Betriebliche EingliederungDienstvereinbarung unterzeichnet
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Die HSPV NRW setzt neue Maßstäbe bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitenden
Jede/r Mitarbeitende kann in die Situation geraten, für längere Zeit im Job zu fehlen, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung. Der Wiedereinstieg kann dann schwierig werden: Nach langer Zeit ohne Kontakt zum Kollegium und nach einer möglicherweise sehr anstrengenden Phase direkt wieder voll durchstarten? Diese Situation kann mit Ängsten und Vorbehalten verbunden sein. Genau hier setzt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an.
Die Dienstvereinbarung BEM, die alle relevanten Aspekte zur Wiedereingliederung von Mitarbeitenden in den beruflichen Alltag regelt, wurde am 30.04.2025 vom Präsidium der HSPV NRW sowie von den Personalräten und der Schwerbehindertenvertretung unterzeichnet. Federführend in der Ausarbeitung des Dokuments war Daniel Belavic, Leiter des Teildezernats 21.4 „Betriebliches Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz“. Durch seine Ausarbeitung erhält die HSPV NRW eine der modernsten Dienstvereinbarungen zur betrieblichen Eingliederung.
„Mir ist es wichtig, dass der Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen nicht abbricht und der Arbeitgeber in dieser schwierigen Situation auch eine empathische Seite zeigt“, erläutert Belavic seine Motivation. In den vergangenen Jahren führte er bereits viele Gespräche mit Mitarbeitenden, die für längere Zeit auf ihrer Stelle ausfielen. „Ich mache ein Gesprächsangebot, auf das die Leute eingehen können“, erklärt er. Diese gelebte Praxis wird durch die Dienstvereinbarung nun in feste Formen gebracht.
HSPV-Präsident Martin Bornträger lobte die Dienstvereinbarung als wichtigen Baustein für die Hochschule als Arbeitgeber, der auch seiner sozialen Verantwortung gerecht werden möchte. Auch das langjährige Engagement von Daniel Belavic sei eine feste Stütze in diesem Bereich der Hochschule.
Ausführliche Informationen zum Thema Eingliederungsmanagement stehen auf der Website der HSPV NRW zur Verfügung:
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