Corona-NewsletterSchnelltests für Studierende und Klausuraufsichten

HSPV NRW stellt Corona-Schnelltests zur Verfügung

Corona-Newsletter vom 29.01.2021

Im letzten Newsletter haben wir Sie erstmals auf das Dashboard der Landesregierung zu Corona hingewiesen. Dort finden Sie die aktuellen Zahlen und Daten zur Situation in NRW. Mit Spannung blicken wir alle auf die Entwicklung der kommenden Wochen und auf die weiteren Abstimmungen zur Lagebewältigung von Bund und Ländern.

Die HSPV NRW hat mit der Entscheidung für eine Online-Lehre bis zum 16. März 2021 zunächst Klarheit über die aktuellen Lockdown-Maßnahmen hinaus geschaffen. Gleichwohl finden in diesen Tagen die ersten Klausuren statt, Mitte Februar beginnen die ersten Hauptläufe. Die Studierenden wurden bereits mit einem Sondernewsletter über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen informiert. Durch den Einsatz der Hochleistungs-Luftfilter sowie weitere technische und organisatorische Maßnahmen (zum Beipsiel Drittelung von Kursen) ist der Prüfungsbetrieb sicher durchführbar.

Dennoch bedeutet die Situation für alle Beteiligten eine hohe Anspannungsphase. Nach dem Fachbereich AV/R wird es auch im Fachbereich Polizei im Februar örtliche Unterstützungsangebote für die Studierenden geben.

Gleichwohl unternehmen viele Studierende und Lehrende verschiedene Anstrengungen, um das private sowie das erweiterte dienstliche Umfeld zu schützen und auch sich selbst nicht kurz vor den Klausuren der Gefahr einer Quarantäne auszusetzen. Die HSPV NRW stellt daher allen Studierenden und Klausuraufsichten Schnelltests zur Verfügung:

Hauptläufe EJ 2020 AV/R, EJ 2019 AV/R und Polizei, MPM

Alle Studierenden erhalten am ersten Tag ihrer Klausurenrunde einen Test (Verteilung durch die Aufsichten beziehungsweise von der Verwaltung am Platz hinterlegt). Die Studierenden, deren Hauptlaufprüfungsphase länger andauert (EJ 2019 AV/R = S3) erhalten zwei Tests, diese werden ebenfalls am ersten Klausurtag ausgehändigt.

Wiederholungen

Studierende, die in diesen Tagen eine Klausur wiederholen müssen und nicht wenig später an den kommenden Hauptläufen teilnehmen, erhalten ebenfalls einen Test.
Personen, die bereits die Klausuren geschrieben haben, bevor die Tests an die Studienorte ausgeliefert wurden, können auf Wunsch in der Verwaltung des jeweiligen Studienortes einen Test abholen.

Aufsichten

Jede Aufsicht erhält pro Einsatzwoche einen Test. Dieses Verfahren entspricht dem ursprünglich für Lehrende vorgesehenen Verfahren bei Präsenzlehre.

Zwingend in Präsenz stattfindende mündliche Prüfungen (weil ein endgültiges Nichtbestehen im Raum steht), werden analog behandelt. Die Prüferteams können pro Woche einen Test erhalten, die Studierenden auf Wunsch ebenfalls.

Sie sind frei, wann und ob Sie den Test durchführen möchten. Die Aushändigung am Klausurtag bedeutet nicht, dass sich jemand in der Hochschule testen muss. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 15. März 2021.

Sollten Sie bei Anwendung des Tests ein positives Ergebnis erhalten, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit einem Arzt auf und begeben Sie sich in häusliche Isolation, bis ein PCR-Test ein endgültiges Ergebnis geliefert hat. Wenden Sie sich bitte auch an das Corona-Postfach, wir helfen Ihnen gerne weiter. Studierende, die aufgrund dessen nicht zu einer Klausur erscheinen, können einen Rücktritt beantragen. Dies gilt auch dann, wenn ein späterer PCR-Test negativ ausfällt. Es ist jedoch notwendig, den Sachverhalt in geeigneter Weise zu belegen (zum Beispiel Nachweis eines PCR-Tests). Weitere Auskünfte dazu erteilt im Einzelfall das Prüfungsamt.

Beispiel

Der Schnelltest wird aufgrund von Unwohlsein am Vorabend einer Klausur gemacht und ist positiv. Die Person sucht daraufhin am Folgetag ein Testzentrum auf und lässt einen Abstrich machen. Dieser Test fällt jedoch negativ aus, der Schnelltest war somit falsch-positiv. In diesen Fällen kann trotzdem ein begründeter Klausurrücktritt vorliegen. Wichtig ist, unverzüglich (das heißt nach dem ersten Schnelltest) einen Rücktritt zu beantragen. Als später einzureichender Beleg könnte zum Beispiel das Ergebnis aus dem Testzentrum dienen, welches das Datum des Abstrichs dokumentiert.
Wichtig ist, den Rücktritt unverzüglich zu beantragen. Die Belege können gegebenenfalls nachgereicht werden, wenn sie noch nicht vorliegen.

Vor einigen Tagen wurde ein Vordruck für dienstlich notwendige Wege an die HSPV NRW an Sie alle per E-Mail verschickt. Sollten Sie die Datei nochmals benötigen, können Sie diese über die Corona-Funktionsadresse erhalten. Um eine schnelle Zuordnung zu ermöglichen, geben Sie dabei bitte an, welche Version wir Ihnen zuschicken sollen (Lehre/Studierende/Verwaltung). Wie immer gilt: Wir sind weiterhin an sieben Tagen in der Woche für Sie da!

Kontakt

Funktionsadresse Corona

E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW

corona(at)hspv.nrw.de