Historisches Fenster - Mai 20148. Mai 1927 Geburtstag von Dr. Kurt Gintzel

8. Mai 1927 Geburtstag von Dr. Kurt Gintzel

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Prof. Dr. Heike Wüller, Forschungsgruppe BiBeLL

Der Einstieg ging gehörig schief: „Sie können froh sein, dass Sie so dusselig sind, sonst würde ich Sie jetzt anzeigen!“[2] Vom allzu beherzten Einschreiten seines neuen Mitarbeiters wenig erfreut, erteilte der Vorgesetzte dem jungen Schutzmann Kurt Gintzel zunächst eine gehörige Abfuhr. Der hatte, aus der Überzeugung heraus, dass man nur dann ein richtiger Polizist wird, wenn man sich durchsetzt, kurz zuvor eine Gruppe von Sängern der Bielefelder Meisterschule unter Einsatz seines Holzknüppels mit auf die Wache genommen. Grund: Ruhestörender Lärm. „Noch dümmer ging es gar nicht“, kommentiert Kurt Gintzel sein Verhalten von damals, Ende der 1940er-Jahre, heute. Es war auch das Ergebnis einer Ausbildung, die den Namen nicht verdiente. Schnell lernte Kurt Gintzel, in hohem Maße zur kritischen Reflexion nicht nur befähigt, sondern auch stets bereit, im täglichen Dienst, welche Richtschnur der Arbeit eines Polizisten im Rechtsstaat Orientierung gibt: „Demokratie lebt von der Überzeugung durch das Wort.“

1947 war diese Einsicht sicher noch nicht zu erwarten. Gerade 20 Jahre alt war Kurt Gintzel in Bielefeld als Polizist im Mittleren Dienst eingestellt worden. Das Chaos der Nachkriegszeit verlangte pragmatische Entscheidungen und so hatte der junge Mann keine große Wahl, welchen Beruf er ergreifen sollte. Das Ansehen der Polizei bei der Bevölkerung war zu diesem Zeitpunkt nicht sehr hoch und die Besoldung ließ zu wünschen übrig, nur 156 Reichsmark im Monat standen den Berufseinsteigern zu. Das Geld reichte kaum zum Sattwerden und so erinnert sich Kurt Gintzel noch heute, dass er hungrig seinen Dienst verrichten musste. „Wir konnten als Polizisten ja schlecht auf den Schwarzmarkt gehen.“ Trotzdem: Er war stolz und glücklich. Im schlesischen Wansen im Landkreis Ohlau (Regierungsbezirk Breslau) geboren und aufgewachsen, war er als sogenannter Vertriebener nach Bielefeld gekommen. Die Einheimischen vermittelten ihm wie anderen Flüchtlingen, dass er „störte“. Das änderte sich, als er seinen Dienst antrat. Als Polizist fühlte Gintzel sich plötzlich anerkannt. Er wusste: „Jetzt gehörst Du dazu!“

Noch Berufsanfänger setzte man ihn unter anderem ein, ehemalige NS-Funktionsträger, die im Lager Eselsheide zwischen Bielefeld und Paderborn (heute Schloß Holte-Stuckenbrock) interniert waren, auf ihren Busfahrten zur Spruchkammer Bielefeld zu begleiten. Den Gerichtsverhandlungen beiwohnend, erfuhr der junge Polizist von den Untaten der Verurteilten und schärfte auch hier sein politisches Bewusstsein. Nach und nach wurde Gintzel klar: „Die Nazis hatten uns in der Schule überhaupt keine Chance gegeben, denken zu lernen.“ Erst in der Polizeischule, wo zum Kanon neben Verkehrsrecht, Strafrecht und Polizeirecht mit einem hohen Stundenanteil auch Staatsbürgerkunde gehörte, erfuhr er, „dass das nicht stimmte, was die uns gesagt hatten.“ Der Unterricht in der Polizeischule wurde von Public Safety Officers über eine Abhöranlage verfolgt, um zu kontrollieren, dass kein Stoff vermittelt würde, der Ideologieelemente des Nationalsozialismus verbreitete. Die implizierte Aufforderung an die Schüler, mit dem, was sie für richtig und gut gehalten hatten, zu brechen, fiel Kurt Gintzel wie seinen Kollegen nicht ganz leicht, ‚neue‘ staatsrechtliche und ‚polizeiphilosophische‘ Ideen auf- und anzunehmen, gelang ihnen nicht immer auf Anhieb und ohne innere Widerstände.

