Corona-NewsletterDurchführung der Kolloquien
- Präsidiumsbüro
- Corona-Newsletter
Voraussetzung für die Teilnahme an den Kolloquien sind die „3 G's“ (geimpft, genesen oder getestet)
Wie bereits im letzten Corona-Newsletter angekündigt, erhalten Sie heute die notwendigen Informationen zur Umsetzung der Kolloquien: Teilnahmevoraussetzung für Prüferinnen und Prüfer sowie für Studierende sind die „3 G's“ – geimpft, genesen oder getestet.
Diejenigen, die geimpft oder genesen sind, haben dies in geeigneter Weise am Tag der Prüfung vorzuweisen (zum Beispiel durch Vorlage des (digitalen) Impfpasses, einer ärztlichen Bescheinigung usw.).
Für das dritte „G“ (getestet) bitten wir folgendes Vorgehen zu beachten:
Weiterhin gilt: Wenn Sie erkrankt sind oder der Verdacht einer Erkrankung im Raum steht, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Auch Studierende im Training oder in der Praxis werden gebeten, sich weiterhin entsprechend zu melden. Nur so können wir das Infektionsgeschehen verlässlich beurteilen.
Gleiches gilt natürlich wie gewohnt auch bei allen anderen Fragen und Sorgen. Über die Corona-Funktionsadresse sind wir weiterhin für Sie da!
Kontakt
E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW