Fachtagung Beamtenrecht 2025Austausch in Berlin

Ein großer Raum mit Tischen und Stühlen, die auf eine Bühne ausgerichtet sind. An den Tischen sitzen Menschen.
Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis tauschten sich zum Thema "Beamtenrecht" aus.
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Am 4. und 5. Dezember veranstaltete das Kommunale Bildungswerk e.V. (kbw) in Berlin eine Fachtagung zum Beamtenrecht zum Thema „Probleme, Erfahrungen und Lösungen aus der behördlichen Praxis“.

Neben anderen Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, aus der Gerichtsbarkeit und der Praxis war auch Prof. Dr. Till Immich von der HSPV NRW (Studienort Dortmund, im Masterstudiengang Studienort Gelsenkirchen, Mitglied des Instituts für Personal und Management) als Fachexperte eingeladen. 

Die Veranstaltung bot einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen, rechtliche Fragestellungen und notwendige Reformperspektiven im Beamtenrecht. Die Expertinnen und Experten beleuchteten dabei zentrale Herausforderungen und Zukunftsperspektiven für den öffentlichen Dienst. Insgesamt nahmen 180 Personen vor Ort aus Ministerien, Kommunen und weiteren Behörden teil; weitere 80 Teilnehmende verfolgten die Tagung online. Mit 260 Teilnehmenden insgesamt war die Resonanz bemerkenswert hoch – insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten haushalterischen Lage in vielen Verwaltungen.

Nach der Eröffnung und Begrüßung leitete Dr. Andreas Hartung, Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D., die Tagung mit einem Überblick über die jüngste Rechtsprechung des BVerwG im Beamtenrecht ein. Seine Analyse machte deutlich, wie stark die Personalpraxis weiterhin von gerichtlich entwickelten Maßstäben geprägt wird – insbesondere bei Beförderungsentscheidungen und Auswahlverfahren. Auf Fragen ging Hartung dezidiert ein und verstand es, die Teilnehmenden online und in Präsenz gleichermaßen mit ihren Fragen abzuholen. 

Anschließend zeigte Rechtsanwältin Kristina Dörnenburg, welche Spielräume Dienstherren nutzen können, um den öffentlichen Dienst für gut ausgebildete Fachkräfte attraktiv zu gestalten. Angesichts des anhaltenden Wettbewerbs mit der Privatwirtschaft wurden rechtssichere Anreizsysteme als zentrales Zukunftsthema identifiziert. Rückmeldungen von Teilnehmenden bestätigten die Tatsache, dass der Beamtenstatus nicht mehr uneingeschränkt dazu führt, dass sich Bewerberinnen und Bewerber für das Beamtentum entscheiden. Insbesondere im „mittleren Dienst“ scheint es in manchen Bundesländern einen Trend zum „Angestelltenverhältnis“ zu geben, der von den Bewerberinnen und Bewerbern ausgeht. 

Am Nachmittag widmete sich Ministerialrat a.D.Jürgen Lorse den aktuellen Herausforderungen der dienstlichen Beurteilung. Bis zu seiner Pensionierung im Sommer dieses Jahres leitete Lorse im Bundesministerium der Verteidigung das Referat für das Personalmanagement von rund 25.000 Beamtinnen und Beamten. Aus dieser langjährigen ministeriellen Erfahrung heraus gab er einen tiefen Einblick in die Praxis und zeigte auf, wie neue Entwicklungen in der Rechtsprechung die Anforderungen an Beurteilerinnen, Beurteiler und Personalstellen verändern. Nicht umsonst ist Lorse aufgrund seiner Veröffentlichung im Beurteilungswesen eine Größe im Beamtenrecht und auch als Gutachter sehr gefragt. In seinem Vortrag ging er außerdem der Frage nach, welche Rolle die Künstliche Intelligenz (KI) künftig im Beurteilungswesen spielen könnte. Die Teilnehmenden zeigten hieran besonders großes Interesse

Till Immich steht am linken Bildrand auf einer Bühne an einem Rednerpult. Hinter ihm wird eine Projektion an die Wand geworfen.
Prof. Dr. Till Immich nahm als Vertreter der HSPV NRW an der Tagung teil und referierte zum Thema Ämterpatronage".
Mehrere Menschen sitzen auf Stühlen auf einer Bühne für eine Podiumsdiskussion.
Bei einer Podiumsdiskussion wurden aktuelle Themen intensiv erörtert.