Aufgewachsen war Kurt Gintzel in einem Handwerkerhaushalt, der Vater war Sattler- und Polstermeister gewesen. Kurt hatte von 1933 bis 1941 die Volksschule in Wansen besucht und anschließend eine kaufmännische Lehre absolviert. 1944, mit knapp 17 Jahren, war er in den Arbeitsdienst eingezogen worden. Noch Anfang Januar 1945 hatte er einen Einberufungsbefehl zum Militär bekommen, er wurde Mitglied der sogenannten Armee Wenck, der als letztes Aufgebot der Nationalsozialisten die jüngsten Soldaten der Wehrmacht einverleibt waren. Die letzten Kriegstage erlebte Gintzel an der Ostfront. Dann geriet er in russische Gefangenschaft. Nach seiner Entlassung im August 1945 verschlug es ihn zunächst in die sowjetische Besatzungszone, von dort aus machte er sich auf den Weg nach Bielefeld, wo er seine Mutter wusste, die zwischenzeitlich aus Schlesien geflohen war.

Der Polizeidienst in Bielefeld erfüllte Gintzel, als Beamter des Mittleren Dienstes war er mehr oder weniger rund um die Uhr im Einsatz. Zugleich trieb ihn ein ungeheurer Wissensdrang. Parallel zum Dienst nahm er sechs Jahre privaten Unterricht bei pensionierten Lehrern, um 1958 in Münster das Abitur abzulegen. Noch heute glänzen seine Augen, wenn er an seinen Lateinlehrer von damals zurückdenkt und an die Lektüre von Ciceros „Reden gegen Catilina“. Da erst habe er verstanden, was das eigentlich ist, Staatsrecht und Staatsphilosophie, Bürger- und Freiheitsrechte, und vieles andere mehr, was ihm weder in der Volksschule in Schlesien, noch in der Düsseldorfer Polizeischule vermittelt worden war. Sein wacher Geist und das, womit er sich intellektuell auseinandersetzte – nach dem Abitur begann er unverzüglich ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Münster - konnte Gintzel nicht immer zusammenbringen mit dem, was er in der Polizei erlebte. In den 1950er und beginnenden 1960er Jahren dominierte, wie er es formuliert, nämlich „eine militärische Problemlösungskompetenz“ das Handeln der Polizeiführer. Wenn viele Menschen zusammenstehen, dann ist das eo ipso eine Gefahr, etwa vermittelte man ihm. Gintzel empfand das schon damals als falsch und mit seinem Rechtsverständnis nicht vereinbar. „Die konnten das nicht anders, aber das ist kein professionelles Handeln.“

1961 schloss Kurt Gintzel sein Jurastudium erfolgreich ab. Die kritischen Äußerungen, die er sich gegenüber Kollegen und Vorgesetzten im Dienst herausnahm, wenn es um die Würdigung der geleisteten polizeilichen Arbeit ging, brachten ihm nicht nur Freunde ein, sie forderten den Kritisierten aber auch Respekt ab. Vom Zugführerlehrgang für die Beförderung in den Gehobenen Polizeidienst wurde Gintzel aus handfesten praktischen Gründen befreit: Man setzte ihn, den Schüler, gleichzeitig als Teilzeitlehrer ein. Sein Kriminalistik-Dozent war offenkundig froh, dass sich jemand mit den „Rechtshändeln“ auskannte und trug Gintzel auf, regelmäßig Referate zu den Inhalten des Bürgerlichen Gesetzbuches zu halten. Besonders kritisch stand der Schüler Gintzel der Polizeiverwendungslehre gegenüber. Mit seinem juristischen Fachwissen konnte er hier manches nicht in Einklang bringen. So beschloss er kurzerhand: „Wenn Du das [die Prüfungen für den Gehobenen Dienst, H.W.] schaffst, wirst Du dafür sorgen, dass sich das ändert.“

