GefahrenabwehrrechtCall for Papers

Aktuelle Herausforderungen im besonderen und allgemeinen Gefahrenabwehrrecht
Das Eingriffsrecht bildet die rechtliche Grundlage für Grundrechtseingriffe bei Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der täglichen Polizeiarbeit und stellt daher eine besonders wichtige Komponente in der juristischen Ausbildung von Kommissaranwärterinnen und -anwärtern dar. Durch Gesetzesänderungen und neue Gesetze, ebenso wie durch grundlegende Urteile höchster Gerichte, ist dieses Rechtsgebiet ständig in Bewegung.
Dieser Sammelband soll einen Blick auf aktuelle rechtliche und praktische Herausforderungen auf dem Gebiet des Eingriffsrechts werfen. Er soll sich dabei insbesondere dem allgemeinen sowie dem besonderen Gefahrenabwehrrecht widmen, wie es im PolG beziehungsweise in Spezialgesetzen, wie dem JuSchG, WaffG, AufenthG oder dem VersG NRW, niedergelegt ist.
Sowohl für Lehrende und Studierende der HSPV NRW als auch für Praktikerinnen und Praktiker soll dieser Sammelband eine Auswahl aktuell diskutierter Themen im Eingriffsrecht in aufgearbeiteter Form bereitstellen.
Zielgruppe
Der Call for Papers richtet sich insbesondere an Forschende der Hochschulen der Polizei aus der Disziplin der Rechtswissenschaft mit Bezug zum Eingriffsrecht, das heißt insbesondere auch Staatsrecht, Straf(prozess)recht und weitere Bereiche mit Überschneidungen in der Materie. Ausdrücklich werden auch Studierende mit herausragenden Forschungsergebnissen eingeladen, sich zu beteiligen.
Der Sammelband erscheint im Verlag für Polizeiwissenschaft. Herausgeber sind Prof. Dr. Stefanie Haumer vom HSPV-Studienort Münster und Prof. Dr. Martin Klein vom HSPV-Studienort Bielefeld.
Formalia
Bei Interesse reichen Sie Ihre Vorschläge bitte in Form von Abstracts (im Umfang von maximal zwei Seiten) per E-Mail bis zum 30. Juni 2025 bei Prof. Dr. Stefanie Haumer und Prof. Dr. Martin Klein ein:
Die Beiträge sollten zwischen 35.000 und 40.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) lang sein und bis Ende November 2025 vorliegen.
Weitere Informationen über Formatierungen und Ähnliches teilen die Herausgeber nach der Entscheidung über die eingereichten Beitragsvorschläge mit.