In der anschließenden Podiumsdiskussion stand die Frage im Mittelpunkt, wie zukunftsfähig das deutsche Beamtentum angesichts gesellschaftlicher, politischer und administrativer Veränderungen ist. Von Seiten des Vorsitzenden der dbb jugend, Matthäus Fandrejewski, kamen dazu auch Impulse aus Sicht der „Generation Z“. Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, Wissenschaft und Justiz diskutierten unter anderem über besoldungsrechtliche Reformbedarfe und die Sicherung der Attraktivität des Berufsbeamtentums. Auch die Möglichkeiten und Risiken der KI wurden kurz umrissen.

Den zweiten Tag eröffnete Prof. Dr. Till Immich von der HSPV NRW mit einem Vortrag zum Thema Ämterpatronage und ihren Gefahren für die Integrität und Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Anhand eines Vergleichs mit den USA zeigte er auf, welche Risiken entstehen können, wenn parteipolitische Einflussnahmen in Auswahlentscheidungen überhandnehmen. Er diskutierte zudem, welche rechtlichen Schutzmechanismen – insbesondere im Landesrecht NRW unter besonderer Berücksichtigung des zum 07.06.2025 modernisierten Laufbahnrechts – zur Stärkung des Beamtentums beitragen können und welche rechtlichen Einfallstore für eine „Vetternwirtschaft“ auszumachen sind. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Genese des neuen § 92a LBG NRW, der transparente und objektive Auswahlverfahren absichern soll. 

Im weiteren Verlauf bot Prof. Dr. Harald Bretschneider von der Hochschule des Bundes einen strukturierten Überblick über Versorgungsansprüche bei Dienstunfällen. Als hauptamtlich Lehrender im Fachbereich Bundespolizei in Lübeck konnte Bretschneider u.a. die polizeilichen Besonderheiten auch auf Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr übertragen. 

Aktuelle Rechtsprechung und Beispiele aus der Praxis trugen zu einer angeregten Diskussion bei, bevor Rechtsanwalt Dirk Lenders die wesentlichen Kriterien behördlicher Entscheidungsfindung im Disziplinarrecht erläuterte. Lebhafte Praxisfälle und Entscheidungen führten bei den Teilnehmenden zu humorigen Reaktionen und einem gelungenen Vortrag.

Für die HSPV NRW unterstreicht die Tagung erneut die Bedeutung eines aktuellen, rechtlich fundierten und zugleich praxisorientierten Wissens im Beamtenrecht. Dies gilt gleichermaßen für die Bachelorstudiengänge wie für den Masterstudiengang, in denen beamtenrechtliche Kompetenzen von Grund auf und eng an den praktischen Anforderungen des öffentlichen Dienstes vermittelt werden.

Die Einladung von Prof. Dr. Immich nach Berlin zeigt zudem, wie stark Lehrende der HSPV NRW als wissenschaftliche Partner und Fachexperten bei der Weiterentwicklung des Dienstrechts gefragt sind. Die Hochschule fördert entsprechende Forschungsaktivitäten gezielt und nimmt damit eine zentrale Aufgabe in einer demokratischen Gesellschaft wahr.

Land und Fachhochschulen gewährleisten, dass die Mitglieder der HSPV NRW bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Freiheit von Forschung und Lehre in vollem Umfang ausüben können. Dazu gehört insbesondere die Freiheit, wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen, zu verbreiten und im fachlichen Austausch weiterzuentwickeln. Dass Lehrende eine Forschungsreise auch nach Berlin führen kann, zeigt die gelungene Fachtagung.