Trotz mancher Zweifel „mit Leib und Seele Polizist“, verzichtete Gintzel auf die Ableistung des Rechtsreferendariats. Nach Bestehen der sogenannten Zweiten Fachprüfung bei der Polizei und dem sich anschließenden Aufstieg in den Gehobenen Polizeidienst fand er das Wirkungsfeld, das ihn befähigte, Veränderungen im Denken und Handeln der Polizisten mitzugestalten: Ab 1963 wurde er Fachlehrer an der Polizeischule Carl Severing in Münster, von 1964 an, dem Jahr, als er auch zum Dr. jur. promoviert wurde, bis 1969 lehrte er am Polizeiinstitut in Hiltrup. Gintzel nutzte hier seine Möglichkeiten, wo immer es ging. Polizeiverwendungslehre etwa, so erzählt er heute, sei bei den mündlichen Prüfungen immer als erstes abgefragt worden. Ganz „idiotische Lagen“. Er habe dann als nächster Prüfer die Kandidaten jeweils die vorher bearbeitete Lage straf- und staatsrechtlich begründen lassen. „Die Lagen wurden dann abgeschafft!“

„Auf subversive Art“ etwas verändern, dabei wollte er bleiben. Auch das Amt als stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), das Gintzel ab 1970 (bis 1979) bekleidete, schien ihm dazu geeignet. Zwei Dinge hatten ihn angetrieben, diese zusätzliche kraftraubende Arbeit auf sich zu nehmen. Zum einen wollte er die skeptischen Kollegen überzeugen, dass die GdP Mitglied im Deutschen Gewerkschaftbund werden müsse, um als starke Kraft agieren zu können. Ihm, dem „Herrn Doktor“, den sie als Fachlehrer kannten und schätzten, würden die Zweifler die Richtigkeit dieser Position abnehmen, war Gintzel überzeugt. Und: Die GdP hatte sich schon in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass Polizisten eine qualifizierte Ausbildung brauchen, angehende Beamte des Gehobenen Dienstes müssten an Fachhochschulen unterrichtet werden. Davon war auch Gintzel überzeugt und dafür glaubte er, mit der Gewerkschaft im Rücken öffentlich gestärkt, eintreten zu können. [3]

Auch nachdem er die sogenannte Dritte Fachprüfung bestanden hatte und in den Höheren Polizeidienst aufgestiegen war, blieb Kurt Gintzel Lehrer. Von 1969 bis 1972 wirkte er als Dozent an der Höheren Polizeischule Münster. Seinen Schülern gab er die eigenen Überzeugungen mit auf den Berufsweg: „Unser Beruf fordert von uns Dienst am Menschen und sehr viel Verantwortung, vor allem aber Toleranz. Die Toleranz als Rechtsprinzip verlangt von der Polizei, daß sie die Verschiedenheit der Anschauungen und Überzeugungen der im Gemeinwesen organisierten Menschen zu respektieren und freie Entfaltung zu ermöglichen hat. Übung von Toleranz, soweit sie aus dem Rechtsprinzip folgt, ist sozialer Dienst und bei der Befriedung sozialer Prozesse oberste Tugend. Hier, meine verehrten Kollegen – erwarten Sie nicht leicht zu bewältigende Aufgaben.“ [4]

