Ende der Antragsfrist im AugustPublikationsförderung

Seit dem Studienjahr 2020/2021 können an der HSPV NRW kleinere wissenschaftliche Publikationen nachträglich gefördert werden

Im ersten Jahr wurden 64 Anträge eingereicht und gefördert. Auch im zweiten Jahr erfährt die Förderlinie bislang großen Zuspruch. Das Ziel der Hochschule ist es, die Forschungs- und Publikationsaktivitäten zu unterstützen und sichtbarer zu machen, weshalb mit der Förderlinie 4 (FL 4) kleinere wissenschaftliche Publikationen durch eine nachträgliche Gewährung von LVS honoriert werden.

Mit dem Ende des Studienjahres am 31. August 2022 endet auch die Einreichungsfrist für Anträge auf Förderung der FL 4 in diesem Studienjahr. Das Forschungsdezernat ermuntert alle Professorinnen und Professoren sowie alle hauptamtlichen Dozentinnen und Dozenten der HSPV NRW, Publikationen einzureichen, die unter die Förderkriterien fallen.

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