Corona-NewsletterÄnderung der Ausgabe von Schnelltests

Im letzten Newsletter haben wir Sie darüber informiert, dass die Hochschule Studierenden und Aufsichten sowie Prüferinnen und Prüfern in mündlichen Präsenzprüfungen kostenlos Schnelltests zur Verfügung stellt.

Corona-Newsletter vom 03.02.2021

Bezugnehmend auf dieses freiwillige Angebot haben Studierende eine Anfrage an das für medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten zuständige Dezernat einer Bezirksregierung gestellt.

Die HSPV NRW hat daraufhin eine Information über die dortige kritische Rechtsauffassung zur Ausgabe von Schnelltests erhalten. Die Rechtslage in diesem Bereich ändert sich momentan sehr dynamisch. Allein im aktuellen Jahr gab es bereits mehrere Anpassungen. Dennoch nimmt die HSPV NRW den Hinweis sehr ernst und wird eine gründliche Prüfung vornehmen. Wir bitten daher um Verständnis, dass die Ausgabe der Tests ab sofort nicht mehr stattfindet, auch entsprechende Unterstützungsvideos zur Anwendung werden nicht weiter produziert.

Die Verteilung von Schnelltests zur freiwilligen eigenen Anwendung ist nicht unmittelbar Teil der Präventions‐ und Hygienemaßnahmen für den Klausur- und Prüfungsbetrieb. Wie im letzten Newsletter mitgeteilt, sollte diese Maßnahme die individuellen Anstrengungen zum Schutz des eigenen dienstlichen
und privaten Umfelds unterstützen. Es ergibt sich daher keine Beeinträchtigung im Prüfungsbetrieb, insbesondere Klausuren können wie angekündigt stattfinden.

Wie immer gilt: Über die Corona-Funktionsadresse sind wir weiterhin an sieben Tagen in der Woche per Mail für Sie da!

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Funktionsadresse Corona

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corona(at)hspv.nrw.de