Einen kongenialen Partner fand Kurt Gintzel in diesen Jahren in seinem Kollegen Alfred Dietel. Auch Dietel wirkte als Dozent, zunächst als Fachlehrer an der Höheren Landespolizeischule Carl Severing, dann am Polizei-Institut Hiltrup (ab 1973 Polizeiführungsakademie[5]). Gemeinsam begannen die beiden nach und nach, ihre Vorstellungen vor allem zum Versammlungsrecht zu publizieren - einem hochkomplexen Feld, „weil die Zahl der gegeneinander abzuwägenden Interessen so vielfältig, die tatsächlichen Gegebenheiten als Voraussetzung des Handelns so differenziert und die damit im Einzelfall anzustellenden Denkoperationen so wenig voraussehbar sind.“ [6] Im Kern galt für Gintzel und Dietel: Das Versammlungsrecht ist kein reines Abwehrrecht, sondern auch ein aktives Statusrecht, und daraus sollte sich das polizeiliche Agieren ableiten. „[…] die öffentliche Diskussion in einer pluralen Gesellschaft außerhalb institutionalisierter und damit fast immer manipulierter Kommunikation ist eine der wenigen Möglichkeiten für die etablierte Autorität, die Interessen derer kennenzulernen, die zu vertreten sie den Auftrag hat. So gesehen ist das Demonstrationsrecht nicht lediglich Ausgrenzung individueller Handlungsfreiheit gegenüber dem Machtanspruch der öffentlichen Gewalt, sondern Mittel zur Teilnahme am staatlichen Willensbildungsprozeß. Daraus folgt: Für alle Demonstrationen besteht die Vermutung der Zulässigkeit.“ [7], so argumentierte Kurt Gintzel schon 1969, seiner Zeit weit voraus. Nicht wenige würden vermutlich, kennten sie den Autor der Zeilen nicht, annehmen, es handle sich um einen Auszug aus dem für zeitgemäße polizeiliche Lagebewältigungen wegweisenden sogenannten Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1985. „1968 unterlag ich noch einem Rechtfertigungszwang, weil ich als Lehrer das Versammlungsrecht verfassungsgemäß interpretiert habe. Ich entschloss mich daher, gemeinsam mit Herrn Dietel einen Kommentar zum Versammlungsrecht zu schreiben, um unsere Auffassung öffentlich zu machen und damit wissenschaftlicher Diskussion auszusetzen.“ [8], erläuterte Gintzel das Vorgehen der beiden engagierten Führungskräfte in einem Vortrag Mitte der 1990er Jahre. Der umfangreiche Kommentar zum Versammlungsgesetz, den Gintzel und Dietel verfassten, gilt heute als das Standardwerk für die Polizei, mittlerweile ist er in der 16. Auflage erschienen. [9]

Beide, Gintzel und Dietel, wirkten fortan also auf verschiedenen Ebenen, in der Polizeipraxis, vor allem in der Bildungsarbeit, in der politischen Betätigung über die Gewerkschaft der Polizei und durch die theoretische Reflexion in zahlreichen Publikationen, in denen sie sich mit dem polizeilichen Auftreten bei Großlagen, vor allem bei Demonstrationen und Versammlungen auseinandersetzten. „Es waren Polizeibeamte, die die […] verfassungsrechtliche Grundentscheidung […] zur Werteordnung beachteten und daraus ableitbare verfassungsrechtliche Vorgaben sowie solche der Sozialwissenschaften und der Rechtswissenschaft in polizeilicher Bildungsarbeit wirksam gemacht haben.“ [10], fasst Gintzel selbst das Wirken zusammen.

Die Reformbemühungen der beiden Polizeiführer blieben dem nordrhein-westfälischen Innenministerium nicht verborgen. Manchem ‚Ministerialen‘ waren die Vorstöße unheimlich. „Die Ministerialbürokratie war von unseren Auffassungen auch deswegen nicht überzeugt, weil wir die Leute, unsere Polizisten, zum Denken angeregt haben. Und das hat denen nicht gepasst!“, weiß Kurt Gintzel heute zu berichten. „Man fürchtete, dass all diese ‚Neuerungen‘ zu einer Verunsicherung der Einsatzkräfte führen könnten. […] „Schließlich hat man diesen ‚Erneuerungsprozess‘ beamtenrechtlich beendet – legal repressiv durch Versetzung.“ [11] Kurt Gintzel wurde 1972 Sachgebietsleiter Verkehr beim Polizeipräsidenten in Wuppertal, in der Folge 1976 Dezernent der Schutzpolizei beim Regierungspräsidenten Münster.

