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Die HSPV NRW hat Prof. Dr. Thomas Grumke, Lehrender für Politikwissenschaft und Soziologie am Studienort Gelsenkirchen, zum Extremismusbeauftragten benannt. Er tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Dorothee Dienstbühl an, die ihn aufgrund seiner Expertise und langjähriger Forschungserfahrung als ihren Nachfolger vorgeschlagen hatte.
Grumkes Aufgabe als Extremismusbeauftragter besteht darin, Angelegenheiten des politischen Extremismus nach innen und nach außen zu vertreten. Er soll Hinweisen mit extremistischem Bezug zu Personen und Sachverhalten durch Lehrende, Studierende oder Mitarbeitende der Hochschule nachgehen und die Leitung entsprechend beraten. Er führt zudem regelmäßig Fortbildungen zum politischen Extremismus durch und ist Ansprechpartner für das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), die Ausbildungsbehörden und -leitungen, das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP), die Polizeibehörden sowie für zivilgesellschaftliche Akteure. Darüber hinaus berät er bei Bedarf das Teildezernat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Medienanfragen.
Martin Bornträger, Präsident der HSPV NRW, erklärt: „In unseren Studiengängen spielen Menschenrechtsbildung sowie die Auseinandersetzung mit und vor allem die Prävention von menschenfeindlichen Einstellungen eine große Rolle. Wir als Hochschule tragen Verantwortung dafür, dass unsere Lehrenden, Mitarbeitenden und Studierenden sich gemäß unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verhalten, dass ihr Handeln auf rechtsstaatlichen Prinzipien und Wertevorstellungen basiert. Daher freue ich mich, dass wir mit Thomas Grumke einen erfahrenen und versierten Kollegen für die Funktion des Extremismusbeauftragten gewinnen konnten.“
Das IM NRW hatte die Funktion der Extremismusbeauftragten in den Polizeibehörden und an der HSPV NRW im vergangenen Jahr neu geschaffen, um Anlaufstellen einzurichten, die Hinweisen auf extremistische, rassistische, fremden- und ausländerfeindliche Auffassungen bei Mitarbeitenden und Beamtinnen und Beamten nachgehen beziehungsweise diese untersuchen.
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