Historisches Fenster - Februar 2014Februar 1966: Die Kölner Polizei stellt die ersten „Weyerlinge“ ein

Februar 1966: Die Kölner Polizei stellt die ersten „Weyerlinge“ ein

Not macht erfinderisch. Akuter Personalmangel veranlasste die nordrhein-westfälische Polizei in den 1960er Jahren, sich verstärkt dem Thema Nachwuchswerbung zu widmen. Die jungen Männer, die jetzt in dem Alter waren, sich um eine Stelle als Polizeianwärter bewerben zu können, stammten aus den geburtenschwachen Kriegs- und Nachkriegsjahrgängen. Auf dem Arbeitsmarkt hatten sie weitgehend freie Auswahl, das vielzitierte Wirtschaftswunder verschaffte Westdeutschland ab dem Ende der 1950er Jahre Vollbeschäftigung. Im Gegensatz zur freien Wirtschaft, die den Arbeitskräftemangel durch die Einstellung von Arbeitnehmern aus dem Ausland, den „Gastarbeitern“, auszugleichen suchte, blieb der Polizei allein der Zugriff auf den deutschen Nachwuchs. Als Arbeitgeber konkurrierte sie zudem verstärkt mit der 1956 gegründeten Bundeswehr. Um sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten, intensivierte die Polizei schließlich massiv die Personalwerbung und öffnete sich für neue Zielgruppen. Der nordrhein-westfälische Innenminister Willi Weyer (1917-1987) startete im Januar 1965 die Aktion „Lebensältere Bewerber“. Gesucht wurden jetzt ‚gestandene‘ Männer zwischen 26 und 35 Jahren, die aus anderen Berufen kommend in die Polizei wechseln wollten. Und auch Bewerber aus der Bundeswehr und dem 1951 gegründeten Bundesgrenzschutz waren willkommen, sofern sie das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Die Einstellungszahlen verdeutlichen: Die „Weyerlinge“, wie die lebensälteren Anwärter schnell genannt wurden, waren keineswegs nur eine kleine ‚Ersatzreserve‘ der nordrhein-westfälischen Polizei. 1965 rekrutierte diese vielmehr fast die Hälfte ihrer Neueinstellungen aus älteren Bewerbern, 1966 war es immerhin noch knapp ein Drittel.

Der Stichtag für die lebensälteren Polizeibewerber war der 31.1.1965. Bis dahin musste die „Spätlese“, wie „Die Streife“ in einer zeitgenössischen Ausgabe etwas despektierlich formulierte,[1] ihre Unterlagen eingereicht haben. 4.461 Männer trauten sich.[2] Sie waren bis dahin als Handwerker, Kraftfahrer oder Feuerwehrmänner tätig gewesen. Das Auswahlverfahren, das sie zu durchlaufen hatten, umfasste ein Diktat, das Abfassen eines Aufsatzes zu Themen wie „Auf dem Bahnhofsvorplatz“, „Die Bedeutung des Waldes“ oder „Ein Abend mit der Familie“[3] und die polizeiärztliche Untersuchung. Danach wurden auch die Rechenkünste der Bewerber überprüft und ihr Allgemeinwissen abgefragt. „Der Bewerber muss den Freiherrn von Stein ebenso kennen wie die EWG und die Baumwolle.“[4] Sportlichkeit war wohl eher keine zwingende Einstellungsvoraussetzung, jedenfalls musste sie beim Einstellungstest noch nicht unter Beweis gestellt werden. Als entscheidende Ablehnungsgründe für die Einstellung in den Polizeidienst konnte zum einen die unzureichende Gesundheit des Bewerbers geltend gemacht werden, zum anderen dessen gravierende Unkenntnisse in der Allgemeinbildung. Vor allem die mangelnde Beherrschung der deutschen Sprache fiel stark ins Gewicht. So musste etwa ein Bewerber beim Polizeipräsidium Bochum seinen Traum vom Polizistenleben aufgeben, weil er sich beim Anschreiben an die Behörde einige Patzer geleistet hatte: „Denn ich interessiere mir sehr für die Weize Mäuse (Verkehrspolizei). Das wäre mein Größter wunsch, nach meine Ausbildung.“ [5]

Wer eingestellt wurde, hatte alle Chancen, schon neun Monate später, nämlich nach erfolgreicher Beendigung des Grundlehrgangs, zum Polizeioberwachtmeister ernannt zu werden. Für einen sechsundzwanzigjährigen Familienvater mit einem Kind bedeutete das: 712 DM monatliches Gehalt.[6] Besonders attraktiv war das nicht, eher mussten viele der Männer sogar herbe finanzielle Verluste hinnehmen: „Der Haussegen beim Kraftfahrer hängt schief. Seine Frau ist mit seinen polizeilichen Ambitionen überhaupt nicht einverstanden.“[7] Schließlich musste der Betroffene die Einbuße der Hälfte seines bisherigen Monatsverdienstes akzeptieren. Was er, wie alle anderen frischgebackenen Polizisten allerdings im Gegenzug bekam, war hohe berufliche Sicherheit. Das kompensierte den vergleichsweise geringen Verdienst und zeigt, sieht man die Bewerberzahlen an, dass offenbar nicht jeder 1965 der wirtschaftlichen Konjunktur traute. 

