Beurteilungsverfahren und GleichstellungDienstbesprechung des Innenministeriums
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Am 27. Februar 2026 fand eine Dienstbesprechung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW, Referat 25) mit den Gleichstellungsbeauftragten der Polizei NRW statt
Als Vortragender war Prof. Dr. Till Immich (Studienort Dortmund) eingeladen, der an der HSPV NRW im Bachelor- und Masterstudiengang Staatsrecht und Beamtenrecht lehrt. Rund 100 Teilnehmende aus den Polizeibehörden kamen im Zeitraum von 9 Uhr bis 15 Uhr online zusammen, um ihre Kenntnisse über das Beurteilungsverfahren im Rahmen der Gleichstellungsarbeit zu vertiefen. Auch das Thema „Best Practice“ spielte eine Rolle. Die Gleichstellungsbeauftragten brachten sich hierzu ein und tauschten sich über Empfehlungen für die Praxis aus.
Bereichert wurde die Veranstaltung durch die Vorstellung einer mit der Note „sehr gut“ bewerteten Abschlussarbeit aus dem Bachelorstudiengang „Kommunaler Verwaltungsdienst“ der HSPV NRW: Stadtinspektorin Paula Ellert (Einstellungsjahrgang 2021) präsentierte die Ergebnisse ihrer Bachelorarbeit zum Thema „Generationsbedingte Tendenzen in den Beurteilungen der Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen in Nordrhein-Westfalen – Eine Untersuchung der Beurteilungsergebnisse am Beispiel der Regelbeurteilungen 2023 bei der Kreispolizeibehörde Unna“. Ihr darauf basierender Vortrag beschäftigte sich nicht nur empirisch mit dem Beurteilungsverfahren; Ellert gelang es auch, ihre Thesen schlüssig zu belegen. Ihr halbstündiger Vortrag fand im Plenum besondere Anerkennung. Da die Bachelorarbeit als Verschlusssache eingestuft ist, kann hierauf außerhalb des IM NRW und der Polizei NRW nicht zugegriffen werden.
Ein zentraler Programmpunkt war der Vortrag von Prof. Dr. Till Immich, der bereits zum zweiten Mal – nach einer ersten Einladung durch das IM NRW im Jahr 2023 – zu dieser Thematik referierte. Prof. Dr. Till Immich, der an der HSPV NRW im Institut für Personal und Management (IPM) mehrere geförderte Forschungsvorhaben zum Laufbahnrecht verantwortet und sich seit Jahren intensiv mit dem Beurteilungswesen beschäftigt, präsentierte aktuelle Rechtsprechung sowie die Auswirkungen des modernisierten Laufbahnrechts auf das anstehende Beurteilungsverfahren. Besonders hob er die Bedeutung von dienstlichen Beurteilungen im Rahmen von Auswahlentscheidungen hervor, vor allem unter dem Aspekt der Frauenförderung nach Maßgabe der § 92a und § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz. Dabei ging er auch auf die Vorgaben der höchstrichterrechtlichen Rechtsprechung ein. Der „Sensibilisierungserlass“ des IM NRW wurde ebenfalls einbezogen, der die Relevanz der Gleichstellungsarbeit bei Beurteilungsverfahren klarstellend zusammenfasst.
Die Veranstaltung wurde seitens des IM NRW von Ministerialrätin Hütter (Referatsleiterin des Referats 25) eröffnet. Sie wurde inhaltlich und organisatorisch von ihrer Kollegin EPHK‘in Alexandra Gigowski vorbereitet.
Darüber hinaus nahm KHK‘in Carolin Soboll, stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der HSPV NRW, an der Dienstbesprechung teil. Sie arbeitet gemeinsam mit EKHK'in Julia Erdmann in der Gleichstellungskommission der HSPV NRW daran, die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) umzusetzen und die Gleichstellung von Frauen und Männern institutionell zu stärken.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der HSPV NRW:
Die Dienstbesprechung am 27. Februar 2026 bot eine wichtige Plattform für Austausch, Impulse und Vernetzung zwischen den Gleichstellungsbeauftragen der Polizei, dem Ministerium und der Wissenschaft. Sie unterstrich die hohe Bedeutung aktueller Forschungserkenntnisse, rechtlicher Entwicklungen und eines geschlechtergerechten Beurteilungsverfahrens für die Gleichstellungsarbeit in der Praxis.
Für interessierte Studierende zum Hintergrund: Das Landesgleichstellungsgesetz NRW stellt die rechtliche Grundlage zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung dar. Ziel ist es, nach Maßgabe des Gesetzes Benachteiligungen abzubauen, Frauen gezielt zu fördern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Geschlechter nachhaltig zu verbessern. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören nicht nur die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann. Eine Gleichstellungsbeauftragte ist frei von fachlichen Weisungen (§ 16 Abs. 1 S. 2 LGG NRW) und gleichberechtigtes Mitglied in Beurteilungsbesprechungen (§ 17 Abs. 1 S. 3 LGG NRW). Beförderungsentscheidungen werden regelmäßig auf der Grundlage aktueller dienstlicher Beurteilungen getroffen (§ 92a Abs. 1 S. 2 LBG NRW).
Besonders hervorzuheben ist, dass Gleichstellung nicht allein Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist. Durch § 1 Abs. 3 LGG NRW werden die Dienststellen und Führungskräfte ausdrücklich verpflichtet, den Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz aktiv umzusetzen. Auch dies verleiht dem Thema Gleichstellung eine besondere Relevanz für die Leistungsbeurteilung sowie für das moderne Personalmanagement. Lehrende wie Prof. Dr. Immich integrieren diesen gesetzlich verankerten Gleichstellungsauftrag in ihren Ausführungen in der Lehre. Dafür bieten sich vor allem das Beamtenrecht und das Staatsrecht an. Im weiterbildenden Studiengang „Master of Public Management“ (MPM) an der HSPV NRW werden angehende Führungskräfte für die praktische Bedeutung von Gleichstellung, das Beurteilungsverfahren und die Einhaltung normativer Vorgaben sensibilisiert. Ziel ist es, zukünftige Führungspersönlichkeiten frühzeitig auf ihre Verantwortung im Sinne einer fairen, rechtskonformen und chancengerechten Personalentwicklung im Sinne der Gleichstellung vorzubereiten.





