Corona-NewsletterAusstattung der Studienorte mit Raumluftfiltern

Wie gewohnt erhalten Sie mit diesem Newsletter Informationen zum aktuellen Pandemiegeschehen an der HSPV NRW

Corona-Newsletter vom 04.12.2020

Mit der Entscheidung über die Ausgestaltung des Studienbetriebs bis zum 17. Januar 2021 hat die Hochschulleitung frühzeitig die Weichen für die kommenden Wochen gestellt. In den letzten Newslettern haben wir oft von Raumluftfiltern gesprochen und diese als ein wichtiges Element für eine sichere Lehr- und Lernumgebung in der Präsenzlehre vorgestellt. Die technische Entwicklung auf diesem Markt hat in den letzten Monaten rasant Fahrt aufgenommen. Bereits zum Ende der ersten Jahreshälfte fanden verschiedene Gerätekonzepte immer wieder viel Aufmerksamkeit in den Medien. Erst in den letzten
Monaten hat sich jedoch das Konzept einer HEPA-14-Filterung als effektive Variante einer Raumluftreinigung in verschiedenen Studien herauskristallisiert.

Bei den durch die HSPV NRW beschafften Geräten handelt es sich um Hochleistungsluftreiniger mit H14-HEPA-Filtern (zertifiziert nach DIN EN 1822). Die Geräte werden von der Firma Trotec, einem Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, produziert und sind mittlerweile an alle Studienorte ausgeliefert worden. Auch über die Corona-Pandemie hinaus wird in jährlichen Grippe- und Erkältungszeiten sowie beispielsweise für Personen mit Pollenallergien eine erhebliche Verbesserung der Raumluft erreicht. Eine Infektionsbelastung durch die Filtermedien ist dabei nicht zu befürchten, da die Geräte durch entsprechende Selbstreinigungszyklen diese Gefährdung neutralisieren. Die Ausstattung jedes Kurs- und TSK-Raumes an der gesamten Hochschule schafft dadurch einen Schutzlevel, der in der Hochschul- und Bildungslandschaft des Landes einzigartig ist.

Mit Blick auf die anstehenden Klausuren stellen sich viele Studierende die Frage, ob auch während der Klausuren eine Maskenpflicht besteht. Dies ist nicht der Fall, es gibt keine generelle Maskenpflicht während der Klausurbearbeitung am Platz. Ermöglicht wird dies durch eine Aufteilung der Kurse auf mehrere Räume. Natürlich steht es allen Studierenden frei, auch während der Klausurbearbeitung freiwillig eine Maske zu tragen. Bei Verlassen des Platzes gilt weiterhin eine Maskenpflicht.

Wie in jedem Newsletter verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Funktionsadresse. Bitte melden Sie uns auf diesem Wege, wenn Sie getestet wurden, eine Erkrankung festgestellt wurde oder Sie Kontakt mit (möglicherweise) infizierten Personen hatten. Wie gewohnt gilt dies natürlich auch bei allen anderen Fragen und Sorgen. Wir sind weiterhin an sieben Tagen in der Woche für Sie da.

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