Corona-NewsletterVorbereitung auf den Präsenzbetrieb
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Verhalten in Kursräumen und bei Gruppenarbeiten
Ab heute gilt die Neufassung der CoronaSchVO. Diese beinhaltet, dass jenseits der Inzidenz von 35 gem. § 4 II Nr. 1 die 3-G-Regel auch für Bildungseinrichtungen unter Nutzung von Innenräumen gilt.
Weiter arbeitet die HSPV NRW mit höchstem Engagement daran, den Präsenzbetrieb ab dem 1. September 2021 vorzubereiten. Hierzu erreichen uns viele Detail-Fragen, auf die wir heute gerne zur Kenntnis aller eingehen möchten.
Eine Impfung ist gerade für die kommenden Monate der beste Schutz. Bitte nutzen Sie die mittlerweile vielfältigen Impfmöglichkeiten. Impftermine können Sie ganz bequem per Telefon über die 116117 oder online vereinbaren.
Weiterhin gilt: Wenn Sie erkrankt sind oder der Verdacht einer Erkrankung im Raum steht, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Auch Studierende im Training oder in der Praxis werden gebeten, sich weiterhin entsprechend zu melden. Nur so können wir das Infektionsgeschehen verlässlich beurteilen.
Gleiches gilt natürlich wie gewohnt auch bei allen anderen Fragen und Sorgen. Über die Corona-Funktionsadresse sind wir weiterhin für Sie da!
Informationen zu Testmöglichkeiten und weiteres Wissenswertes finden Sie hier.
Auf den Corona-Seiten der HSPV NRW steht Ihnen zudem eine Übersicht der bisherigen Corona-Newsletter des Präsidiumsbüros zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW