Teilzeitmodell-PraxisNeues Angebot für Studierende

Neues Teilzeitmodell für Studierende des Fachbereichs AV/R gestartet
Neues Teilzeitmodell für Studierende des Fachbereichs AV/R gestartet

Teilzeitmodell für fachpraktische Phasen gestartet

Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie schwerbehinderte Studierende und ausgewählte Sportlerinnen und Sportler, die ein Studium im Fachbereich Allgemeine Verwaltung / Rentenversicherung (AV/R) absolvieren, können ihre fachpraktischen Zeiten bei den Einstellungsbehörden ab sofort in Teilzeit absolvieren (Teilzeitmodell-Praxis).

Das NRW-Innenministerium hat die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Bachelor) des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 allgemeiner Verwaltungsdienst Land - VAP2.1) geändert.

Danach haben folgende Studierende des Fachbereichs AV/R die Möglichkeit, ihre fachpraktischen Zeiten in den Einstellungsbehörden auf maximal die Hälfte zu reduzieren:

  • Studierende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder Studierende in Elternzeit,
  • Studierende, die einen nahen Angehörigen pflegen,
  • schwerbehinderte Studierende oder ihnen gleichgestellte Personen,
  • ausgewählte Sportlerinnen und Sportler.

Die Hochschule trifft im Benehmen mit der jeweiligen Einstellungsbehörde die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die reduzierten Praxiszeiten nachzuholen sind. Bei einer Reduktion der Praxiszeiten auf 30 Stunden wöchentlich kann von einer Studienzeitverlängerung abgesehen werden. Näheres regelt die VAP 2.1:

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Bei Interesse wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Einstellungsbehörde. Anträge können ausschließlich von Ihrer Einstellungsbehörde eingereicht werden.