1980 trat Dr. Herbert Schnoor sein Amt als Innenminister des Landes NRW an. Kurt Gintzel und Alfred Dietel, letzterer war mittlerweile in führender Position beim Polizeipräsidium Dortmund eingesetzt, konnten den neuen Minister in vielen Gesprächen, auf die er sich wissbegierig einließ, von ihren Positionen überzeugen: „Die folgenden Reformvorschläge wurden [nach und nach]umgesetzt: Kommunikationstraining, Konfliktbewältigungstraining, Frauen für den Polizeiberuf, Umstrukturierung der Polizeiorganisation zu einer zweigeteilten Laufbahn, Ausbildung der Polizei zu mehr Bürgernähe durch Flexibilität, Ausbildung zu einem Einsatzverhalten, das auf Deeskalation setzt und zu einer Ausbildung, die das ‚Nichtschießen‘ zum Gegenstand hat.“ [12] Schnoor schätzte Gintzel und Dietel sehr und das zeigte sich dann bald auch in den personalpolitischen Entscheidungen des Ministers: Alfred Dietel wechselte 1981 ins Innenministerium und übernahm dort die Leitung des Referats „Einsatz der Schutzpolizei“. Im Juni 1984 ernannte der Innenminister dann Alfred Dietel zum Inspekteur der Polizei NRW und Kurt Gintzel zum Direktor der Bereitschaftspolizei NRW. Herbert Schnoor, der das Potenzial der beiden herausragenden Polizisten erkannt hatte, gerät noch heute ins Schwärmen, wenn er sich an die beiden erinnert: „Zu meiner Zeit hat es ganz wesentliche Veränderungen in der Polizeipolitik gegeben. Die gab es deshalb, weil ich hervorragende Polizeiführer hatte, die mir dann etwas erklärt haben.“ [13] Die Bewunderung beruht bis heute auf Gegenseitigkeit: „Der einzige große Reformer, den es in Nordrhein-Westfalen gibt“, so Kurt Gintzel im Gespräch, „das war Herbert Schnoor. Der hat es gemacht. Es kommt nicht darauf an, dass man Ideen hat, es kommt darauf an, dass sie umgesetzt werden. Und er hat sie umgesetzt!“

1987 wurde Dr. Kurt Gintzel pensioniert. Schon 1983 war ihm das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen worden, nun, 1987 folgte das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse. Er lebt heute mit seiner Frau Irmhild in Senden bei Münster. [14] „Noch vieles wäre zu sagen, um all das zu beschreiben, was einen Polizeibeamten in leitender Stellung auszeichnet. Es läßt sich aber auch in drei Worte kleiden: Beispiel und Toleranz.“ [15] Diesen Grundsatz hat Kurt Gintzel nicht nur seine Schüler gelehrt, er verkörpert ihn mit glaubwürdiger Überzeugung bis heute.

Literatur:

Dietel, Alfred / Gintzel, Kurt / Kniesel, Michael: Demonstrations- und Versammlungsfreiheit. Kommentar zum Gesetz über Versammlungen und Aufzüge. 16., aktualisierte Auflage, Köln, Berlin, München 2010.

Gintzel, Kurt: Demonstrationsfreiheit und polizeilicher Ordnungsauftrag. In: Demonstrationen. Aufruhr oder Element der Demokratie. Unter Mitarbeit von Alfred Dietel, Kurt Gintzel, Erich Küchenhoff, Werner Plitt. Hg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung. Bonn 1969, S. 9-27.

Gintzel, Kurt: Die Aufgaben der Polizei nach dem Musterpolizeigesetzbuch – eine kritische Analyse und zugleich ein Beitrag zum Berufsbild der Polizei, in: Die Polizei 1978, S. 33-40.

Gintzel, Kurt /Möllers, Herrmann: Das Berufsbild der Polizei zwischen Sein und Sollen – was nicht im Saarbrücker Gutachten steht, in: Die Polizei 1987, S. 1 -28.

Gintzel, Kurt: Ansatzpunkte christlicher Ethik für die Praxis des Polizeiberufs. In: Suchet der Stadt Bestes. Christliche Ethik und Polizei. Ein Werkstattbericht, zusammengestellt von Dr. Hermann Möllers, Lehrbeauftragter der EKD für Ethik im Polizeiberuf, Münster. Hg. vom Referat für die kirchlichen Werke, Verbände und Zielgruppendienste im Kirchenamt der EKD. Hannover 1991.S. 52-54.

Gintzel, Kurt: Versammlungsrecht und Polizei – Veränderungen nach 1968. Vortrag anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Polizei-Instituts Hiltrup / Polizeiführungsakademie Hiltrup 1995. Manuskript, Privatbesitz Gintzel. Außerdem in: Schriftenreihe der Polizeiführungsakademie Vol. 23, 3-4/95, S. 43-55.

