Neuer FlyerGeschlechtergerechte Sprache an der HSPV NRW

Informationen und Beispiele zur sprachlichen Gleichstellung der Geschlechter

Sprache soll alle Menschen gleichermaßen ansprechen und sie vor allem gleich behandeln. Dennoch sind viele Texte immer noch im generischen Maskulinum, also in der männlichen Sprachform, verfasst, bei der Frauen zwar auch angesprochen werden sollen, aber nicht konkret benannt werden. Um die sprachliche Gleichbehandlung zu fördern und das weibliche Geschlecht sprachlich sichtbar zu machen, müssen Frauen und Männer gleichermaßen angesprochen werden. Deshalb sollten in der täglichen Kommunikation möglichst geschlechtsumfassende Formulierungen verwendet werden – auch an der HSPV NRW.


Sprachliche Gleichstellung der Geschlechter

Eine professionelle Darstellung der HSPV NRW in der internen und externen Kommunikation erfordert eine einheitliche Regelung zur geschlechtersensiblen Sprachgestaltung. Daher hat das Präsidium in Abstimmung mit der Gleichstellungskommission der HSPV NRW folgende Regelungen für die Hochschulkommunikation vereinbart:

  • Geschriebene Texte sind gendersensibel zu verfassen.
  • Dabei ist die Darstellung in geschlechtsneutraler Form oder die Nennung beider Geschlechter zu verwenden.
  • Auf orthographische Ausdrucksmittel, wie Unterstrich (Gendergap) oder Asterisk (Genderstern), wird verzichtet.
     
Informationen und Beispiele zur sprachlichen Gleichstellung der Geschlechter.
Flyer Gendergerechte Sprache

Diese Regelungen gelten für sämtlichen Schriftverkehr, beispielsweise für:

  • E-Mails
  • Briefe
  • Protokolle
  • Vermerke
  • Präsentationen
  • Broschüren
  • Flyer
  • Newsletterartikel
  • Homepagebeiträge
  • Amtliche Mitteilungen
  • Formulare etc.

Weitere Informationen zum Thema sowie hilfreiche Beispiele zum Formulieren von gendersensiblen Texten können Sie dem beigefügten Flyer  entnehmen.

Der Flyer steht zusätzlich auf der Seite der Gleichstellung zur Verfügung.