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Reform der Verfassung des Landes
Der Landtag NRW hatte eine Kommission zur Reform der Verfassung des Landes eingerichtet. Zu drei ihrer Sitzungen war auch die „Forschungsgruppe Politische Partizipation“ der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW geladen.
Vor mehr als 60 Jahren wurde die erste Verfassung des Bundeslands Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die gesellschaftlichen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich verändert. Damit die Verfassung NRW diesen Entwicklungen gerecht wird, hatte die Verfassungskommission den Auftrag, gemeinsam mit externen Fachleuten Vorschläge für eine Überarbeitung zu entwickeln. Zu diesen externen Fachleuten zählten u.a. auch die „FHöV-Forschungsgruppe Politische Partizipation“, die aus Prof.’in Dr. Katrin Möltgen, Prof. Dr. Frank Bätge und Prof. Dr. Harald Hofmann besteht.
Bei einer abschließenden Sitzung fasste die Präsidentin des Landtages Carina Gödecke am 12.9.16 die Ergebnisse in den neuen Räumen der Friedrich-Ebert-Stiftung in Düsseldorf zusammen. Gesamtergebnis der Kommissionsarbeit ist ein von vier Fraktionen des Landtags getragener Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung (Drucksache 16/12350).
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