FHöV Aktuell Mai 2009Der Newsletter ist da!

Der Newsletter ist da!

Liebe Leserin, lieber Leser,

unser Grundgesetz feiert am 23. Mai seinen 60. Geburtstag. Im Parla - mentarischen Rat und in den Ländern der späteren Bundesrepublik Deutschland ist damals heftig um die Grundfragen unseres Staatswesens gerungen worden. Das Ergebnis dieses Ringens ist nicht nur verfassungspoltisch ein großer Wurf geworden. Deshalb haben wir heute allen Anlass zum Feiern. Dies ist durchaus wörtlich zu nehmen, denn in den Abteilungen der FHöV NRW laufen entsprechende Vorbereitungen.

Unser Grundgesetz ist nach allen internationalen Maßstäben ein Muster für eine moderne, rechtsstaatliche Verfassung. Lebendig interpretiert durch zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gibt es auch im 21. Jahrhundert unserem pluralistisch-freiheitlichen Staatswesen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen. Zwar gehört es zum „Bauplan“ dieses Grundgesetzes, als Gegenentwurf zur Nazidiktatur uns Deutschen hie und da besondere Beschränkungen aufzuerlegen. Aber gerade auch deshalb ist diese Verfassung offener für eine fortschreitende europäische Integration als andere. Alles in allem dürften wir mit dieser rechtlichen Grundordnung auch für die kommenden Dekaden gerüstet sein.

Neben der „D-Mark“ bzw. dem „Wirtschaftswunder“ hat das Grundgesetz das „Zeug“, als Gründungsmythos des aus dem Kriege hervorgegangenen neuen demokratischen Deutschlands zu fungieren. Die Funktion eines Mythos, zumal eines Gründungsmythos, ist sinnstiftend und verbindend. Durch Symbolik schafft er Identifikation, eine auch emotional verankerte Verständigung darüber, was wir sind bzw. sein wollen. Nur tun wir heutigen Deutschen uns offenbar schwer damit. Das Konstrukt eines „Verfassungspatriotismus“, vor 30 Jahren von Dolf Sternberger und auch Jürgen Habermas aufgebracht, hat seine Wirkmacht und damit seine Chancen durch eine überbetonte Rationalität relativiert. Vermutlich werden daher die allgegenwärtigen Demoskopen zum Jubiläum des Grundgesetzes enthüllen, dass es für breite Schichten der Bevölkerung keine tiefere, identitätsstiftende Bedeutung hat. Vorhersehbar ist das schon jetzt, zumal der Politologe Herfried Münkler erst unlängst das Deutschland von heute scharfsinnig als weitgehend „mythenfreie Zone“ charakterisiert hat.

Helfen wir also mit, den „Mythos“ Grundgesetz im Bewusstsein unserer Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der jungen zu verankern. In einem rationalen Sinne wird die Fachhochschule diesem Anspruch immer schon gerecht, indem sie der Vermittlung grundgesetzlicher Inhalte und Lehren einen hohen Stellenwert einräumt. Vielleicht hilft die Besinnung auf das 60jährige Jubiläum unseres Grundgesetzes, diese Verankerung auch jenseits der verstandesmäßigen Rezeption zu vertiefen. Einen Versuch ist es wert!

Ihr

Dr. Ludger Schrapper, Präsident der FHöV NRW