Corona-NewsletterVerdeutlichung der Testpflicht

Weitere Informationen zu den neuen Schutzmaßnahmen der HSPV NRW

Corona-Newsletter vom 19.11.2021

Wir möchten erneut darauf hinweisen, dass Sie die Hochschule bitte nicht mit Erkältungssymptomen betreten, sondern einen Arzt aufsuchen, der aufklärt, ob ein Corona-Verdacht beziehungsweise eine Erkrankung vorliegt.

Als Alternative zu den Tests, die durch die HSPV NRW zur Verfügung gestellt werden, können Sie gerne die kostenfreien Bürgertests in Anspruch nehmen oder eine Arbeitgeberbescheinigung als Testnachweis vorlegen. Beide haben eine Gültigkeit von 24 Stunden.


Zur Verdeutlichung der Testpflicht, welche im vergangenen Sondernewsletter kommuniziert wurde, möchten wir folgende Punkte aufgreifen/vertiefen:

  • Sollten Sie, liebe Studierende, hauptamtlich Lehrende und Verwaltungsmitarbeitende, nicht geimpft und nicht genesen sein, müssen Sie zur Einhaltung der 3G-Regel bei Zutritt der Hochschule eine Bescheinigung über einen Bürgertest oder Arbeitgebertest, welche nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen oder von dem Testangebot der HSPV NRW Gebrauch machen.
  • Lehrbeauftragte, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, müssen zur Einhaltung der 3G-Regel bei Zutritt der HSPV NRW eine Bescheinigung über einen Bürgertest oder Arbeitgebertest, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
  • Sollten Sie geimpft oder genesen sein, müssen Sie zweimal pro Woche vor der Lehre beziehungsweise vor Dienstbeginn eine Bescheinigung über einen Bürgertest oder Arbeitgebertest, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen oder das Testangebot der HSPV NRW in Anspruch nehmen. Die Testtage werden dezentral bekanntgegeben. Diese Regelung gilt für Studierende, hauptamtlich und nebenamtlich Lehrende, Verwaltungsmitarbeitende und externe Personen (beispielsweise Gäste, Reinigungskräfte oder Kantinenmitarbeitende).


Unbeaufsichtigte Selbsttests reichen nicht aus. Personen, die geimpft oder genesen sind und von dem Testangebot der HSPV NRW Gebrauch machen, erhalten keine Testbescheinigung. Die Einhaltung der 3G-Regel wird in diesem Fall bereits durch den Impf- oder Genesenennachweis bestätigt. Im Kursverband übernimmt die Aufsichtsperson die Verantwortung dafür, dass sich alle Kursteilnehmer testen.

Bitte versuchen Sie eine Doppelbelegung von Büros zu vermeiden und nutzen Sie die Homeoffice-Möglichkeiten in Absprache mit Ihrem Vorgesetzten.

Eine Impfung ist nach wie vor der beste Schutz. Bitte nutzen Sie die mittlerweile vielfältigen Impfangebote. Wir empfehlen Ihnen, nach Möglichkeit individuell mit Ihrem Arzt die Inanspruchnahme der Booster-Impfung zu besprechen. Impftermine können Sie bei Ihrem Hausarzt vereinbaren.

Das Präsidium bewertet die Entwicklungen jederzeit in Abstimmung mit dem Krisenstab neu. Die Maßnahmen unterstehen daher weiterhin dem Vorbehalt einer Anpassung, soweit dies die pandemische Lage erfordert.

Weiterhin gilt: Wenn Sie erkrankt sind oder der Verdacht einer Erkrankung im Raum steht, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Auch Studierende im Training oder in der Praxis werden gebeten, sich weiterhin entsprechend zu melden. Nur so können wir das Infektionsgeschehen verlässlich beurteilen.

Gleiches gilt natürlich wie gewohnt bei allen anderen Fragen und Sorgen. Über die Corona-Funktionsadresse sind wir weiterhin für Sie da!
 

Informationen zu Testmöglichkeiten und weiteres Wissenswertes finden Sie hier.

Auf den Corona-Seiten der HSPV NRW steht Ihnen zudem eine Übersicht der bisherigen Corona-Newsletter des Präsidiumsbüros zur Verfügung.

Kontakt

Funktionsadresse Corona

E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW

corona(at)hspv.nrw.de