Gintzel, Kurt: Buchbesprechung: Polizeigeschichte miterlebt, Herausgeber: Förderkreis der Polizeigeschichtlichen Sammlung Niedersachsen e. V., 429 Seiten, Euro 24,90, Redaktion: Erich Bünte, Hans-Hermann Deter, Helmut Dohr, Volker Dowidat, Siegfried Schadwinkel, Ottokar Schulze und Hubert Schwaninger, Braunschweig 2013, in: Die Polizei 2013, S. 212

Gintzel, Kurt: „Zu zeigen, was eigentlich gewesen ist“ - zugleich eine Ergänzung der Forschungsergebnisse zur Nachkriegspolizei in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, in: Die Polizei 2013, S.299-309.

Konzeption: Forschungsgruppe BiBeLL der FHöV NRW
Text: Heike Wüller; Gestaltung: Martina Eckert

[1]Quelle: Dr. Kurt Gintzel, Privatbesitz; hinterlegt im Erinnerungsarchiv Polizei (MUMA)
[2]Alle im Folgenden nicht gesondert nachgewiesenen Zitate stammen aus dem Zeitzeugeninterview mit Dr. Kurt Gintzel, das die Forschungsgruppe „Bildung, Beruf und Lebenslanges Lernen“ – BiBeLL (Heike Wüller, Martina Eckert und Judith Palm) am 14. März 2014 in Senden / Westfalen geführt hat. Der Videomitschnitt ist (zunächst noch für den internen Gebrauch) im Multimediaarchiv (MUMA) der FHöV NRW abgelegt und Bestandteil des Schwerpunkts „Zeitzeugengespräche“ im „Erinnerungsarchiv Polizei“ MUMA vgl.: www.fhoev.nrw.de/muma.html .) Die Forschungsgruppe BiBeLL bedankt sich bei Kurt Gintzel für seine großzügige Bereitschaft zum Gespräch und für die freundliche Bereitstellung von Bild- und Textquellen für das „Erinnerungsarchiv Polizei“.
[3]Gintzel, Kurt: Erklärung vor dem GdP-Kongress 1979. Privatbesitz Gintzel
[4]Gintzel, Kurt: Ansprache aus Anlaß der Verabschiedung des Lehrgangs 70/IX, 1970, S. 3. Privatbesitz Gintzel
[5]Zur geschichtlichen Entwicklung der Deutschen Hochschule der Polizei in Hiltrup vgl.: www.dhpol.de/de/hochschule/Ausstellung/Austellungsseiten/weg_DHPOL.php (Stand: 12.05.2014)
[6]Gintzel, Versammlungsrecht und Polizei – Veränderungen nach 1968. Vortrag anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Polizei-Instituts Hiltrup / Polizeiführungsakademie Hiltrup 1995, S. 18-19. Manuskript, Privatbesitz Gintzel. Außerdem in: Schriftenreihe der Polizeiführungsakademie Vol. 23, 3-4/95, S. 43-55
[7]Gintzel, Kurt: Demonstrationsfreiheit und polizeilicher Ordnungsauftrag. In: Demonstrationen. Aufruhr oder Element der Demokratie. Unter Mitarbeit von Alfred Dietel, Kurt Gintzel, Erich Küchenhoff, Werner Plitt. Hg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung. Bonn 1969, S. 9-27, hier: S. 11.
[8]Gintzel, Kurt: Versammlungsrecht und Polizei, Manuskript, S. 12
[9]Dietel, Alfred / Gintzel, Kurt / Kniesel, Michael: Demonstrations- und Versammlungsfreiheit. Kommentar zum Gesetz über Versammlungen und Aufzüge. 16., aktualisierte Auflage, Köln, Berlin, München 2010
[10]Gintzel, Versammlungsrecht und Polizei, Manuskript, S. 10
[11]Gintzel, Kurt: „Zu zeigen, was eigentlich gewesen ist“ - zugleich eine Ergänzung der Forschungsergebnisse zur Nachkriegspolizei in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, in: Die Polizei 2013, S. 299-309, hier: S. 305
[12]Gintzel, Zu zeigen, was eigentlich gewesen ist, S. 306
[13]Interview mit Dr. Herbert Schnoor, am 22.10.2012 in Werder/Havel geführt von Heike Wüller, Martina Eckert und Judith Palm. Minute 00:37 bis 01:02 des Videomitschnitts, abgelegt im MUMA der FHöV NRW.
[14]Alfred Dietel ist am 20. März 2009 verstorben. [15]Gintzel, Ansprache aus Anlaß der Verabschiedung des Lehrgangs 70/IX, S. 4.