Aktuelles Update des KrisenstabsAufrechterhaltung des Dienstbetriebs und der Lehre

Die HSPV NRW ist eine systemrelevante Hochschule, deren Aufgabe es ist, zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Staates beizutragen. Durch die Auftrechterhaltung des Dienstbetriebes sorgen wir dafür, dass die Polizei und die öffentliche Verwaltung jetzt und in Zukunft handlungsfähig bleiben.

Bei den Lehrenden sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handelt es sich um sogenannte „Schlüsselpersonen“ im Sinne des Erlasses des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW.

Sie sind daher berechtigt, die „Notbetreuung“ an den Schulen und KiTas in Anspruch zu nehmen.
Auf Antrag per E-Mail kann Ihnen beim   Personaldezernat oder von den Abteilungsleitungen am jeweilgen  Studienort eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden.

Da das Präsenzstudium an der Hochschule seit dem 16.3. ausgesetzt ist und in alternative Lehr- und Lernformate ausgelagert wurde, wird künftig auf eine Aktualisierung der Fallzahlen an dieser Stelle verzichtet. Der Krisenstab erhebt täglich die aktuelle Lage. Derzeit gibt es an der HSPV NRW acht bestätigte Coronavirus-Fälle.

Die Bundesregierung hat heute noch einmal darauf hingewiesen, dass die Reduzierung von Kontakten entscheidend ist, um die rasante Verbreitung des Coronavirus in Deutschland einzudämmen. Bund und Länder verständigten sich auf eine Erweiterung der beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte.

Für unsere Hochschule bedeutet das:

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
     
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, die Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiterhin möglich.

Die Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Den kompletten Beschluss finden Sie  hier.
Alle aktuellen Nachrichten aus NRW finden Sie auf der  Website der Landesregierung.

Für eine übersichtliche Darstellung von virtuellen Lehr- und Lernangeboten an der HSPV NRW wurde der Bereich  Studium und Lehre online eingerichtet.