927, S. 88-89.

Heemann, Günter und Meyer, Günther: Historisches vom Strom. Die deutschen Wasserschutzpolizeien – Geschichte und Gegenwart – Bd. XIV. Im Auftrag des Arbeitskreises Wasserschutzpolizei der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V. Gelsenkirchen 2000.

Kiefer, René: Die Rheinpolizeien. In: Günter Heemann und Günther Meyer: Historisches vom Strom. Die deutschen Wasserschutzpolizeien – Geschichte und Gegenwart – Bd. XIV. Im Auftrag des Arbeitskreises Wasserschutzpolizei der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V. Gelsenkirchen 2000, S. 34-44.

Kirchhoff, Hans (Hrsg.): Die Wasserschutzpolizei von 1919 bis 1962, Manuskript, Duisburg 1962.

Polizei Nordrhein-Westfalen/Polizeipräsidium Duisburg: Informationsbroschüre. Duisburg 2014. (Direktion Wasserschutzpolizei, S. 14-16).

Sommerfeld, Jörg: Die Geschichte der Wasserschutzpolizei in Nordrhein-Westfalen. In: Der Senioren-Kurier. Zeitschrift der Seniorengruppe in der Kreisgruppe Duisburg der Gewerkschaft der Polizei, 1/2007, S. 9-12.

Witschel, Joachim: Bundesland Nordrhein-Westfalen. Für die 2. Auflage überarbeitet von Peter Bröhl. In: Heemann, Günter und Günther Meyer: Historisches vom Strom. Die deutschen Wasserschutzpolizeien – Geschichte und Gegenwart – Bd. XIV. Im Auftrag des Arbeitskreises Wasserschutzpolizei der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V. Gelsenkirchen 2000. S. 189-192.

www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Abgeordnete/Ehemalige_Abgeordnete/details.jsp (Stand: 10.10.2014) Konzeption: Forschungsgruppe BiBeLL der FHöV NRW Text: Heike Wüller; Gestaltung: Martina Eckert

[1] Foto: Hans Kirchhoff um 1960. Quelle: Archiv WSPP NW, Duisburg; in: Peter Bröhl: Wasserschutzpolizei in drei Zeitepochen. Zur Geschichte der Wasserschutzpolizei auf dem Rhein von 1920 bis 1953. Frankfurt/M. 2006, S. 533.
[2] Für die überaus hilfsbereite und kompetente Beratung, für die Bereitstellung von Fotos und Informationen danken wir sehr Peter Bröhl, Köln. Ein besonderer Dank gilt auch Wolfgang Neiß, Moers, für die großzügige Überlassung mehrerer Jahrgänge der Zeitschrift „Der Senioren-Kurier. Zeitschrift der Seniorengruppe in der Kreisgruppe Duisburg der Gewerkschaft der Polizei“, die uns nicht nur für die Abfassung dieses Textes gute Dienste geleistet hat. Schließlich bedanken wir uns für die freundliche Unterstützung bei Ute Hackstein, Direktion Wasserschutzpolizei Duisburg, Führungsstelle.
[3] Witschel, Joachim: Bundesland Nordrhein-Westfalen. Für die 2. Auflage überarbeitet von Peter Bröhl. In: Heemann, Günter und Günther Meyer: Historisches vom Strom. Die deutschen Wasserschutzpolizeien – Geschichte und Gegenwart – Bd. XIV. Im Auftrag des Arbeitskreises Wasserschutzpolizei der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V. Gelsenkirchen 2000. S. 189-192, hier: S. 189.
[4] Vgl. Bröhl, Peter: Wasserschutzpolizei in drei Zeitepochen. Zur Geschichte der Wasserschutzpolizei auf dem Rhein von 1920 bis 1953. Frankfurt/M. 2006, S. 533.
[5] Vgl.: Sommerfeld, Jörg: Die Geschichte der Wasserschutzpolizei in Nordrhein-Westfalen. In: Der Senioren-Kurier. Zeitschrift der Seniorengruppe in der Kreisgruppe Duisburg der Gewerkschaft der Polizei, 1/2007, S. 9-12, hier: S. 9-10.
[6] Zitiert nach: Kiefer, René: Die Rheinpolizeien. In: Günter Heemann und Günther Meyer: Historisches vom Strom. Die deutschen Wasserschutzpolizeien – Geschichte und Gegenwart – Bd. XIV. Im Auftrag des Arbeitskreises Wasserschutzpolizei der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V. Gelsenkirchen 2000, S. 34-44, hier: S. 37.
[7] Vgl. Kiefer, Die Rheinpolizeien, S. 36-38.
[8] Vgl. Bröhl, Wasserschutzpolizei in drei Epochen, S. 365 f.
[9] Vgl. Bröhl, Wasserschutzpolizei in drei Epochen, Abbildung 146, S. 418, und Abbildung 164, S. 466.
[10] Bröhl, Wasserschutzpolizei in drei Epochen, S. 386.
[11] Vgl. Bröhl, Wasserschutzpolizei in drei Epochen, S. 371.
[12] Vgl. Bröhl, Wasserschutzpolizei in drei Epochen, S. 386.
[13] Eine „Zentralfahndungsstelle für den Rhein“ war schon 1926 ins Leben gerufen worden. Vgl. Bröhl, Wasserschutzpolizei in drei Epochen, S. 386.
[14] Vgl. Bröhl, Wasserschutzpolizei in drei Epochen, S. 355.
[15] Vgl. Witschel, Bundesland Nordrhein-Westfalen, S. 191.
[16] Zur Biografie Kirchhoffs vgl. die Homepage des Landtags NRW: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Abgeordnete/Ehemalige_Abgeordnete/details.jsp (Stand: 10.10.2014)
[17] Elleringmann, Westdeutsche Verwaltungsakademie, Abteilung Industriebezirk in Bochum. In: Der Volksschullehrer 21/1927, S. 88-89.
[18] Bierzeitung, Anlass unbekannt, Köln 1960, o.S., Privatbesitz Peter Bröhl.
[19] Polizei Nordrhein-Westfalen/Polizeipräsidium Duisburg: Informationsbroschüre. Duisburg 2014, S. 14-16.
[20] Vgl. Polizei Nordrhein-Westfalen/Polizeipräsidium Duisburg: Informationsbroschüre, S. 14-15. Eine kritische Betrachtung der strukturellen Entwicklung der nordrhein-westfälischen Wasserschutzpolizei nach 1954 liefert: Sommerfeld, Die Geschichte der Wasserschutzpolizei in Nordrhein-Westfalen, S. 12; vgl. zur Entwicklung der Wasserschutzpolizei NRW in der Nachkriegszeit auch Witschel, Bundesland Nordrhein-Westfalen.