Sammelband StrafverfahrensrechtCall for Papers

Metadaten
Ein Haufen aufgeschlagener Bücher, die alle durcheinander beziehungsweise aufeinander liegen.
Interessierte können bis zum 30. Juni 2026 ihre Abstracts einreichen
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Vierter Sammelband in Planung

Das Eingriffsrecht bildet die rechtliche Grundlage für Grundrechtseingriffe beim Bürger im Rahmen der täglichen Polizeiarbeit und stellt daher eine besonders wichtige Komponente in der juristischen Ausbildung von Kommissaranwärterinnen und -anwärtern dar. Durch Gesetzesänderungen und neue Gesetze, ebenso wie durch grundlegende Urteile höchster Gerichte, ist dieses Rechtsgebiet ständig in Bewegung.

Dieser Sammelband soll einen Blick auf verschiedene aktuelle rechtliche wie praktische Herausforderungen auf dem Gebiet des Eingriffsrechts werfen. Nach Band 1 und 3, die sich dem allgemeinen und dem besonderen Gefahrenabwehrrecht widmeten, soll Band 4 – ebenso wie Band 2 – den Fokus auf rechtliche Herausforderungen im Bereich der Strafverfolgung legen.

Sowohl für Lehrende und Studierende der HSPV NRW als auch für Praktiker soll diese Publikation eine Auswahl aktuell diskutierter Themen im Eingriffsrecht in aufgearbeiteter Form bereitstellen.

Zielgruppe

Dieser Call for Papers richtet sich insbesondere an Forschende der Hochschulen der Polizei aus der Disziplin der Rechtswissenschaft mit Bezug zum Eingriffsrecht, das heißt insbesondere auch Staatsrecht, Straf(prozess)recht und weitere Bereiche mit Überschneidungen in der Materie. Ausdrücklich werden auch Studierende mit herausragenden Forschungsergebnissen eingeladen, sich zu beteiligen. 

Der Sammelband erscheint im Verlag für Polizeiwissenschaft. Herausgeber sind Prof. Dr. Stefanie Haumer von der HSPV NRW (Abteilung Münster) und Prof. Dr. Martin Klein von der HSPV NRW (Abteilung Bielefeld).

Formalia

Bei Interesse reichen Sie Ihre Vorschläge bitte in Form von Abstracts (im Umfang von maximal zwei Seiten) per E-Mail bis zum 30. Juni 2026 bei Prof. Dr. Stefanie Haumer und Prof. Dr. Martin Klein ein.

Die Beiträge sollten zwischen 35.000 und 40.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) lang sein und bis Ende November 2026 vorliegen. Weitere Informationen über Formatierungen usw. teilen die Herausgeber nach Entscheidung über die eingereichten Beitragsvorschläge mit.