Corona-NewsletterInformationen zum Prüfungsbetrieb

Einige Aspekte des letzten Corona-Newsletters wurden unter Vorbehalt des Erlasses der aktualisierten Corona‐Schutzverordnung kommuniziert. Bezüglich der Prüfungen konnten nun auch Ergänzungen für das Vorgehen in den kommenden Wochen getroffen werden. Das Prüfungsamt hat dazu eine entsprechende Entscheidung veröffentlicht.

Corona-Newsletter vom 08.01.2021

Insbesondere im Bereich der Fachgespräche beziehungsweise bei den mündlichen Prüfungen waren noch Fragen offen:
 

  • Mündliche Prüfungen, die einen Erstversuch darstellen, werden während des reinen Online-Betriebs ausschließlich online durchgeführt.
     
  • Mündliche Wiederholungsprüfungen sollen aufgrund des möglichen endgültigen Nichtbestehens der Bachelorprüfung weiterhin ausschließlich in Präsenz und nicht vor dem 1. Februar 2021 stattfinden.
     
  • Ausnahmen sind nur bei Studierenden möglich, denen im Falle des wiederholten Nichtbestehens aufgrund der einschlägigen Jokerregelung noch ein zusätzlicher Wiederholungsversuch zur Verfügung stehen würde.


Wie bereits durch die Bundes‐ und Landesregierung geschehen, möchten auch wir nochmals einen Appell zu besonderer Besonnenheit an Sie richten. Bitte vermeiden Sie unnötige Auslandsreisen in Risikogebiete sowie private Aktivitäten, die das Pandemiegeschehen begünstigen.

Die Schließung von Kitas und Schulen stellt viele Eltern vor Schwierigkeiten. Dies betrifft Studierende und Lehrende sowie Verwaltungsangehörige gleichermaßen. Für hauptamtliche Hochschulangehörige besteht weiterhin die Möglichkeit, sich im Dezernat 21 den entsprechenden Nachweis ausstellen zu lassen, dass Sie in einem systemrelevanten Beruf tätig sind und daher Anspruch auf Notbetreuung für Ihr Kind/Ihre Kinder haben. Studierende und Lehrbeauftragte können, wie im Frühjahr bereits praktiziert, vor Ort eine entsprechende Bescheinigung über die Systemrelevanz der Hochschule erhalten, wenn dies bei der Inanspruchnahme einer Notbetreuung notwendig ist.

Zudem stehen Ihnen jederzeit die Beratung des Dezernats 21.2 und hiermit verbunden die Angebote der Markus Paul GmbH und der famPlus GmbH zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der HSPV NRW.
Sollte es dennoch organisatorische Probleme durch einen Betreuungsengpass geben, wenden Sie sich bitte an die Abteilungsleitungen.

Weiterhin gilt: Wenn Sie einen Test durchführen lassen, erkrankt sind oder der Verdacht einer Erkrankung im Raum steht, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Gleiches gilt natürlich wie gewohnt auch bei allen anderen Fragen und Sorgen. Wir sind weiterhin an sieben Tagen in der Woche per Mail für Sie da!

Kontakt

Funktionsadresse Corona

E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW

corona(at)hspv.nrw.de