Studium und CoronaHinweise zum Studienjahr 2020/2021

Um den aktuellen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, gelten ab dem kommenden Studienjahr besondere Regelungen

 
  • Update-Stand: 28.08.2020
    An allen Studienorten gilt eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Fluren und Außenflächen. Basierend auf den gesammelten Erfahrungen im Bildungsbereich und Rückmeldungen aus der Hochschule haben wir uns aber gegen eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Lehrveranstaltungen entschieden. Ist aus medizinischen Gründen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von Lehrenden oder Studierenden temporär erforderlich, gilt auch während der entsprechenden Lehrveranstaltungen eine Verpflichtung. Davon eingeschlossen sind auch Fälle, bei denen Lehrende z.B. aufgrund des Lebensalters zur Risikogruppe gehören und daher aus Eigenschutzgründen ihre Lehrveranstaltungsstunden nur unter diesen Bedingungen absolvieren möchten.

    Update-Stand: 21.08.2020
  • Seminare sowie andere kursübergreifende Lehr- und Lernformate der Studienabschnitte GS, HS1, S1 und S3 finden abweichend von den allgemeinen Präsenzregelungen online statt. Ziel ist es, eine systemisch bedingte, dauerhafte Vermischung beziehungsweise Fluktuation von Personengruppen/Kursen zu vermeiden.
     
  • Zu Beginn, in der Mitte und zum Ende einer Lehrveranstaltungsstunde sollen die Unterrichtsräume ausreichend gelüftet werden. Natürlich kann dabei auch weiterhin das Unterrichtsgeschehen fortgeführt werden.
     
  • Sofern die jeweiligen Gegebenheiten dies erfordern, kann durch die örtliche Verwaltung ein Spuckschutz am Pult in den Kursräumen angebracht werden.
     
  • Zur Vermeidung von größeren Personenansammlungen zu Beginn und am Ende eines Unterrichtstages, kann die örtliche Verwaltung geeignete Maßnahmen treffen. Hierzu zählen beispielsweise getrennte Ein- und Ausgangswege oder ein zeitlich versetzter Beginn der Lehrveranstaltungen. Gleiches gilt für die Ausgestaltung des Mensabetriebs. Über die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort informieren die Studienorte gesondert.
     
  • Sofern es erforderlich wird, können Kurse/Studienorte/Abteilungen von der Präsenzlehre in den Online-Betrieb wechseln. Im Online-Betrieb behält der bestehende Lehrveranstaltungsplan seine Gültigkeit; Lehrveranstaltungen sollen zur vorgeplanten Zeit stattfinden.
    Die HSPV NRW arbeitet derzeit an der Implementierung einer zusätzlichen Software. Die bestehenden Softwarelösungen (zum Beispiel Adobe Connect) können darüber hinaus wie gewohnt genutzt werden.
    Natürlich gilt für die Online-Lehrveranstaltungen eine Teilnahmepflicht. Auf die entsprechenden Hinweise dazu wird an dieser Stelle verwiesen (siehe Schreiben aus Juli 2020). Sobald weitere Software verfügbar ist, erfolgt eine gesonderte Information per Mail.
     
  • Kurs- beziehungsweise Studienfahrten und mehrtägige Exkursionen/ausgelagerte Lehrveranstaltungen können mindestens bis zum Ende dieses Jahres nicht genehmigt werden.
     

Natürlich gelten auch die allgemeinen Regelungen des verantwortungsvollen Miteinanders an der Hochschule. Sollten Sie bei sich Symptome feststellen, kommen Sie bitte erst wieder an die HSPV NRW, wenn eine Infektion ausgeschlossen ist. Gleiches gilt, wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Halten Sie Mindestabstände ein und beachten Sie die Hygienevorschriften.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen natürlich auch weiterhin das Corona-Funktionspostfach zur Verfügung. Sofern bei Ihnen der Verdacht einer Infektion besteht oder eine Erkrankung mit dem Coronavirus bestätigt wurde, informieren Sie bitte umgehend Ihren Studienort beziehungsweise den Krisenstab der Hochschule über folgende Mailadresse:

Kontakt

Funktionsadresse Corona

E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW

corona(at)hspv.nrw.de