Mobiles ArbeitenDienstvereinbarungen in der Landesverwaltung

Neue Forschungsdokumentation zum mobilen Arbeiten in der Landesverwaltung

Die COVID-19-Pandemie hat im Frühjahr des Jahres 2020 in der Arbeitswelt einen eklatanten Anstieg alternativer Arbeitsformen ausgelöst. Von jetzt auf gleich mussten sich Mitarbeitende und Führungskräfte darauf einstellen, dass sie mit Unterstützung digitaler Kommunikationstechnik im Homeoffice arbeiten.

Die Umstellung traf die öffentliche Verwaltung nicht unvorbereitet. Als Reaktion auf veränderte Erwartungen und Prioritäten haben Behörden in den letzten Jahren Dienstvereinbarungen zur Telearbeit sowie zum mobilen Arbeiten eingeführt beziehungsweise überarbeitet. Neben Ansätzen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement sind vor allem flexible Arbeitszeitmodelle wichtige Treiber einer modernen Organisationskultur. Vereinbarungen zur Telearbeit und zum mobilen Arbeiten liegen also im Trend. Manche Behörden können bereits auf langjährige Erfahrungen zurückblicken. Für andere ist das mobile Arbeiten neu.

Die Forschungsdokumentation von Prof. Dr. Martina Eckert dient zugleich als Praxishandreichung. Sie soll die Vielfalt aufzeigen, mit der die Landesverwaltung NRW unter Rückgriff auf Dienstvereinbarungen zur Telearbeit auf die Bedürfnisse der Beschäftigten reagiert. Es konnten 15 Kernelemente extrahiert werden, die im Detail skizziert und eingeordnet werden. Die Handreichung soll die Verwaltungspraxis bei der Strategieentwicklung unterstützen und es ihr erleichtern, bei anstehenden Modifizierungen und Neuformulierungen ihrer Dienstvereinbarungen auf die Erfahrung ihrer Referenzgruppe und Impulse zur Organisationsentwicklung zurückzugreifen.

Die Forschung zu diesem aktuellen Thema wird fortgesetzt. Bereits im August und September 2020 liefen in zwei Landesministerien, einer Bezirksregierung und einer nachgeordneten Behörde Online-Befragungen an, welche die Erfahrungen mit der Arbeit im Homeoffice während der COVID-19-Pandemie erheben.

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