Vereinigung für Polizeirecht gegründetWissenschaftlicher Austausch zum Polizeirecht

Nahaufnahme eines Blaulichts an einem Polizeiauto.
Die Gründungsversammlung der VPR fand im März 2026 statt
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Im Polizeirecht tätige Wissenschaftler/innen und Praktiker/innen haben die Vereinigung für Polizeirecht (VPR) gegründet

Die VPR soll dem wissenschaftlichen Austausch zu Themen des Polizeirechts dienen. Sie will die wissenschaftliche Behandlung aller Fragen fördern, die das Polizeirecht betreffen. Inhaltlich geht es dabei um das allgemeine Gefahrenabwehrrecht, die Gebiete des Besonderen Polizeirechts (vor allem Versammlungsrecht, Waffenrecht und öffentliches Vereinsrecht) und das strafprozessuale Eingriffsrecht. Die Vereinigung wird dazu künftig eine Jahrestagung (Polizeirechtstagung) ausrichten und einen daran anknüpfenden Tagungsband herausgeben.
 

  • Auf der Gründungsversammlung am 12. März 2026 wählten die Mitglieder Prof. Dr. Henning Schwier (Sächsische Hochschule der Polizei, Rothenburg), Prof. Dr. Dr. Markus Thiel (Deutsche Hochschule der Polizei, Münster) und Prof. Dr. Norbert Ullrich (HSPV NRW, Studienort Duisburg)zu gleichberechtigten Vorsitzenden.
     
  • Der Beirat wird geleitet von Prof. Dr. Andreas Heusch (Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf).
     
  • Aus dem universitären beziehungsweise aus dem Forschungsbereich gehören Prof. Dr. Christian von Coelln (Köln), Prof. Dr. Christoph Enders (Leipzig), Prof. Dr. Thomas Mann (Göttingen), Prof. Dr. Markus Möstl (Bayreuth), Prof. Dr. Ralf Poscher (Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg) und Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold (Gießen) dem Beirat an.
     
  • Die Fachhochschulen sind im Beirat vertreten durch Prof. Dr. Michael Bäuerle (Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, Gießen), Prof. Dr. Frank Braun, Prof. Dr. Stefanie Haumer und Ltd. Polizeidirektor Dr. Christoph Keller (alle HSPV NRW, Studienort Münster), Prof. Dr. Jan Roggenkamp (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin), Prof. Dr. Christoph Trurnit (Hochschule für Polizei, Villingen-Schwenningen) und Prof. Dr. Marc Wagner (Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl).
     
  • Die Rechtspraxis wird im Beirat repräsentiert durch Dr. Holger Habich (Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main), VRiVGH Matthias Hettich (Verwaltungsgerichtshof Mannheim), VRiinVG Andrea Houben (Verwaltungsgericht Düsseldorf), Staatsrat a.D. Dr. Michael Kniesel, Ltd. Ministerialrat Prof. Dr. Klaus Schönenbroicher (Innenministerium NRW), Rechtsanwalt Prof. a.D. Dr. Bernhard Weiner (Meppen) und Polizeidirektor Michael Wernthaler (Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal).
     
  • Von Seiten der HSPV NRW sind zudem Polizeidirektor Sinan Eroglu LL.M. (Studienort Gelsenkirchen, Landesfachkoordinator für Eingriffsrecht und Mitglied des Senats) sowie Prof. Dr. Martin Klein, (Studienort Bielefeld, örtlicher Fachkoordinator für Staatsrecht und Mitglied des Senats) der VPR beigetreten.


Mitglied in der VPR kann werden, wer ein Studium mit juristischem Schwerpunkt abgeschlossen hat (insbesondere Rechtswissenschaft, Polizei- oder Verwaltungsstudium) und sich entweder wissenschaftlich haupt- oder nebenamtlich in der Lehre an einer Hochschule und / oder in der Forschung mit dem Polizeirecht befasst oder zum Dr. iur. promoviert wurde und hauptberuflich auf dem Gebiet des Polizeirechts tätig ist oder das zweite juristische Staatsexamen oder einen Master mit juristischem Schwerpunkt im Bereich Polizei oder Verwaltung erworben hat und hauptberuflich mit dem Polizeirecht intensiv befasst ist.
 

Weitere Informationen zur VPR stehen online zur Verfügung:

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