ForschungsförderungFörderlinien der HSPV NRW überarbeitet

Die neue Förderlinie IV „Publikationsförderung“ ist da!

Die Lehrenden der HSPV NRW leisten durch Forschungs- und Entwicklungsprojekte einen großen Beitrag dazu, Erkenntnisse zu gewinnen, Innovationen zu fördern und den gewonnenen Wissens- und Praxistransfer in der Lehre zu verwenden. Wesentlich dafür ist eine große Beteiligung der Lehrenden an Forschungsprojekten. Die HSPV NRW unterstützt die Forschenden, indem sie vielfältige Möglichkeiten der Forschungsförderung anbietet.

Die klassischen Förderlinien I bis III wurden von den Mitgliedern der Kommission für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (FoKo) in Abstimmung mit den Forschungsinstituten IPK, IPM und IGE vereinheitlicht und an den Stellen verändert, wo in der Vergangenheit Unsicherheiten und Änderungsbedarfe festgestellt wurden. So war beispielsweise die Förderlinie I (Unterstützung von Einzelprojekten) in der Vergangenheit auf ein Jahr ausgelegt. Jetzt kann diese Förderung bis zu drei Jahre in Anspruch genommen werden. Bei der Förderlinie II (Forschungsgruppen) können inzwischen auch Projekte mit mehr als drei Forschenden unterstützt werden. Zusätzlich erhalten alle Projektbeteiligten eine entsprechende Förderung. Dadurch sollen insbesondere interdisziplinäre Projekte gefördert werden; auch solche, bei denen mehr als drei Forschende aktiv sind. Die Förderlinie III bezieht sich auf die Forschungsinstitute, welche die Projekte unterstützen, die in ihre jeweiligen Forschungsschwerpunkte fallen. Zur Förderung in den Forschungsinstituten geben die jeweiligen Sprecherteams gerne Auskunft.

Die Forschungskommission hat nicht nur ihre Förderlinien überarbeitet, sondern mit der Schaffung der neuen Förderlinie IV eine Lücke geschlossen, nämlich die Unterstützung kleinerer wissenschaftlicher Publikationsvorhaben. Ziel ist die niederschwellige Förderung von Veröffentlichungen, um einerseits die wissenschaftlichen Leistungen zu honorieren und andererseits die Forschung an der HSPV NRW noch sichtbarer zu machen. Ab sofort können daher alle Interessierten die neue Publikationsförderung beantragen, wenn sie im aktuellen Studienjahr wissenschaftlich publiziert haben und hierbei noch nicht anderweitig gefördert wurden. Insgesamt können pro Studienjahr bis zu vier wissenschaftliche Publikationen eingereicht werden. Zusammengerechnet werden maximal 40 Normseiten gefördert, sodass alles in allem eine Lehrdeputatsreduktion von bis zu 20 LVS möglich ist.
Der Weg zur Förderung ist einfach: Das entsprechende Antragsformular ausfüllen, die Projektskizze beifügen und abschicken.

Weitere Informationen zu den Förderlinien I, II und IV finden Sie auf der Website der HSPV NRW.