Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)Erfolgreiches Engagement für mehr Verkehrssicherheit

Quelle: ADAC
Quelle: ADAC

Nach mehreren Jahrzehnten kontroverser und oft emotional geführter Diskussionen hat sich im Mai 2020 der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) für die Einführung eines generellen Tempolimits von 130 km/h für alle Kraftfahrzeuge auf Bundesautobahnen ausgesprochen, um die Zahl der Schwerverletzten und Unfalltoten zu reduzieren.

Der DVR hat hier zweifellos eine Menge an Meinungen, Interessen und Forderungen unter einen Hut zu bringen. Insofern ist die Entscheidung ein gewaltiger Kraftakt gewesen, der nur mit Kompromissen zu stemmen war. Damit erhöht sich der politische Druck, auch in Deutschland ein – weltweit bestehendes – generelles Tempolimit einzuführen, denn die Stimme des DVR hat Gewicht, weil dieser eine Allianz verschiedenster Institutionen des gesellschaftlichen Bereichs bildet. 

Die nach vielen Sitzungen und konstruktiven Diskussionen zu einem jeweiligen Mehrheitsergebnis gehaltenen Abstimmungen, führten letztlich zu einer von allen Ausschussleitungen gemeinsam getragenen Beschlussvorlage für den Vorstand des DVR. Diese bereits vorabgestimmte mehrseitige Vorlage zugunsten eines Tempolimits enthielt als Kompromiss mit den Protagonisten der PS-Branche eine weitgehende, im Text jedoch etwas versteckte Öffnungsklausel, in der es hieß: „Auf geeigneten Streckenabschnitten sollte eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Zeichen 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit) mit besonderer Begründung ermöglicht werden.“

In der entscheidenden Abstimmung des DVR-Vorstands griffen allerdings mehrheitlich die von Peter Schlanstein (HSPV NRW) vorgetragenen Argumente, woraufhin der ursprüngliche Passus auf folgende Formulierung abgeändert wurde: „Auf geeigneten Streckenabschnitten kann eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Zeichen 274 mit besonderer Begründung ermöglicht werden.“

Die fragliche Regelung war nicht als Ausnahmevorschrift, sondern als sogenannte Soll-Vorschrift formuliert worden. Im Falle einer Umsetzung durch den Verordnungsgeber würden die Straßenverkehrsbehörden in die Pflicht genommen, nach geeigneten Autobahn-Streckenabschnitten zu suchen, wo es möglich wäre, schneller als 130 km/h zu fahren. Denn nach der ursprünglich gewählten Formulierung „soll(te)“ ja gerade, wo (mit entsprechender Begründung) vertretbar, „schnelleres Fahren ermöglicht werden“.

Die inhaltlich weiter ausgeführte Bitte des HSPV-Vertreters dazu war, die Formulierung von der konsensual eingebrachten Regel (möglichst viele Strecken nach wie vor mit freier Geschwindigkeitswahl auszuweisen) auf die (mehrheitlich hoffentlich gewünschte) Ausnahme zurückzuführen. Das musste im Text des Beschlusses erkennbar sein.

Durch den jetzt entschiedenen DVR-Beschluss wird deutlich, dass die (auch in der Bevölkerung)  überwiegend gewünschte Ausnahme von einem Verzicht auf ein (generelles) Tempolimit von „130 km/h“ gegenüber der ursprünglich vorabgestimmten Aussage künftig nicht als „Soll“-Vorschrift und damit als Regel gefordert wird (dann gäbe es weiterhin quasi „freie Fahrt“), sondern dass klar ersichtlich ist, dass dies nun tatsächlich als Ausnahme gelten soll.

Wer sich mit der Sinnhaftigkeit eines Tempolimits ernsthaft auseinandersetzen möchte, muss bereit sein, dies näher zu untersuchen, da man berechtigt nicht für oder gegen etwas sein kann, ohne dies auch wissenschaftlich aufbereitet zu haben. Wenn Deutschland als einziger Staat kein Tempolimit will, muss es dies forschungsmäßig auch begründen. Dies wurde durch das Bundesverkehrsministerium bislang nicht umgesetzt. Keine Untersuchung wird belegen können, dass es durch ein Tempolimit zu mehr Verkehrstoten und mehr Verletzten kommt. Im Gegenteil bestehen weltweit Hunderte zuverlässige Studien interdisziplinärer und internationaler Forschung, die Sicherheitsgewinne durch ein Tempolimit auf Autobahnen belegen.

Zwar gelten die Autobahnen als verhältnismäßig sicherster Straßentyp, aber aufgrund der hohen Differenzgeschwindigkeiten der Fahrzeuge haben Unfälle umso schwerwiegendere Folgen. Durch das generelle Tempolimit soll die Zahl der Todesfälle auf den Autobahnen sinken und die Bundesregierung sich dem im Koalitionsvertrag verpflichteten Ziel der „Vision Zero“ wenigstens auf Fernstraßen annähern können.

Tatsache ist, dass die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge entscheidenden Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat: Einerseits verkürzen hohe Geschwindigkeiten die für den Fahrer verfügbare Zeit, um auf Verkehrssituationen rasch reagieren zu können, und erhöhen dadurch die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Unfall kommt. Andererseits beeinflusst die Geschwindigkeit die Schwere eines Unfalls. Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto wahrscheinlicher ist also ein Unfall und desto schwerer die Unfallfolge. Oftmals hängt die Überlebenswahrscheinlichkeit bei Unfällen stark von der der Kollisionsgeschwindigkeit sowie von der physikalischen Masse der beteiligten Kraftfahrzeuge ab. Hohe Differenzgeschwindigkeiten können folgenschwere Verkehrsunfälle auf Autobahnen verursachen.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass sich auch der Verordnungsgeber ernsthaft Gedanken zu einer Umsetzung des Vorschlags zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Autobahnen in Deutschland macht.

Der vollständige Beschluss des DVR ist  hier nachzulesen.