Mühsam füllte die Polizei ihre Reihen auf. Manche Hoffnung wurde enttäuscht. So erfüllte sich etwa die Erwartung der Personalverantwortlichen nicht, dass das „Zechensterben“, das 1963 einen ersten Höhepunkt hatte und 10.000 Bergleute im Ruhrgebiet arbeitslos machte, den Zustrom zur Polizei verstärken würde. Die Zahl der Kumpel, die es zur Polizei zog, war eher gering.[8] 

Die Integration der alten Neuen in die Polizei verlief, zumindest wenn man den offiziellen Verlautbarungen Glauben schenkt, weitgehend reibungslos. Ausbilder und Vorgesetzte bescheinigten hier jedenfalls den „Weyerlingen“, sie seien „leistungsbereit“, „anstrengungswillig“ und „vorbildlich gutwillig“.[9]

Allerdings gab es auch kritische Stimmen: So äußerte sich etwa die Gewerkschaft der Polizei zur Übernahme von Soldaten und Beamten des Bundesgrenzschutzes in die Polizei besonders skeptisch. Deren militärische Ausbildung sei für die zivile Polizei unpassend.[10] 

Für die Neue Ruhr Zeitung war die Einstellung von fünf neuen Oberwachtmeistern beim Polizeipräsidium Köln im Februar 1966 nicht mehr als „Fünf Tropfen auf den heißen Stein“.[11] An der Qualität der neuen Kölner Polizisten, die zuvor als Küfer, als Krankenwagenfahrer, Schlosser, Wäscher und Plätter tätig gewesen waren, hatte die Zeitung allerdings nicht den geringsten Zweifel: „Mit dem Grundgesetz unter dem Arm braucht niemand von ihnen durch die Straßen zu patrouillieren, das müssen sie alle im Kopf haben.“ 

Was die Personalsuche anging, blieb die nordrhein-westfälische Polizei weiter erfinderisch. Um dem Personalmangel entgegenzuwirken, stellte sie für Tätigkeiten im Innendienst verstärkt Angestellte ein.[12] Und: Sie entdeckte die Abiturienten für sich. Zwischen 1955 und 1959 hatten nur 0,8 Prozent der Polizeianwärter das Abitur abgelegt. Das sollte sich nach Wunsch der Verantwortlichen in der Polizei endlich ändern. Die Schwierigkeiten bei der Anwerbung und Integration waren hier allerdings bisher besonders groß. Zum einen nämlich hatte die Polizei den Abiturienten keine besonderen Anreize zu bieten, gesonderte Laufbahnbestimmungen, die etwa verkürzte Ausbildungszeiten oder einen garantierten schnellen Aufstieg für Abiturienten vorsahen, gab es nicht. Und, was wohl mindestens genauso schlimm wog: Die aktiven Kollegen wehrten sich bislang mit Vehemenz gegen die Einstellung von Bewerbern mit Hochschulreife. In einer Rede vor Polizeigewerkschaftlern hatte sich der amtierende nordrhein-westfälische Innenminister Josef Herrmann Dufhues (1908-1971) 1961 jedenfalls noch konsterniert darüber gezeigt, welch rauer Wind den interessierten Abiturienten von Seiten der Polizei entgegen blies. An die längst überwunden geglaubten Zeiten des „Klassenkampfs“ fühle er sich erinnert. Dabei sei doch wahrlich zu bedenken, dass die wenigen Abiturienten wohl keine „Gefahr für den Geist und die Sozialstruktur der Polizei darstellten.“[13] Bis 1969 erreichte die Zahl der eingestellten Bewerber mit Hochschulreife in der nordrhein-westfälischen Polizei dann immerhin schon 3,7 Prozent.[14] 

Quellen: 

Neue Ruhr Zeitung (NRZ), Nr. 28, 2.2.1966: „Fünf Tropfen auf den heißen Stein“. o. S. 

Die Streife 2/1965, S. 2-3. 

Die Streife 7/1965, S. 2-6. 

Weinhauer, Klaus: Schutzpolizei in der Bundesrepublik. Zwischen Bürgerkrieg und Innerer Sicherheit: Die turbulenten sechziger Jahre. Paderborn, München, Wien, Zürich 2003. (Hier besonders: S. 64-82). 

Konzeption: Forschungsgruppe BiBeLL der FHöV NRW Text: Heike Wüller; Gestaltung: Martina Eckert 

[1] Die Streife, 2/1965, S. 2
[2] Die Streife, 2/1965, S. 2
[3] Die Streife, 2/1965, S. 2
[4] Die Streife, 2/1965, S. 2
[5] Die Streife, 2/1965, S. 3
[6] Die Streife, 2/1965, S. 2
[7] Die Streife, 2/1965, S. 2
[8] Die Streife, 2/1965, S. 3
[9] Die Streife, 7/1965, S. 3
[10] Vgl. Weinhauer, Klaus: Schutzpolizei in der Bundesrepublik. Zwischen Bürgerkrieg und Innerer Sicherheit: Die turbulenten sechziger Jahre. Paderborn, München, Wien, Zürich 2003. S. 72.
[11] NRZ, Nr. 28, 2.2.1966, o. S.
[12] Weinhauer, Schutzpolizei in der Bundesrepublik, S. 70
[13] Rede von Innenminister Dufhues auf dem Delegiertentag der GdP vom 18.1.1961. Nordrhein-westfälisches Staatsarchiv Detmold, D 1 – 24278. Zitiert nach: Weinhauer, Schutzpolizei in der Bundesrepublik, S. 74
[14] Weinhauer, Schutzpolizei in der Bundesrepublik, S. 73