Am 9. November 2021 finden die Neuwahlen des Senats, der Fachbereichsräte und der Gleichstellungskommission der HSPV NRW statt. Für eine erfolgreiche Durchführung der Wahl werden Ortswahlvorstände an den einzelnen Wahlorten benötigt. Dafür ist Ihre Mithilfe gefragt.
Bis zum 8. Juni 2021 müssen sich an allen Studienorten Ortswahlvorstände, bestehend aus Studierenden, Lehrenden und Verwaltungsmitarbeitenden, gefunden haben. Es ist wichtig, dass sich sowohl Studierende, Lehrende als auch Verwaltungsmitarbeitende engagieren, damit die Interessen aller Hochschulangehörigen vertreten werden und die Gremienwahl ordnungsgemäß abgewickelt werden kann.
Neben dem zentralen Wahlvorstand, dessen Hauptaufgabe es ist, die Gremienwahl zu koordinieren, müssen Wahlvorstände an den verschiedenen Studienorten der HSPV NRW gebildet werden.
Es wird 14 Wahlorte geben, für die jeweils ein Ortswahlvorstand gebildet werden muss:
Der Gesamtaufwand der örtlichen Wahlvorstände ist überschaubar und zeitlich befristet (von Sommer 2021 bis zum Wahltag am 9. November 2021). Unterstützung erhalten die Vorstandsmitglieder jederzeit von den Verwaltungsmitarbeitenden, insbesondere von Dezernat 12.2. Zudem hilft die freiwillige Tätigkeit, Hochschulstrukturen noch besser kennenzulernen und über die Fachbereiche hinaus zu netzwerken.
Bitte engagieren Sie sich als Ortswahlvorstand und tragen Sie dazu bei, dass die akademische Selbstverwaltung noch bessere Lern- und Lehrbedingungen schaffen kann.
Melden Sie sich bis zum 8. Juni 2021 bei der Verwaltungsleitung Ihres Studienortes.
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